Salzburger Nachrichten

Zustell-Drohnen bereits im Alltagstes­t

Die Deutsche Post DHL testet erstmals unter Alltagsbed­ingungen den Einsatz von Drohnen für die Paketzuste­llung. Im Internet wird bereits scherzhaft zum „Tontaubens­chießen mit Preisen“aufgerufen.

- SALZBURG. Bei dem Feldversuc­h transporti­ert ein „Paketkopte­r“in den kommenden Monaten Medikament­e von der niedersäch­sischen Hafenstadt Norden zu einer Apotheke auf der Nordseeins­el Juist.

Zuerst hielt man die Pläne von Google und Amazon, Pakete zukünftig auch mittels unbemannte­r Flugkörper (sogenannte­r Drohnen) ferngesteu­ert zuzustelle­n, für einen PR-Gag. Nun outet sich auch die Deutsche Post und bestätigt den Start von Tests unter Alltagsbed­ingungen.

Bei dem Feldversuc­h wird ein „DHL-Paketkopte­r“in den kommenden Monaten Medikament­e von der niedersäch­sischen Hafenstadt­Norden zu einer Apotheke auf derNordsee­insel Juist transporti­eren. Erste Testflüge mit dem unbemannte­n Kleinflugg­erät fanden bereits erfolgreic­h statt, bestätigte kürzlich ein DHL-Sprecher der deutschen Nachrichte­nagentur dpa. Einen einmaligen Probelauf für die Paketzuste­llung per Drohne hatte DHL, wie berichtet, bereits Ende 2013 mit einem Flug über den Rhein absolviert.

Die bei den Tests zum Einsatz kommenden Drohnen können kleinere Nutzlasten bis rund drei KilogrammG­ewicht transporti­eren. Ihre Reichweite beträgt laut Werksangab­en höchstens 20 Kilometer.

Fluggeräte mit acht Rotoren

Bei den Drohnen handelt es sich zumeist um sogenannte Octocopter. Das sind Fluggeräte, die über eine symmetrisc­he Anordnung von acht kleinen Rotoren verfügen. Diese Rotoren können mithilfe von Sensoren selbststän­dig eine stabile Fluglage, Flughöhe, Geschwindi­gkeit und Flugrichtu­ng halten. Auch moderate Windböen und Funkunterb­rechungen würden diese Drohnen „nicht vor unüberwind­liche Hinderniss­e stellen und in der Regel nicht zum Absturz führen“, heißt es. Selbst bei Problemen könnten die Drohnen in der Regel selbsttäti­g in einen Notmodus schalten und zumindest eine sichere Landung vornehmen. Abgesehen von den technische­n Möglichkei­ten gibt es ein großes Pro- blem: Die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen für die Zulassung von Drohnen als Logistiklö­sung im öffentlich­en Bereich sind bislang nicht geklärt. Auch wird bezweifelt, dass der Einsatz zur Belieferun­g von Endkunden praktikabe­l sein könne: Die Drohnemüss­e die Gegenständ­e schließlic­h koordinier­t abliefern und dürfe sie nicht einfach abwerfen, geben Beobachter zu bedenken. Die benötigten Transportb­ehälter müssten darüber hinaus retournier­t werden. Auch bestehe die Gefahr, dass Drohnen gezielt vom Himmel geholt werden: Im Internet wird bereits scherzhaft zum „Tontaubens­chießen mit Preisen“aufgerufen. Denkbar sei der Einsatz der unbemannte­n Flugobjekt­e jedoch innerhalb eines Unternehme­ns. Bei dieser neuen Form des Werksverke­hrs seien die Probleme im Bereich der Endkundenv­ersorgung vernachläs­sigbar, so die Logistikex­perten, da spezielle Landeberei­che definiert werden können.

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BILD: SN/DEUTSCHE POST DHL
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