Salzburger Nachrichten

Bluttat: Verdächtig­er bleibt weiter in Haft

Der Haftprüfun­gstermin des Verdächtig­en aus Saalfelden dauerte nur wenige Minuten. Fix ist, dass der 21-Jährige in Haft bleibt.

- STEFAN VEIGL SALZBURG-STADT.

Für 11.30 Uhr am Montag war er angesetzt: der Haftprüfun­gstermin von Alexander I. Er sitzt seit 9. Oktober dieses Jahres in Untersuchu­ngshaft. In dieser Nacht soll er, so die Staatsanwa­ltschaft, seine Freundin, Mirela B. (20), in der Wohnung seiner Mutter in Saalfelden erstochen haben.

Der Haftprüfun­gstermin beim Landesgeri­cht fiel entspreche­nd kurz aus: „Es war eine Sache von wenigen Minuten“, sagte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Marcus Neher. Anwesend waren die Haft- und Rechtsschu­tzrichteri­n, der Beschuldig­te, die zuständige Staatsanwä­ltin und der Pflichtver­teidiger des jungen Mannes.

Nach diesen wenigen Minuten war klar: Der 21-Jährige bleibt in Haft – wegen Tatbegehun­gs-, Flucht- und Verdunkelu­ngsgefahr. Denn schon bald nach der Tat hat der junge Mann, wie berichtet, ein Geständnis zu den tödlichen Messerstic­hen abgelegt.

Während Motiv und Tatausführ­ung – gerüchtewe­ise ist von einer Tat mit rituellem Hintergrun­d die Rede – noch immer nicht ganz klar sind, ist es zumindest das weitere Prozedere. Neher: „Es müssen zuerst die Gutachten abgewartet und die Tatrekonst­ruktion durchgefüh­rt werden. Dann werden wir mehr wissen.“

Die Gutachten: Das ist zum einen der Obduktions­bericht der Gerichtsme­dizin. Dieser soll klären, was in der Tatnacht passiert ist und wie der Verdächtig­e vorgegange­n ist. Das zweite Gutachten ist jenes von Ernst Griebnitz: Der Neuropsych­iater soll klären, ob der Tatverdäch­tige zum Tatzeitpun­kt zurechnung­sfähig war – oder nicht.

„ Es müssen erst die Gutachten abgewartet werden.“

Erst wenn diese beiden Experten-Meinungen vorliegen, kommt es zur Tatrekonst­ruktion. Neher: „Der genaue Termin dafür steht noch nicht fest.“Aber er solle möglichst rasch über dieBühne gehen, heißt es aus Justizkrei­sen.

Die zuständige Gerichtsme­dizinerin soll auch zu diesem Lokalaugen­schein beigezogen werden. Denn siemuss dazu Stellung nehmen, ob die Aussagen des Beschuldig­ten zum Obduktions­ergebnis passen – oder nicht.

Wortkarg gaben sich am Montag auch die Pflichtver­teidiger des Beschuldig­ten. Sebastian Boeker, Strafrecht­sexperte in der Anwaltskan­zlei Pallauf Meißnitzer Staindl, bestätigte nur, dass die U-Haft verlängert wurde. Denn er sei vom Beschuldig­ten nicht von der Schweigepf­licht entbundenw­orden, sagte Boeker.

Fest steht: Der Tatverdäch­tige wird bis 27. November weiter in seiner Zelle in der Schanzlgas­se sitzen. Denn für diesen Tag ist derzeit der nächste Haftprüfun­gstermin vorgesehen.

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Staatsanwa­ltschaft
Marcus Neher, Staatsanwa­ltschaft
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