Bluttat: Verdächtiger bleibt weiter in Haft
Der Haftprüfungstermin des Verdächtigen aus Saalfelden dauerte nur wenige Minuten. Fix ist, dass der 21-Jährige in Haft bleibt.
Für 11.30 Uhr am Montag war er angesetzt: der Haftprüfungstermin von Alexander I. Er sitzt seit 9. Oktober dieses Jahres in Untersuchungshaft. In dieser Nacht soll er, so die Staatsanwaltschaft, seine Freundin, Mirela B. (20), in der Wohnung seiner Mutter in Saalfelden erstochen haben.
Der Haftprüfungstermin beim Landesgericht fiel entsprechend kurz aus: „Es war eine Sache von wenigen Minuten“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Marcus Neher. Anwesend waren die Haft- und Rechtsschutzrichterin, der Beschuldigte, die zuständige Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger des jungen Mannes.
Nach diesen wenigen Minuten war klar: Der 21-Jährige bleibt in Haft – wegen Tatbegehungs-, Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Denn schon bald nach der Tat hat der junge Mann, wie berichtet, ein Geständnis zu den tödlichen Messerstichen abgelegt.
Während Motiv und Tatausführung – gerüchteweise ist von einer Tat mit rituellem Hintergrund die Rede – noch immer nicht ganz klar sind, ist es zumindest das weitere Prozedere. Neher: „Es müssen zuerst die Gutachten abgewartet und die Tatrekonstruktion durchgeführt werden. Dann werden wir mehr wissen.“
Die Gutachten: Das ist zum einen der Obduktionsbericht der Gerichtsmedizin. Dieser soll klären, was in der Tatnacht passiert ist und wie der Verdächtige vorgegangen ist. Das zweite Gutachten ist jenes von Ernst Griebnitz: Der Neuropsychiater soll klären, ob der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war – oder nicht.
„ Es müssen erst die Gutachten abgewartet werden.“
Erst wenn diese beiden Experten-Meinungen vorliegen, kommt es zur Tatrekonstruktion. Neher: „Der genaue Termin dafür steht noch nicht fest.“Aber er solle möglichst rasch über dieBühne gehen, heißt es aus Justizkreisen.
Die zuständige Gerichtsmedizinerin soll auch zu diesem Lokalaugenschein beigezogen werden. Denn siemuss dazu Stellung nehmen, ob die Aussagen des Beschuldigten zum Obduktionsergebnis passen – oder nicht.
Wortkarg gaben sich am Montag auch die Pflichtverteidiger des Beschuldigten. Sebastian Boeker, Strafrechtsexperte in der Anwaltskanzlei Pallauf Meißnitzer Staindl, bestätigte nur, dass die U-Haft verlängert wurde. Denn er sei vom Beschuldigten nicht von der Schweigepflicht entbundenworden, sagte Boeker.
Fest steht: Der Tatverdächtige wird bis 27. November weiter in seiner Zelle in der Schanzlgasse sitzen. Denn für diesen Tag ist derzeit der nächste Haftprüfungstermin vorgesehen.