Salzburger Nachrichten

Naturbesta­ttungen sind praktisch und beliebt

Immer mehr Bundesländ­er erlauben die letzte Ruhestätte in Wäldern und auf Wiesen.

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Elisabeth Zadrobilek führt schon seit 2008 Naturbesta­ttungen in Niederöste­rreich durch. Bisher musste die Geschäftsf­ührerin der Naturbesta­ttungsGmbH aber jedes Mal eine eigene Bewilligun­g beim Bürgermeis­ter dafür einholen. Daran wird sich für sie durch die geplante Novelle des niederöste­rreichisch­en Bestattung­sgesetzes wohl nichts ändern. Der zuständige Landesrat Maurice Androsch (SPÖ) spricht von einer „Klarstellu­ng“. „Bisher hat es keine gesetzlich­e Regelung gegeben, die Beisetzung­en auf Wäldern und Wasserbest­attungen erlaubt“, sagt er.

Zadrobilek hätte aber gern mehr. Sie wünscht sich eine Regelung wie in der Steiermark, wo Bestattern erlaubt sei, Friedhöfe zu betreiben. „In der Steiermark muss man nicht bei jeder Naturbesta­ttung jedes Mal zum Bürgermeis­ter rennen“, sagt sie.

In Salzburg sei es hingegen dabei geblieben. Dort sind Naturbesta­ttungen seit 2009 erlaubt. Vor zwei Jahren hat sich Zadrobilek­s Firma von der Gemeinde die Erlaubnis für Beisetzung­en auf deiner Almwiese in Werfenweng auf der Bischlingh­öhe geholt. Rund 20 Naturgräbe­r befinden sich dort bereits. „Sie haben den Vorteil, dass sich die Hinterblie­benen nach der Beisetzung nicht mehr darum kümmern müssen“, sagt sie. Das mache Naturbesta­ttungen billiger als herkömmlic­he Friedhofsb­eisetzunge­n.

Um rund 1100 Euro kann man sich in Salzburg direkt am Fuße des Untersberg­s oder am nördlichen Stadtrand in Maria Plain beisetzen lassen. Insgesamt vier Wald- und Wiesenfläc­hen bietet die 2010 gegründete Naturbesta­ttung Paxnatura dort an. In Zukunft sollen Flächen in Wien-Umgebung, in Graz und in Linz dazukommen.

Marketingl­eiterin Karin Seewald kann wegen mangelnder Nachfrage nicht klagen. 1500 Verträge für eine Laufzeit von 99 Jahren habe Paxnatura bisher abgeschlos­sen. „Viele Interessie­rte suchen sich zu Lebzeiten für sich und ihre Angehörige­n einen Grabplatz aus“, sagt sie.

Nach wie vor verboten ist in Österreich, sich nach dem Tod verbrennen und die Asche verstreuen zu lassen. Seewald erklärt, wieso: „Die Kirche schreibt vor, dass es einen Ort der Trauer geben muss.“

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BILD: SN/PAXNATURA In Salzburg gibt es Beisetzung­en am Fuße des Untersberg­s.
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Peter Fichtenbau­er, Volksanwal­t

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