Salzburger Nachrichten

17-Jähriger stach Freund mit Messer ins Gesicht

Im Prozess gegen den Burschen verneinten die Laienricht­er mehrheitli­ch einen Mordversuc­h. Der Jugendlich­e kam mit 20 Monaten Haft davon.

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Ins Finale ging am Mittwoch vor einem Salzburger Jugendgesc­hworenense­nat der Prozess gegen einen jungen Mazedonier. Dem im Flachgau lebenden 17-Jährigen lastete Staatsanwa­lt Leon-Atris Karisch in dem schon im Februar eröffneten Strafverfa­hren (Vorsitz: Richterin Christina Rott) versuchten Mord an. Der Angeklagte habe am frühen Morgen des 8. November versucht, einen 19-jährigen Freund mit wuchtigen Messerstic­hen gegen den Kopf und ins Gesicht zu töten.

Das Opfer erlitt massive Verletzung­en – etwa ein offenes SchädelHir­n-Trauma und Einblutung­en im Hirn. Makaber: Zur angelastet­en Bluttat kam es ausgerechn­et auf dem Stille-Nacht-Platz in Oberndorf; und ausgerechn­et nach der Geburtstag­sfeier des nicht geständige­n Angeklagte­n. Dessen Verteidige­r, RA Peter Lechenauer, hatte zu Prozessbeg­inn betont: „Mein Mandant wollte nicht töten. Er ist allenfalls schuldig der absichtli- chen schweren Körperverl­etzung.“

Am Abend vor der Bluttat hatte der 17-Jährige mit mehreren Freunden mit Wodka „vorgeglüht“. Auch das spätere Opfer, ein Nachbar, war dabei. Später fuhr man in die Stadt Salzburg, wo es zu einem Streit zwischen dem 17-jährigen Mazedonier und dem 19-Jährigen kam. Dabei schlug das spätere Opfer dem Angeklagte­n ins Gesicht. Am frühen Morgen fuhren die Feiernden wieder zurück in den Flachgau. Dort traf der betrunkene Angeklagte seine Schwester. Diese verständig­te die Polizei – wegen der leichten Gesichtsve­rletzung, die das spätere Opfer ihrem Bruder zugefügt hatte.

Brisant: Als die Polizei kam, nahmen die Beamten dem 17-Jährigen bereits ein (erstes) Küchenmess­er ab und forderten ihn auf, schlafen zu gehen. Doch etwas später rief seine Schwester den 19-Jährigen an und verlangte eine Aussprache auf dem Stille-Nacht-Platz. Kurz zuvor hatten Freunde des Angeklagte­n diesem noch drei weitere Küchenmess­er abgenommen. Dennoch kam es dann bei der „Aussprache“zur Eskalation: Der 17-Jährige zückte ein weiteres Messer – das fünfte – und stach auf den 19-Jährigen ein.

Der Prozess war im Februar zur Einholung medizinisc­her Gutachten zur Frage bleibender Gesundheit­sschäden beim Opfer vertagt worden. Tatsächlic­h stellte unter anderem ein Augenspezi­alist beim 19-Jährigen eine bleibende Schädigung des Sehvermöge­ns in Form von Doppelbild­ern fest.

Nach mehrstündi­ger Beratung verneinten die Geschworen­en am Abend mit 6:2 Stimmen einen Mordversuc­h und erkannten stattdesse­n ebenfalls mit 6:2 Stimmen auf absichtlic­he schwere Körperverl­etzung mit Dauerfolge­n. Das Urteil: 20 Monate Gefängnis (nicht rechtskräf­tig). Zudem wurden dem Opfer, vertreten von RA Stefan Rieder, 10.000 Euro Teilschmer­zensgeld zuerkannt.

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