17-Jähriger stach Freund mit Messer ins Gesicht
Im Prozess gegen den Burschen verneinten die Laienrichter mehrheitlich einen Mordversuch. Der Jugendliche kam mit 20 Monaten Haft davon.
Ins Finale ging am Mittwoch vor einem Salzburger Jugendgeschworenensenat der Prozess gegen einen jungen Mazedonier. Dem im Flachgau lebenden 17-Jährigen lastete Staatsanwalt Leon-Atris Karisch in dem schon im Februar eröffneten Strafverfahren (Vorsitz: Richterin Christina Rott) versuchten Mord an. Der Angeklagte habe am frühen Morgen des 8. November versucht, einen 19-jährigen Freund mit wuchtigen Messerstichen gegen den Kopf und ins Gesicht zu töten.
Das Opfer erlitt massive Verletzungen – etwa ein offenes SchädelHirn-Trauma und Einblutungen im Hirn. Makaber: Zur angelasteten Bluttat kam es ausgerechnet auf dem Stille-Nacht-Platz in Oberndorf; und ausgerechnet nach der Geburtstagsfeier des nicht geständigen Angeklagten. Dessen Verteidiger, RA Peter Lechenauer, hatte zu Prozessbeginn betont: „Mein Mandant wollte nicht töten. Er ist allenfalls schuldig der absichtli- chen schweren Körperverletzung.“
Am Abend vor der Bluttat hatte der 17-Jährige mit mehreren Freunden mit Wodka „vorgeglüht“. Auch das spätere Opfer, ein Nachbar, war dabei. Später fuhr man in die Stadt Salzburg, wo es zu einem Streit zwischen dem 17-jährigen Mazedonier und dem 19-Jährigen kam. Dabei schlug das spätere Opfer dem Angeklagten ins Gesicht. Am frühen Morgen fuhren die Feiernden wieder zurück in den Flachgau. Dort traf der betrunkene Angeklagte seine Schwester. Diese verständigte die Polizei – wegen der leichten Gesichtsverletzung, die das spätere Opfer ihrem Bruder zugefügt hatte.
Brisant: Als die Polizei kam, nahmen die Beamten dem 17-Jährigen bereits ein (erstes) Küchenmesser ab und forderten ihn auf, schlafen zu gehen. Doch etwas später rief seine Schwester den 19-Jährigen an und verlangte eine Aussprache auf dem Stille-Nacht-Platz. Kurz zuvor hatten Freunde des Angeklagten diesem noch drei weitere Küchenmesser abgenommen. Dennoch kam es dann bei der „Aussprache“zur Eskalation: Der 17-Jährige zückte ein weiteres Messer – das fünfte – und stach auf den 19-Jährigen ein.
Der Prozess war im Februar zur Einholung medizinischer Gutachten zur Frage bleibender Gesundheitsschäden beim Opfer vertagt worden. Tatsächlich stellte unter anderem ein Augenspezialist beim 19-Jährigen eine bleibende Schädigung des Sehvermögens in Form von Doppelbildern fest.
Nach mehrstündiger Beratung verneinten die Geschworenen am Abend mit 6:2 Stimmen einen Mordversuch und erkannten stattdessen ebenfalls mit 6:2 Stimmen auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen. Das Urteil: 20 Monate Gefängnis (nicht rechtskräftig). Zudem wurden dem Opfer, vertreten von RA Stefan Rieder, 10.000 Euro Teilschmerzensgeld zuerkannt.