Schlappe für großen Schwimmverband
Urteil: OSV muss Salzburger Schwimmclub 125.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Der Sportverein „Schwimmteam Delphin“aus der Stadt Salzburg hat in erster Instanz einen brisanten Schadenersatzprozess mit Präzedenzcharakter gegen den großen Österreichischen Schwimmverband (OSV) gewonnen. Im seit Herbst 2014 am Landesgericht Wien anhängigen Zivilverfahren hatte das von den Salzburger Rechtsanwälten Andreas Schöppl und Klaus Waha vertretene Schwimmteam Delphin vom OSV gefordert, dass dieser dem Verein aus der Mozartstadt 125.000 Euro an entgangenem Sponsorgeld ersetzen müsse. Laut Klage hatte das Schwimmteam Delphin für die Jahre 2012 bis 2016 einen „konkreten Sponsorvertrag“eines potenten Geldgebers über 125.000 Euro in Aussicht. Der Vertragsabschluss sei unmittelbar bevorgestanden und die gesamte Summe noch 2012 zur Auszahlung gelangt.
Im Jänner 2012 wurde dann aber das Schwimmteam Delphin aus dem OSV ausgeschlossen, weshalb der Sponsor absprang. Später stellten aber sowohl das Landesgericht als auch das OLG Wien fest, dass der Ausschluss rechtswidrig war. Seither ist der Salzburger Club wieder Mitglied des OSV.
Nach Anhörung mehrerer Zeugen beider Prozessparteien gab jetzt Sabine Längle, Richterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen, der Klage statt – der die Forderung bestreitende OSV muss der Klägerin die 125.000 Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen bezahlen. Längle zufolge sei ein rechtswirksamer Sponsoringvertrag zwischen der Klägerin und dem Geldgeber abgeschlossen worden; Letzterer habe sich nur aufgrund des Ausschlusses zurückgezogen. Im Zusammenhang mit dem einstigen – rechtswidrigen – Ausschluss des Salzburger Clubs habe der OSV Verfahrensrechte verletzt. Es treffe ihn die Haftung für das deshalb entgangene Sponsoring. Der Fall geht in die nächste Instanz.