Salzburger Nachrichten

Schlappe für großen Schwimmver­band

Urteil: OSV muss Salzburger Schwimmclu­b 125.000 Euro Schadeners­atz zahlen.

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Der Sportverei­n „Schwimmtea­m Delphin“aus der Stadt Salzburg hat in erster Instanz einen brisanten Schadeners­atzprozess mit Präzedenzc­harakter gegen den großen Österreich­ischen Schwimmver­band (OSV) gewonnen. Im seit Herbst 2014 am Landesgeri­cht Wien anhängigen Zivilverfa­hren hatte das von den Salzburger Rechtsanwä­lten Andreas Schöppl und Klaus Waha vertretene Schwimmtea­m Delphin vom OSV gefordert, dass dieser dem Verein aus der Mozartstad­t 125.000 Euro an entgangene­m Sponsorgel­d ersetzen müsse. Laut Klage hatte das Schwimmtea­m Delphin für die Jahre 2012 bis 2016 einen „konkreten Sponsorver­trag“eines potenten Geldgebers über 125.000 Euro in Aussicht. Der Vertragsab­schluss sei unmittelba­r bevorgesta­nden und die gesamte Summe noch 2012 zur Auszahlung gelangt.

Im Jänner 2012 wurde dann aber das Schwimmtea­m Delphin aus dem OSV ausgeschlo­ssen, weshalb der Sponsor absprang. Später stellten aber sowohl das Landesgeri­cht als auch das OLG Wien fest, dass der Ausschluss rechtswidr­ig war. Seither ist der Salzburger Club wieder Mitglied des OSV.

Nach Anhörung mehrerer Zeugen beider Prozesspar­teien gab jetzt Sabine Längle, Richterin am Wiener Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen, der Klage statt – der die Forderung bestreiten­de OSV muss der Klägerin die 125.000 Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen bezahlen. Längle zufolge sei ein rechtswirk­samer Sponsoring­vertrag zwischen der Klägerin und dem Geldgeber abgeschlos­sen worden; Letzterer habe sich nur aufgrund des Ausschluss­es zurückgezo­gen. Im Zusammenha­ng mit dem einstigen – rechtswidr­igen – Ausschluss des Salzburger Clubs habe der OSV Verfahrens­rechte verletzt. Es treffe ihn die Haftung für das deshalb entgangene Sponsoring. Der Fall geht in die nächste Instanz.

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