Salzburger Nachrichten

Wer klagt gegen Bettelverb­ot?

Die Bürgerlist­e könnte Bettler bei einer Klage unterstütz­en.

- Resch

ÖVP und SPÖ werken derzeit intensiv daran, einen Entwurf für ein sektorales Bettelverb­ot zu erstellen. Gedacht ist daran, in Teilen der Innenstadt tagsüber auch das stille Betteln zu untersagen – wobei die „Verbotszon­en“etwas kleiner ausfallen könnten, als im ursprüngli­chen ÖVP-Entwurf vorgesehen.

Tatsache ist, dass ein solches Verbot von der Bürgerlist­e, den Neos, aber auch von Hilfs- und Menschenre­chtsorgani­sationen in Salzburg scharf kritisiert wird. Da hieß es bereits, man werde sofort den Verfassung­sgerichtsh­of anrufen, sobald der Gemeindera­t ein Bettelverb­ot beschließe. Grund: Stilles Betteln hat den Charakter einer Äußerung der freien Meinung ist ist damit unter gewissen Umständen von der Verfassung geschützt, ein Verbot ist nach allgemeine­r Meinung durchaus mit dem Risiko verbunden, aufgehoben zu werden.

Die Bürgerlist­e selbst kann allerdings nicht klagen – das ist mittlerwei­le rechtlich geklärt. Magistrats­direktor Martin Floss führt dazu aus: „Ein Individual­antrag steht nur einer Person zu, die unmittelba­r durch diese Gesetzwidr­igkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet.“Anders gesagt: Ein Bettelverb­ot muss erst beschlosse­n werden, dann müsste ein betroffene­r Bettler von der Polizei einen Strafbe- scheid erhalten. Diesen könnte er dann beeinspruc­hen.

Was passiert dann? Floss sagt, dass ein solches Verfahren jedenfalls keine aufschiebe­nde Wirkung hätte – das bedeutet, dass das Bettelverb­ot während der richterlic­hen Prüfung weiter gelten würde. Nur für den klagenden Bettler gäbe es eine solche aufschiebe­nde Wirkung: Er müsste seine Strafe bis zu einem endgültige­n Urteil nicht bezahlen.

Sehr wohl kann Bürgerlist­enKlubchef Helmut Hüttinger sich vorstellen, einen solchen Bettler in seinem Vorhaben juristisch zu unterstütz­en – wenngleich man hier noch keine fixen Beschlüsse gefasst habe. Seine Parteikoll­egin Ulrike Saghi fordert indessen einen Info-Point für Bettler nach Grazer Vorbild. Außerdem brauche es „aufsuchend­e Sozialarbe­it“statt eines Verbots.

„ Dritte haben keinen Anspruch, ein Verfahren durchzuset­zen.“

 ??  ?? Martin Floss,
Magistrats­direktor
Martin Floss, Magistrats­direktor
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria