270.000 Opfer geprellt? Angeklagter schweigt
Ein 37-Jähriger soll als mutmaßlicher Kopf einer Bande mit angeblichen Gewinnspielen zig Millionen Euro ergaunert haben.
Die Anklage klingt von ihrer Dimension her schier unglaublich: Ein Mann aus Düsseldorf soll deutschlandweit nicht weniger als 270.000 Personen um insgesamt 66 Millionen Euro gebracht haben. Der mutmaßliche Kopf einer Bande von Gewinnspielbetrügern steht nun in Krefeld (Nordrhein-Westfalen) vor Gericht. Beim Prozessauftakt am Donnerstag schwieg er zu den Vorwürfen.
Seine Verteidiger beantragten gleich zu Beginn die Einstellung des Strafverfahrens: Die Anklage sei viel zu ungenau. Ihr Mandant müsse zudem aus der Untersuchungshaft freigelassen werden. Letzteres lehnte das Landgericht jedoch ab. Über eine mögliche (vorläufige) Einstellung des Prozesses wollen die Richter später entscheiden.
Aus Callcentern in Krefeld waren laut Staatsanwaltschaft von Telefonverkäufern Abonnements für sogenannte Gewinneintragungsdienste sowie Lottotippgemeinschaften verkauft worden. Den Opfern sei dabei vorgegaukelt worden, sie würden monatlich an mindestens 200 Gewinnspielen mit lukrativen Gewinnmöglichkeiten teilnehmen. Die Callcenter-Agenten hätten mit Traumreisen, Häusern und edlen Autos gelockt.
Tatsächlich seien aber weder Gewinne ausgeschüttet noch sei die Teilnahme der zahlenden Kunden an den Gewinnspielen organisiert worden.
Um der fast 50-köpfigen mutmaßlichen Bande das Handwerk zu legen, hatten Polizisten und Staatsanwälte jahrelang ermittelt. Die Beschuldigten hätten ihre Aktivitäten hinter einem komplizierten internationalen Firmengeflecht verschleiert. Daher habe in mehreren Staaten ermittelt werden müssen.
Der in U-Haft sitzende 37-Jährige soll den groß angelegten Massenbetrug mit zwei weiteren führenden Beschuldigten zwischen 2008 und 2012 betrieben haben. Nach dem Duo wird noch gefahndet. Krefeld gilt als Hochburg der illegalen Callcenter-Szene. In der Stadt wurden immer wieder illegale Telefonvertriebsgeschäfte organisiert. Der Prozess geht am 7. Mai weiter.