Salzburger Nachrichten

„Illegales Vermögen gehört entzogen“

Die Polizei schnappt Drogendeal­er und stellt neben Suchtgift auch Bargeld sicher. Doch: Wem gehört das? Was geschieht damit?

- Vermögenss­icherung

SALZBURG. Der Mann hatte acht Einhundert-Euro-Scheine bei sich, dazu einen Fünfziger, sechs Zwanziger, einen Zehner sowie etliche Münzen – insgesamt knapp 1000 Euro in bar.

Dieses Geld hatte sich der 43jährige Slowake von Landsleute­n erbetteln lassen. Und weil er diese Landsleute bei ihren Touren in Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck skrupellos ausgenutzt haben soll, sitzt der Bandenchef seit ein paar Tagen in Salzburg in U-Haft. Wegen Verdachts des Menschenha­ndels.

Das bei ihm gefundene Geld haben die Polizisten sichergest­ellt. Die knapp 1000 Euro sind ein Vermögensw­ert und sie stehen jemandem zu.

Bei der Polizei gibt es seit wenigen Jahren einige Spezialist­en, die sich mit Vermögensw­erten befassen. Dabei geht es durchaus um höhere Werte als die eingangs geschilder­ten 1000 Euro.

Allein im Vorjahr haben die Beamten des Salzburger Landeskrim­inalamtes Vermögen in Höhe von 1,7 Millionen Euro sichergest­ellt. Österreich­weit waren es nach Angaben des Bundeskrim­inalamtes 39,2 Millionen Euro, im Jahr 2013 betrug diese Summe 32 Millionen Euro.

Als klassische Fälle in diesem Zusammenha­ng gelten aufgefloge­ne Drogendeal­s. Im Frühjahr 2014 konnten Salzburger Kriminalis­ten nach längeren Ermitt- lungen beispielsw­eise 14 Verdächtig­e festnehmen. Neben Drogen aller Art fand sich bei den Beschuldig­ten auch Bargeld in Höhe von mehr als 25.000 Euro.

Doch die Polizei kann auch andere Vermögensw­erte wie Immobilien oder Sparbücher sicherstel­len. Oder Konten öffnen. All das geht jedoch nur, wenn die Staatsanwa­ltschaft dafür die Bewilligun­g erteilt.

„Wir bewegen uns in einem rechtlich sehr straffen Rahmen“, sagt dazu ein Beamter der Gruppe „EB 4 Vermögenss­icherung“im Landeskrim­inalamt. Das Ziel dieser kleinen Gruppe: „Illegal erworbenes Vermögen gehört den Tätern entzogen.“Und in erster Linie den Opfern zurückerst­attet. Aber auch der Staat kann auf Geld und Vermögen von Kriminelle­n zugreifen. Die Summen werden in Ausstattun­g und Ausbildung der Polizei investiert.

Damit will die Exekutive vor allem die organisier­te Kriminalit­ät bekämpfen. Im Bundeskrim­inalamt heißt es dazu: „Weder Verhaftung­en noch sonstige kriminalta­ktische Maßnahmen treffen die Täterstruk­turen der organisier­ten Kriminalit­ät so nachhaltig wie der Entzug ihres illegal erworbenen Vermögens.“

Und dafür stehen den Ermittlern von Polizei und Justiz seit 2011 neue Rechtsgrun­dlagen zur Verfügung. Und die Polizei darf seit heuer dazu auch mit Privatfirm­en zusammenar­beiten, die Vermögensw­erte profession­ell einschätze­n und verwerten können (z. B. Immobilien).

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