„Illegales Vermögen gehört entzogen“
Die Polizei schnappt Drogendealer und stellt neben Suchtgift auch Bargeld sicher. Doch: Wem gehört das? Was geschieht damit?
SALZBURG. Der Mann hatte acht Einhundert-Euro-Scheine bei sich, dazu einen Fünfziger, sechs Zwanziger, einen Zehner sowie etliche Münzen – insgesamt knapp 1000 Euro in bar.
Dieses Geld hatte sich der 43jährige Slowake von Landsleuten erbetteln lassen. Und weil er diese Landsleute bei ihren Touren in Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck skrupellos ausgenutzt haben soll, sitzt der Bandenchef seit ein paar Tagen in Salzburg in U-Haft. Wegen Verdachts des Menschenhandels.
Das bei ihm gefundene Geld haben die Polizisten sichergestellt. Die knapp 1000 Euro sind ein Vermögenswert und sie stehen jemandem zu.
Bei der Polizei gibt es seit wenigen Jahren einige Spezialisten, die sich mit Vermögenswerten befassen. Dabei geht es durchaus um höhere Werte als die eingangs geschilderten 1000 Euro.
Allein im Vorjahr haben die Beamten des Salzburger Landeskriminalamtes Vermögen in Höhe von 1,7 Millionen Euro sichergestellt. Österreichweit waren es nach Angaben des Bundeskriminalamtes 39,2 Millionen Euro, im Jahr 2013 betrug diese Summe 32 Millionen Euro.
Als klassische Fälle in diesem Zusammenhang gelten aufgeflogene Drogendeals. Im Frühjahr 2014 konnten Salzburger Kriminalisten nach längeren Ermitt- lungen beispielsweise 14 Verdächtige festnehmen. Neben Drogen aller Art fand sich bei den Beschuldigten auch Bargeld in Höhe von mehr als 25.000 Euro.
Doch die Polizei kann auch andere Vermögenswerte wie Immobilien oder Sparbücher sicherstellen. Oder Konten öffnen. All das geht jedoch nur, wenn die Staatsanwaltschaft dafür die Bewilligung erteilt.
„Wir bewegen uns in einem rechtlich sehr straffen Rahmen“, sagt dazu ein Beamter der Gruppe „EB 4 Vermögenssicherung“im Landeskriminalamt. Das Ziel dieser kleinen Gruppe: „Illegal erworbenes Vermögen gehört den Tätern entzogen.“Und in erster Linie den Opfern zurückerstattet. Aber auch der Staat kann auf Geld und Vermögen von Kriminellen zugreifen. Die Summen werden in Ausstattung und Ausbildung der Polizei investiert.
Damit will die Exekutive vor allem die organisierte Kriminalität bekämpfen. Im Bundeskriminalamt heißt es dazu: „Weder Verhaftungen noch sonstige kriminaltaktische Maßnahmen treffen die Täterstrukturen der organisierten Kriminalität so nachhaltig wie der Entzug ihres illegal erworbenen Vermögens.“
Und dafür stehen den Ermittlern von Polizei und Justiz seit 2011 neue Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Und die Polizei darf seit heuer dazu auch mit Privatfirmen zusammenarbeiten, die Vermögenswerte professionell einschätzen und verwerten können (z. B. Immobilien).