„Ein angemessenes Urteil“
In den USA herrscht Zufriedenheit über den Spruch der Geschworenen gegen den Attentäter vom Boston-Marathon. Die Jury hat für die Todesstrafe votiert.
Mit Genugtuung haben Hinterbliebene und Opfer des Terroranschlags von Boston das Todesurteil gegen den überlebenden Bombenleger aufgenommen. Auch die US-Regierung wertete die Entscheidung als angemessen. Der 21 Jahre alte Dschochar Zarnajew soll für das Attentat auf den Boston-Marathon, bei dem vor zwei Jahren drei Menschen starben und 260 verletzt wurden, mit einer Giftspritze hingerichtet werden.
Zunächst wird allerdings ein Berufungsverfahren erwartet, das sich über viele Jahre hinziehen könnte. Zarnajew selbst zeigte laut Augenzeugenberichten keine Regung, als die Entscheidung der Geschworenen am späten Freitagabend bekannt gegeben wurde. Er hatte im April 2013 mit seinem älteren Bruder Tamerlan zwei Sprengsätze am Zieleinlauf des Marathons gezündet. Es war der schwerste Anschlag in den USA seit den Terrorattacken vom 11. September 2001. Auf die Doppelexplosion folgte eine tagelange Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der sowohl ein Polizist als auch Tamerlan bei einem Schusswechsel getötet wurden.
Der US-Staat Massachusetts hatte die Todesstrafe in den frühen 1980er-Jahren abgeschafft. Zarnajew musste sich jedoch nicht in einem einzelstaatlichen, sondern in einem Bundesverfahren verantworten, und das Bundesrecht erlaubt generell die Todesstrafe – also auch in Massachusetts.
Die Geschworenen
entschieden nach gut 14-stündigen Beratungen, nachdem sie Zarnajew bereits Anfang April in 30 Anklagepunkten schuldig gesprochen hatten. 17 davon konnten ihm die Todesstrafe einbringen, in sechs Punkten entschied sich die Jury nun dafür. Die Strafe muss noch offiziell vom zuständigen Richter verhängt werden, erst dann wird sie rechtskräftig, und es kann Berufung eingelegt werden.
Die Staatsanwaltschaft, Opfer und Opferfamilien äußerten überwiegend Zufriedenheit, aber keinen Triumph. „Dies ist kein Tag des Feierns. Es ist ein Tag des Reflektierens und Heilens“, sagte Staatsanwältin Carmen Ortiz. Die Anklagevertreter hatten Zarnajew im Prozess als gefühllosen Mörder charakterisiert. Dieser habe – vom radikalen Islam inspiriert – Rache an den USA wegen der Kriege im Irak und in Afghanistan nehmen wollen und keinerlei Reue gezeigt.
Die Verteidigung beschrieb den gebürtigen Tschetschenen dagegen als einen Mitläufer, der unter Tamerlans Einfluss gestanden sei. Er sei in der Untersuchungshaft gereift, und ihm tue seine Tat leid. Die meisten Geschworenen waren davon aber offenbar nicht überzeugt.
Staatsanwältin Ortiz sagte, Zarnajew werde „seine Verbrechen mit dem Tod bezahlen“. Sie gab aber zu, dass es „ein langer Prozess“bis zur eventuellen Vollstreckung des Urteils sein werde, weil Zarnajew mehrfach Berufung einlegen kann.