Theater-Abos entrinnen kurz neuer Steuerlast
Die letzte Parlamentswoche vor der Sommerpause bringt für Kunst und Kultur eine erhöhte Umsatzsteuer und die Speichermedienabgabe.
WIEN. Theater und Konzertveranstalter bekommen für die Erhöhung der Umsatzsteuer eine Schonfrist. Diese kleine Linderung im Zuge der Erhöhung der Umsatzsteuer für Kunst und Kultur von zehn auf 13 Prozent beschloss der Nationalrat am Mittwoch.
Während die Steuerreform und damit die erhöhte Umsatzsteuer prinzipiell am 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, wird sie für Eintrittskarten in Theater, Konzert, Museum, Kino und Zirkus (wie übrigens auch für Tourismusbetriebe) erst ab 1. Mai 2016 gelten. Dabei gibt es für Theater und Konzertveranstalter eine weitere Ausnahme, da in diesen beiden Bereichen viele Karten weit im Vorhinein oder über Abonnements verkauft werden: Für Veranstaltungen bis 31. Dezember 2017 gelten auch dann zehn Prozent Umsatzsteuer, wenn die Karten vor dem 1. September 2015 bezahlt oder wenigstens angezahlt worden sind.
Diese Neuregelung könnte zum Beispiel für Sommerszene Salzburg, Salzburger Festspiele oder jedes andere Festival relevant werden. Wer deren Karten für 2016 – sofern verfügbar – bereits heuer bis 1. September kaufte, würde drei Prozent weniger zahlen als danach. Ein derart früher Kauf brächte also drei Prozent Steuer- und somit Preisminderung. Noch ist aber ungewiss, wie Theater, Konzerthäuser und Festivals auf diese steuergesetzliche Änderung reagieren: ob sie die erhöhte Umsatzsteuer über eine Erhöhung der Kartenpreise ans Publikum weiter wälzen und ob sie ihre Karten überhaupt derart bald anbieten.
Nach der Steuerreform stand auf der Tagesordnung des Nationalrats am Dienstag auch eine Novelle des Urheberrechts. Sie wurde so be- schlossen, wie sie von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) vorgeschlagen wurde. Die wichtigste Neuerung: Österreich bekommt eine Speichermedienabgabe. Damit wird eine Forderung von Künstlern, Kulturschaffenden und Verwertungsgesellschaften erfüllt, doch Proteste von Geräteherstellern und Elektrohandel werden abgeschmettert.
Wer künftig Speichermedien kauft, auf denen Datenkopien erstellt oder genutzt werden können, wie Festplattenrekorder fürs Fernsehen, Computer, MP3-Spieler, Smartphones, Speicherkarten, wird eine Pauschale zahlen müssen, die dann über Verwertungsgesellschaften an Urheber – üblicherweise Künstler – geleitet wird. Damit wird gesichert, dass Künstler für private Kopien von Musik, Literatur und Filmen entsprechend entlohnt werden. Die beim Gerätekauf anfallende pauschale Abgabe ist auf der Rechnung auszuweisen.
Das erneuerte Gesetz soll am 1. Oktober 2015 in Kraft treten. Über die Tarife – welche Abgabe für welches Gerät – haben nun Elektrohandel und Verwertungsgesellschaften zu verhandeln. Im Gesetz ist dazu nur ein oberes Limit für die Speichermedienabgabe von 29 Millionen Euro pro Jahr vorgegeben.
Mit dem Beschluss im Plenum ist ein jahrelanges Gezerre über eine Urheberrechtsnovelle vorerst beendet. Auf den Vorschlag der Regierung von Anfang Juni gab es von allen Betroffenen gleichermaßen Ein- wände; insofern wäre zu vermuten, dass die neue Regelung als Kompromiss brauchbar wäre.
Doch gibt es Widerstand der Opposition. FPÖ, Grüne, Neos und Team Stronach kritisieren, die Regierung habe mit einer zu knapp gesetzten Frist jedes Hearing und sogar eine Debatte im Ausschuss verhindert, also der Opposition die Meinungsäußerung verwehrt.
Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, kritisiert zudem: Die jetzige Novelle bringe „nicht die Modernisierung, auf die alle gewartet haben“, sie sei bestenfalls eine Krücke. Die neue Speichermedienabgabe sei bei Streaming und Clouds bereits obsolet. Zudem bringe die Novelle keine Rechtssicherheit für Bagatellverstöße, sagt Wolfgang Zinggl. Wer etwa ein Video vom Geburtstagsfest, auf dem „Happy Birthday“oder ein Lied von Lady Gaga gesungen werde, auf eine Familien-Homepage stelle, bleibe kriminalisiert und könnte Tantiemen zahlen müssen. Insgesamt sei das Ergebnis „ein Pfusch“.
Auch die Neos kündigten an, gegen die Novelle zu stimmen. Denn damit würden „Probleme verschleiert, die man vor gut zehn Jahren hätte lösen müssen“, stellt Niko Alm von den Neos fest. Privatkopien, wie sie mit der Speichermedienabgabe pauschal abgegolten würden, gebe es kaum noch.
Das seit Langem geforderte Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften, mit dem diese sich gegen entgeltloses Absaugen ihrer Inhalte über Suchmaschinen wie Google wehren, ist aus der jetzigen Novelle herausgelöst. Derzeit werden die geplanten Bestimmungen noch von der EU-Kommission geprüft. Ein Beschluss dazu könnte aber im Herbst dann zustande kommen.