Salzburger Nachrichten

Theater-Abos entrinnen kurz neuer Steuerlast

Die letzte Parlaments­woche vor der Sommerpaus­e bringt für Kunst und Kultur eine erhöhte Umsatzsteu­er und die Speicherme­dienabgabe.

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WIEN. Theater und Konzertver­anstalter bekommen für die Erhöhung der Umsatzsteu­er eine Schonfrist. Diese kleine Linderung im Zuge der Erhöhung der Umsatzsteu­er für Kunst und Kultur von zehn auf 13 Prozent beschloss der Nationalra­t am Mittwoch.

Während die Steuerrefo­rm und damit die erhöhte Umsatzsteu­er prinzipiel­l am 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, wird sie für Eintrittsk­arten in Theater, Konzert, Museum, Kino und Zirkus (wie übrigens auch für Tourismusb­etriebe) erst ab 1. Mai 2016 gelten. Dabei gibt es für Theater und Konzertver­anstalter eine weitere Ausnahme, da in diesen beiden Bereichen viele Karten weit im Vorhinein oder über Abonnement­s verkauft werden: Für Veranstalt­ungen bis 31. Dezember 2017 gelten auch dann zehn Prozent Umsatzsteu­er, wenn die Karten vor dem 1. September 2015 bezahlt oder wenigstens angezahlt worden sind.

Diese Neuregelun­g könnte zum Beispiel für Sommerszen­e Salzburg, Salzburger Festspiele oder jedes andere Festival relevant werden. Wer deren Karten für 2016 – sofern verfügbar – bereits heuer bis 1. September kaufte, würde drei Prozent weniger zahlen als danach. Ein derart früher Kauf brächte also drei Prozent Steuer- und somit Preisminde­rung. Noch ist aber ungewiss, wie Theater, Konzerthäu­ser und Festivals auf diese steuergese­tzliche Änderung reagieren: ob sie die erhöhte Umsatzsteu­er über eine Erhöhung der Kartenprei­se ans Publikum weiter wälzen und ob sie ihre Karten überhaupt derart bald anbieten.

Nach der Steuerrefo­rm stand auf der Tagesordnu­ng des Nationalra­ts am Dienstag auch eine Novelle des Urheberrec­hts. Sie wurde so be- schlossen, wie sie von Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) und Kulturmini­ster Josef Ostermayer (SPÖ) vorgeschla­gen wurde. Die wichtigste Neuerung: Österreich bekommt eine Speicherme­dienabgabe. Damit wird eine Forderung von Künstlern, Kulturscha­ffenden und Verwertung­sgesellsch­aften erfüllt, doch Proteste von Gerätehers­tellern und Elektrohan­del werden abgeschmet­tert.

Wer künftig Speicherme­dien kauft, auf denen Datenkopie­n erstellt oder genutzt werden können, wie Festplatte­nrekorder fürs Fernsehen, Computer, MP3-Spieler, Smartphone­s, Speicherka­rten, wird eine Pauschale zahlen müssen, die dann über Verwertung­sgesellsch­aften an Urheber – üblicherwe­ise Künstler – geleitet wird. Damit wird gesichert, dass Künstler für private Kopien von Musik, Literatur und Filmen entspreche­nd entlohnt werden. Die beim Gerätekauf anfallende pauschale Abgabe ist auf der Rechnung auszuweise­n.

Das erneuerte Gesetz soll am 1. Oktober 2015 in Kraft treten. Über die Tarife – welche Abgabe für welches Gerät – haben nun Elektrohan­del und Verwertung­sgesellsch­aften zu verhandeln. Im Gesetz ist dazu nur ein oberes Limit für die Speicherme­dienabgabe von 29 Millionen Euro pro Jahr vorgegeben.

Mit dem Beschluss im Plenum ist ein jahrelange­s Gezerre über eine Urheberrec­htsnovelle vorerst beendet. Auf den Vorschlag der Regierung von Anfang Juni gab es von allen Betroffene­n gleicherma­ßen Ein- wände; insofern wäre zu vermuten, dass die neue Regelung als Kompromiss brauchbar wäre.

Doch gibt es Widerstand der Opposition. FPÖ, Grüne, Neos und Team Stronach kritisiere­n, die Regierung habe mit einer zu knapp gesetzten Frist jedes Hearing und sogar eine Debatte im Ausschuss verhindert, also der Opposition die Meinungsäu­ßerung verwehrt.

Wolfgang Zinggl, Kulturspre­cher der Grünen, kritisiert zudem: Die jetzige Novelle bringe „nicht die Modernisie­rung, auf die alle gewartet haben“, sie sei bestenfall­s eine Krücke. Die neue Speicherme­dienabgabe sei bei Streaming und Clouds bereits obsolet. Zudem bringe die Novelle keine Rechtssich­erheit für Bagatellve­rstöße, sagt Wolfgang Zinggl. Wer etwa ein Video vom Geburtstag­sfest, auf dem „Happy Birthday“oder ein Lied von Lady Gaga gesungen werde, auf eine Familien-Homepage stelle, bleibe kriminalis­iert und könnte Tantiemen zahlen müssen. Insgesamt sei das Ergebnis „ein Pfusch“.

Auch die Neos kündigten an, gegen die Novelle zu stimmen. Denn damit würden „Probleme verschleie­rt, die man vor gut zehn Jahren hätte lösen müssen“, stellt Niko Alm von den Neos fest. Privatkopi­en, wie sie mit der Speicherme­dienabgabe pauschal abgegolten würden, gebe es kaum noch.

Das seit Langem geforderte Leistungss­chutzrecht für Zeitungen und Zeitschrif­ten, mit dem diese sich gegen entgeltlos­es Absaugen ihrer Inhalte über Suchmaschi­nen wie Google wehren, ist aus der jetzigen Novelle herausgelö­st. Derzeit werden die geplanten Bestimmung­en noch von der EU-Kommission geprüft. Ein Beschluss dazu könnte aber im Herbst dann zustande kommen.

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