Salzburger Nachrichten

Gewalt und Verhetzung werden härter bestraft

Der Justizmini­ster preist die StGB-Reform als „grundsätzl­iche Neuorienti­erung des Strafrecht­s in Österreich“.

- SN-wid, APA

Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) will mit der Strafrecht­sreform umsetzen, was von vielen in der Justiz seit Langem gefordert wird: eine Straf-Balance zwischen Vermögens- und Gewaltdeli­kten, die sich vor allem durch mehr Strenge bei den Delikten gegen Leib und Leben zeigt. Als „grundsätzl­iche Neuorienti­erung des Strafrecht­s in Österreich“lobte Brandstett­er die Regierungs­vorlage, die Dienstag im Nationalra­t zum Beschluss anstand. Mehr als 200 Delikte wurden überarbeit­et, in Kraft treten soll das neue Strafrecht am 1. Jänner 2016. Wichtige Neuerungen: Die Strafdrohu­ng für Körperverl­etzung wird verdoppelt. Auf das Delikt der absichtlic­hen schweren Körperverl­etzung stehen künftig bei schwerer Dauerfolge ein Jahr bis 15 Jahre Haft, mit Todesfolge fünf bis 15 Jahre. Auch Fahrlässig­keitsdelik­te werden unter dem neuen Titel „grobe Fahrlässig­keit“schärfer bestraft: Wer grob fahrlässig Menschen tötet, muss bis zu drei Jahre in Haft, sind mehrere Menschen (z. B. Unfall) betroffen, bis zu fünf Jahre.

Schärfer vorgegange­n wird gegen Verhetzung: „Aufstachel­n zu Hass“und „Auffordern zu Gewalt“wer- den schon mit bis zu zwei Jahren bestraft, wenn das vor etwa 30 Menschen (bisher 150 Menschen) geschieht – und bei „breiter Öffentlich­keit“(150) mit drei Jahren. Für die Veröffentl­ichung von Gewaltund Hasspropag­anda in „breiter Öffentlich­keit“droht ein Jahr Haft.

Bei den bisher vergleichs­weise strenger geahndeten Vermögensd­e- likten werden zwar die Strafrahme­n beibehalte­n, allerdings wird die Wertgrenze gleich massiv, nämlich um das Sechsfache, hinaufgese­tzt: Diebe oder Betrüger müssen nunmehr erst dann mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn ihnen ein Schaden von mehr als 300.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nachzuweis­en ist.

Die SN fragten Gerhard Jarosch, den Präsidente­n der Vereinigun­g der Staatsanwä­ltinnen und -anwälte, ob diese Anhebung aus Sicht der Strafverfo­lgungsbehö­rden nicht zu hoch sei. Seine Antwort: „Natürlich wirkt die neue Wertgrenze von 300.000 Euro sehr hoch, aber wir können damit leben.“Man müsse, so Jarosch, auch die Inflation bzw. Anpassung an den Verbrauche­rpreisinde­x berücksich­tigen. Die Wertgrenze sei seit den 80er-Jahren nur geringfügi­g erhöht worden.

„Die neue Wertgrenze ist akzeptabel.“

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Gerhard Jarosch, Präsident Staatsanwä­lte
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