Gewalt und Verhetzung werden härter bestraft
Der Justizminister preist die StGB-Reform als „grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich“.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will mit der Strafrechtsreform umsetzen, was von vielen in der Justiz seit Langem gefordert wird: eine Straf-Balance zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten, die sich vor allem durch mehr Strenge bei den Delikten gegen Leib und Leben zeigt. Als „grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich“lobte Brandstetter die Regierungsvorlage, die Dienstag im Nationalrat zum Beschluss anstand. Mehr als 200 Delikte wurden überarbeitet, in Kraft treten soll das neue Strafrecht am 1. Jänner 2016. Wichtige Neuerungen: Die Strafdrohung für Körperverletzung wird verdoppelt. Auf das Delikt der absichtlichen schweren Körperverletzung stehen künftig bei schwerer Dauerfolge ein Jahr bis 15 Jahre Haft, mit Todesfolge fünf bis 15 Jahre. Auch Fahrlässigkeitsdelikte werden unter dem neuen Titel „grobe Fahrlässigkeit“schärfer bestraft: Wer grob fahrlässig Menschen tötet, muss bis zu drei Jahre in Haft, sind mehrere Menschen (z. B. Unfall) betroffen, bis zu fünf Jahre.
Schärfer vorgegangen wird gegen Verhetzung: „Aufstacheln zu Hass“und „Auffordern zu Gewalt“wer- den schon mit bis zu zwei Jahren bestraft, wenn das vor etwa 30 Menschen (bisher 150 Menschen) geschieht – und bei „breiter Öffentlichkeit“(150) mit drei Jahren. Für die Veröffentlichung von Gewaltund Hasspropaganda in „breiter Öffentlichkeit“droht ein Jahr Haft.
Bei den bisher vergleichsweise strenger geahndeten Vermögensde- likten werden zwar die Strafrahmen beibehalten, allerdings wird die Wertgrenze gleich massiv, nämlich um das Sechsfache, hinaufgesetzt: Diebe oder Betrüger müssen nunmehr erst dann mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn ihnen ein Schaden von mehr als 300.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nachzuweisen ist.
Die SN fragten Gerhard Jarosch, den Präsidenten der Vereinigung der Staatsanwältinnen und -anwälte, ob diese Anhebung aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden nicht zu hoch sei. Seine Antwort: „Natürlich wirkt die neue Wertgrenze von 300.000 Euro sehr hoch, aber wir können damit leben.“Man müsse, so Jarosch, auch die Inflation bzw. Anpassung an den Verbraucherpreisindex berücksichtigen. Die Wertgrenze sei seit den 80er-Jahren nur geringfügig erhöht worden.
„Die neue Wertgrenze ist akzeptabel.“