Zum Verkauf des Posthofs
Als in den Jahren 1979 bis 2009 für die Liegenschaft Kaigasse 37–43 (korrekte Bezeichnung: Berchtesgadener und Gurker Hof) tätiger Gebäudeverwalter darf ich Ihren Bericht (SN vom 6. Juli) doch etwas ergänzen:
Alle in diesem Zeitraum frei gewordenen Wohnungen – etwa die Hälfte – wurden vor Neuvermietung generalsaniert, das heißt Sanierung der Böden, Türen, Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallation sowie erforderlichenfalls Austausch der Fenster. Ebenso wurde eine umfassende Fassadensanierung mit Rückbau auf die ursprüngliche Architektur von Arch. Knoll und gartenseitigem Fensteraustausch vorgenommen. Weiters wurde ein Großteil der Kellerabteile erneuert.
Das Gastlokal Posthof wurde 2010 völlig restauriert, wobei mir bis heute unverständlich ist, wie der Zerstörung des wunderschönen Gastgartens zugestimmt werden konnte. Es handelt sich bei der Liegenschaft also nicht um eine „Bruchbude“. Reg.-Rat Winfried Wirth Vereinfachung komplexer Sachverhalte der Absurdität überführt – denn überspitzt kann Folgendes herausgelesen werden: „Eine“Plattform für Menschenrechte erhöht die Gerichtskosten derart, dass Österreich zum nächsten Griechenland wird. Flüchtlinge müssen abgeschoben und Grenzkontrollen eingeführt werden, um der „Misere Bettelmissstand“zu entkommen. Es kann jeder eine Meinung dazu haben, welches „wichtige“und welches „unwichtige“Rechtsstreitigkeiten sind, die „die Gerichte blockieren“, aber Grundund Menschenrechte sollten auch Herrn Dipl.-Ing. Rössle als Teil unserer „europäischen Wertegemeinschaft“doch immer noch als wichtigster Grundsatz erscheinen.
Leider ist der Platz für Gegenargumente zu kurz, aber einfache Stammtischparolen dürfen nicht unkommentiert bleiben. Ein akademischer Titel schützt eben vor Borniertheit nicht. Mario Taschwer