Land Salzburg klagt die Stadt auf Schadenersatz
4,8 Millionen Euro Schaden sollen dem Land entstanden sein, weil es 2007 Spekulationspapiere der Stadt übernahm. Nun klagt das Land die Summe ein. „Kriegszustand“herrscht aber nicht.
Nun also doch. Das Land Salzburg wird beim Landesgericht Schadenersatzklage gegen die Landeshauptstadt einreichen. Es geht um einen Streitwert von 4,8 Millionen Euro – entstanden aus negativen, hoch riskanten Swap-Geschäften in den Jahren vor der LehmanBrothers-Pleite und der weltweiten Finanzkrise.
Der Hintergrund: Im September 2007 „übergab“die Landeshauptstadt fünf risikoreiche Zinsgeschäfte an die Finanzabteilung des Landes. Wobei offen war, wie stark diese Geschäfte damals im Minus standen und welcher Schaden dem Land dadurch entstand – ganz abgesehen von der Frage, warum die Landes-Finanzmanager solche Produkte überhaupt freiwillig annahmen und die Stadt somit mutmaßlich begünstigten.
Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Sache sind noch nicht abgeschlossen, als Verdächtige werden Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sowie Spitzenbeamte des Magistrats geführt. Bewegung in die Sache kam Anfang April, als Gutachter Christian Imo seine Expertise zu der Swap-Übergabe vorlegte.
Er traf darin eindeutige Aussagen zum tatsächlich negativen Wert dieser Swaps. Der resultierende Verlust liege, so heißt es, zwischen 3,2 und 4,9 Millionen Euro. Dies betraf die „objektive Tatseite“, also die Frage, ob damals überhaupt Schaden entstanden ist. Der Gutachter teilte auch mit, dass das Land – egal, welche Derivate es bereits besessen hatte – von den städtischen Swaps kaum hätte profitieren können. Das Land leistete der Stadt zudem keinerlei Gegenleistung, was der Gutachter als höchst ungewöhnlich beschrieb.
Die Kriminalisten haben nun zu klären, ob seitens der Beteiligten eine Schädigungsabsicht nachweisbar ist und dadurch der Vorwurf der Untreue verwirklicht würde.
Vorerst geht es aber um die zivilrechtliche Seite des Vorgangs. Das Land muss befürchten, dass seine Forderung nach Wiedergutmachung verjähren könnte. Und muss daher bei der Stadt Druck machen. Andernfalls könnten sich die Verantwortlichen um Finanzreferent Christian Stöckl (ÖVP) ihrerseits den Vorwurf der Untreue einhandeln, weil sie bewusst Nachteile für das Land in Kauf nehmen würden.
Die Stadt wiederum weigert sich aus ähnlichen Gründen, auf eine Verjährung formell zu verzichten. Denn dadurch würden sich wiederum Heinz Schaden und sein Führungsteam verdächtig machen, finanzielle Nachteile für die Stadt billigend in Kauf zu nehmen.
Stöckl sagt, man sei am Donnerstag „auf höchster Ebene“, also mit dem Bürgermeister, zusammengesessen. Es habe jedoch keine andere Lösung erarbeitet werden können als eben die Klage. Schaden spricht von „einem ungewöhnlichen Vorgang“und will nun zuwarten, „was da vom Land daherkommt“. Jedenfalls habe den Magistrat noch ein entsprechender Schriftsatz erreicht.
Wie berichtet, hat das Land aktuell auch die Liechtensteiner LGT-Bank auf Schadenersatz geklagt – hier geht es um 7,3 Mill. Euro. Die Bank war Partner bei diversen Spekulationsgeschäften zwischen 2010 und 2012 gewe- sen, die insgesamt eine Nominale von zehn Milliarden Euro umfasst hatten. Zur Erklärung: Diese Summe entspricht nicht dem Wert der Veranlagungen, sondern ist eine fiktive Größe, die etwa bei Zinstauschgeschäften Grundlage für die auszutauschenden Zahlungsströme darstellt.
Bereits zuvor hatte ein österreichisches Geldinstitut dem Land freiwillig 6,21 Mill. Euro zurückgezahlt. Zwei weitere Banken dürften am kommenden Dienstag geklagt werden, falls sie nicht zuvor auf eine Verjährung der Ansprüche des Landes verzichten. 13 weitere ausländische Banken haben hierfür noch länger Zeit, jedoch erhofft sich das Land hier ebenfalls millionenschwere Rückzahlungen. Ob nun mit oder ohne Gerichtsprozess.