Professuren werden immer internationaler
Mehr als die Hälfte von 238 Berufungen 2014 aus dem Ausland.
An den österreichischen Universitäten werden nicht nur die Studenten immer internationaler: In den vergangenen zehn Jahren wurden außer 2011 jeweils mehr Professoren von ausländischen Unis berufen als aus dem Inland – vor allem von deutschen Hochschulen wechseln viele Wissenschafter nach Österreich. Rund ein Viertel der Professoren wird aus der eigenen Uni berufen.
Die Universitäten berufen jedes Jahr zwischen 200 und 300 Professoren neu: Diese werden je nach Herkunftsuni in den Wissensbilanzen der Hochschulen in fünf Kategorien geteilt: „eigene Universität“, „andere national“, „Drittstaaten“, „Deutschland“und „andere EU“. In den meisten Jahren stellen dabei die Professoren aus Deutschland die größte Gruppe. 2013 übertrumpften sie sogar die zusammengerechneten Berufungen aus der eigenen und anderen österreichischen Unis.
2014 wurden 238 Professoren berufen: 53 kamen aus der eigenen Uni, 57 aus anderen österreichischen Universitäten, 66 aus Deutschland, 37 aus der restlichen EU und 25 aus Drittstaaten.
Über die Jahre gerechnet wird insgesamt ein Viertel der Professoren aus der eigenen Universität berufen: In den vergangenen fünf Jahren wurden 342 von 1280 Professuren durch interne Kandidaten besetzt. Spitzenreiterin bei Hausberufungen ist dabei die Musikuni Wien: Sie besetzte in den vergangenen drei Jahren 15 von 27 Professuren mit Hauskandidaten. Das vergleichbare Mozarteum in Salzburg kam im gleichen Zeitraum auf nur eine Hausberufung bei ebenfalls 27 Professuren, die Kunstuni Graz auf drei von 17. Selbst die Uni Wien besetzte nur 18 Professuren intern – und das bei 160 neuen Professoren.
1.
Die Studieneingangsphase wird auf alle wissenschaftlichen Unis ausgeweitet und mit einem Mindest- und Höchstumfang ausgestattet. Derzeit gilt die STEOP nur in Studien ohne Aufnahmsprüfungen – ausgenommen sind etwa Medizin, Veterinärmedizin, Publizistik und Psychologie. Künftig gibt es Ausnahmen nur für die Kunstunis sowie Sport. Die Eingangsphase soll einen Überblick über Inhalt und Ausrichtung des jeweiligen Studiums liefern. Nur wer alle Prüfungen der STEOP besteht, darf weiterstudieren. Bisher war der Umfang der STEOP nicht geregelt – je nach Uni umfasste sie bis zu 30 ECTS-Punkte (entspricht etwa dem Lernaufwand eines Semesters).
Künftig soll es einen Mindestumfang von acht und eine Höchstgrenze von 20 ECTS-Punkten für die im ersten Semester stattfindende Eingangsphase geben. Außerdem wird festgelegt, dass die STEOP mehrere Lehrveranstaltungen umfassen muss – bisher war auch nur eine erlaubt. Weiters können die Unis in ihren Curricula festlegen, dass schon vor Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu zehn ECTS-Punkten absolviert werden dürfen. Und schließlich sollen Prüfungen in der STEOP künftig drei Mal wiederholt werden dürfen statt derzeit zwei Mal.
Der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) gehen die Änderungen nicht weit genug – die STEOP müsse von Grund auf reformiert werden, „weg von einer weiteren Zugangsbeschränkung und hin zu einer echten Orientierungsphase“, sagt ÖH-Chef Philip Flacke. Ein Schritt in die richtige Richtung sei die Möglichkeit des Vorziehens von Lehrveranstaltungen vor STEOPAbschluss sowie die Ausweitung der Prüfungsantritte.
2.
Beim Uni-Personal sieht die Gesetzesnovelle eine Erweiterung der Möglichkeiten vor, Wissenschafter in die Professorenkurie überzuleiten. Künftig sollen Assoziierte Professoren (habilitierte oder habilitationsäquivalente Wissenschafter ohne Lehrstuhl) zur Professorenkurie zählen, sofern das Qualifizierungsverfahren internationalen kompetitiven Standards entsprochen hat. Für diese Personengruppe soll es weiters die Möglichkeit eines abgekürzten Berufungsverfahrens durch den Rektor geben. Damit sollen die im Kollektivvertrag fixierten neuen Karrieremöglichkeiten durch Laufbahnstellen auch im Organisationsrecht abgebildet werden. Auch außerordentliche Professoren können nach Maßgabe des Entwicklungsplans der jeweiligen Uni in die Professorenkurie übergeleitet werden.
3.
Für die Universitätsräte, die „Aufsichtsräte“der Unis, gibt es ab 2018 neue Unvereinbarkeitsregeln sowie Vergütungsobergrenzen: Demnach sind künftig nicht mehr nur Mitglieder der Bundesoder einer Landesregierung sowie Funktionäre einer Partei bis vier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion ausgeschlossen, sondern auch ehemalige Rektoren der Uni in diesem Zeitraum. Ebenfalls nicht in den Uni-Rat dürfen wie schon bisher Arbeitnehmer der Uni und des Wissenschaftsministeriums sowie neu Mitglieder der Schiedskommission der Uni und Mitglieder von Rektorat, Senat oder Uni-Rat einer anderen Uni. Die Höhe der Vergütung der Uni-Räte dürfen die Unis weiter selbst bestimmen, der Wissenschaftsminister legt aber Obergrenzen fest.
4.
Ausgeweitet wird die Kettenvertragsregelung: Neu ist, dass befristet Beschäftigte bei Wechsel in andere Funktionen als Neuabschlüsse zu werten sind – damit ist eine neuerliche Befristung bis zum Gesamtausmaß von sechs Jahren (bei Teilzeitbeschäftigung acht Jahren) zulässig. Außerdem wird klargestellt, dass Beschäftigungszeiten als studentischer Mitarbeiter bei der Berechnung der Höchstgrenze nicht berücksichtigt werden.
Studieneingangsphase (STEOP) ausgeweitet Weg zur Uni-Professor etwas erleichtert Uni-Räte erhalten neues Regelwerk Kettenverträge neu geregelt