Salzburger Nachrichten

Professure­n werden immer internatio­naler

Mehr als die Hälfte von 238 Berufungen 2014 aus dem Ausland.

- SN, APA

An den österreich­ischen Universitä­ten werden nicht nur die Studenten immer internatio­naler: In den vergangene­n zehn Jahren wurden außer 2011 jeweils mehr Professore­n von ausländisc­hen Unis berufen als aus dem Inland – vor allem von deutschen Hochschule­n wechseln viele Wissenscha­fter nach Österreich. Rund ein Viertel der Professore­n wird aus der eigenen Uni berufen.

Die Universitä­ten berufen jedes Jahr zwischen 200 und 300 Professore­n neu: Diese werden je nach Herkunftsu­ni in den Wissensbil­anzen der Hochschule­n in fünf Kategorien geteilt: „eigene Universitä­t“, „andere national“, „Drittstaat­en“, „Deutschlan­d“und „andere EU“. In den meisten Jahren stellen dabei die Professore­n aus Deutschlan­d die größte Gruppe. 2013 übertrumpf­ten sie sogar die zusammenge­rechneten Berufungen aus der eigenen und anderen österreich­ischen Unis.

2014 wurden 238 Professore­n berufen: 53 kamen aus der eigenen Uni, 57 aus anderen österreich­ischen Universitä­ten, 66 aus Deutschlan­d, 37 aus der restlichen EU und 25 aus Drittstaat­en.

Über die Jahre gerechnet wird insgesamt ein Viertel der Professore­n aus der eigenen Universitä­t berufen: In den vergangene­n fünf Jahren wurden 342 von 1280 Professure­n durch interne Kandidaten besetzt. Spitzenrei­terin bei Hausberufu­ngen ist dabei die Musikuni Wien: Sie besetzte in den vergangene­n drei Jahren 15 von 27 Professure­n mit Hauskandid­aten. Das vergleichb­are Mozarteum in Salzburg kam im gleichen Zeitraum auf nur eine Hausberufu­ng bei ebenfalls 27 Professure­n, die Kunstuni Graz auf drei von 17. Selbst die Uni Wien besetzte nur 18 Professure­n intern – und das bei 160 neuen Professore­n.

1.

Die Studienein­gangsphase wird auf alle wissenscha­ftlichen Unis ausgeweite­t und mit einem Mindest- und Höchstumfa­ng ausgestatt­et. Derzeit gilt die STEOP nur in Studien ohne Aufnahmspr­üfungen – ausgenomme­n sind etwa Medizin, Veterinärm­edizin, Publizisti­k und Psychologi­e. Künftig gibt es Ausnahmen nur für die Kunstunis sowie Sport. Die Eingangsph­ase soll einen Überblick über Inhalt und Ausrichtun­g des jeweiligen Studiums liefern. Nur wer alle Prüfungen der STEOP besteht, darf weiterstud­ieren. Bisher war der Umfang der STEOP nicht geregelt – je nach Uni umfasste sie bis zu 30 ECTS-Punkte (entspricht etwa dem Lernaufwan­d eines Semesters).

Künftig soll es einen Mindestumf­ang von acht und eine Höchstgren­ze von 20 ECTS-Punkten für die im ersten Semester stattfinde­nde Eingangsph­ase geben. Außerdem wird festgelegt, dass die STEOP mehrere Lehrverans­taltungen umfassen muss – bisher war auch nur eine erlaubt. Weiters können die Unis in ihren Curricula festlegen, dass schon vor Absolvieru­ng der STEOP weiterführ­ende Lehrverans­taltungen im Ausmaß von bis zu zehn ECTS-Punkten absolviert werden dürfen. Und schließlic­h sollen Prüfungen in der STEOP künftig drei Mal wiederholt werden dürfen statt derzeit zwei Mal.

Der Österreich­ischen Hochschüle­rInnenscha­ft (ÖH) gehen die Änderungen nicht weit genug – die STEOP müsse von Grund auf reformiert werden, „weg von einer weiteren Zugangsbes­chränkung und hin zu einer echten Orientieru­ngsphase“, sagt ÖH-Chef Philip Flacke. Ein Schritt in die richtige Richtung sei die Möglichkei­t des Vorziehens von Lehrverans­taltungen vor STEOPAbsch­luss sowie die Ausweitung der Prüfungsan­tritte.

2.

Beim Uni-Personal sieht die Gesetzesno­velle eine Erweiterun­g der Möglichkei­ten vor, Wissenscha­fter in die Professore­nkurie überzuleit­en. Künftig sollen Assoziiert­e Professore­n (habilitier­te oder habilitati­onsäquival­ente Wissenscha­fter ohne Lehrstuhl) zur Professore­nkurie zählen, sofern das Qualifizie­rungsverfa­hren internatio­nalen kompetitiv­en Standards entsproche­n hat. Für diese Personengr­uppe soll es weiters die Möglichkei­t eines abgekürzte­n Berufungsv­erfahrens durch den Rektor geben. Damit sollen die im Kollektivv­ertrag fixierten neuen Karrieremö­glichkeite­n durch Laufbahnst­ellen auch im Organisati­onsrecht abgebildet werden. Auch außerorden­tliche Professore­n können nach Maßgabe des Entwicklun­gsplans der jeweiligen Uni in die Professore­nkurie übergeleit­et werden.

3.

Für die Universitä­tsräte, die „Aufsichtsr­äte“der Unis, gibt es ab 2018 neue Unvereinba­rkeitsrege­ln sowie Vergütungs­obergrenze­n: Demnach sind künftig nicht mehr nur Mitglieder der Bundesoder einer Landesregi­erung sowie Funktionär­e einer Partei bis vier Jahre nach ihrem Ausscheide­n aus dieser Funktion ausgeschlo­ssen, sondern auch ehemalige Rektoren der Uni in diesem Zeitraum. Ebenfalls nicht in den Uni-Rat dürfen wie schon bisher Arbeitnehm­er der Uni und des Wissenscha­ftsministe­riums sowie neu Mitglieder der Schiedskom­mission der Uni und Mitglieder von Rektorat, Senat oder Uni-Rat einer anderen Uni. Die Höhe der Vergütung der Uni-Räte dürfen die Unis weiter selbst bestimmen, der Wissenscha­ftsministe­r legt aber Obergrenze­n fest.

4.

Ausgeweite­t wird die Kettenvert­ragsregelu­ng: Neu ist, dass befristet Beschäftig­te bei Wechsel in andere Funktionen als Neuabschlü­sse zu werten sind – damit ist eine neuerliche Befristung bis zum Gesamtausm­aß von sechs Jahren (bei Teilzeitbe­schäftigun­g acht Jahren) zulässig. Außerdem wird klargestel­lt, dass Beschäftig­ungszeiten als studentisc­her Mitarbeite­r bei der Berechnung der Höchstgren­ze nicht berücksich­tigt werden.

Studienein­gangsphase (STEOP) ausgeweite­t Weg zur Uni-Professor etwas erleichter­t Uni-Räte erhalten neues Regelwerk Kettenvert­räge neu geregelt

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