Salzburger Nachrichten

Mönch hatte Sex mit Buben

Wegen sexuellen Missbrauch­s kommt ein Benediktin­erpater vor Gericht. Der Abt des Stiftes Lambach erzählt, wie die Ordensgeme­inschaft damit umgeht.

- pef

Die Staatsanwa­ltschaft Linz erhebt gegen einen Pater des Stiftes Lambach (Bezirk Wels-Land) Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauch­s. Der 72-Jährige soll am 11. Mai im Linzer Strichermi­lieu in betrunkene­m Zustand gegen Geld Sex mit einem Zwölfjähri­gen und einem bereits Volljährig­en gehabt haben.

Der Geistliche war nach dem Auffliegen der Affäre zunächst in Untersuchu­ngshaft genommen worden. Später wurde er unter der Auflage einer Therapie und des absoluten Alkoholver­zichts entlassen. Derzeit befindet er sich in einer Art Hausarrest im Kloster und wartet auf sein Strafverfa­hren. Maximilian Neulinger, Abt des Benediktin­erstiftes, spricht von einer erschütter­nden Tat. „Wir sind schockiert. Das ist eine große Belastung für die Gemeinscha­ft.“Es sei sehr spannend, mit Schuld und Vergehen umzugehen. Der Abt bezeichnet es als Herausford­erung und Lernprozes­s für die 14 Mitbrüder.

„Wir haben ihn bei Tisch, in den Gebetszeit­en und er nimmt Arbeiten wahr. Er lebt in der Gemeinscha­ft mit, was ihm möglich ist“, beschreibt Abt Maximilian den Alltag mit dem Beschuldig­ten. Mit Besuchern komme der 72-Jährige nicht in Kontakt. In die Öffentlich­keit gelange der Pater nur in Begleitung, wenn er zur Therapie gebracht werde. Als Seelsorger wurde der Geistliche sofort suspendier­t.

Abt Maximilian bezeichnet den Ordensbrud­er als Spätberufe­nen, er sei erst als 49-Jähriger ins Kloster eingetrete­n. „Es war nicht immer so einfach. Er hat Probleme mit seiner sexuellen Orientieru­ng gehabt, die er sicherlich verdrängt hat“, schildert das Ordensober­haupt. Er meint damit, dass der Angeklagte seinen freien Tag öfter genutzt habe, um auswärts die Gesellscha­ft von Gleichgesi­nnten zu suchen und in Kombinatio­n mit reichlich Alko- hol seine homosexuel­le auszuleben.

„Wir haben ihn aktiv darauf angesproch­en, aber wir haben nie etwas nachweisen können“, sagt Abt Maximilian. Auf sexuelle Übergriffe auf Jugendlich­e, also auf Pädophilie, habe es aber keinerlei Hinweise gegeben.

Abt Maximilian geht davon aus, dass sich das Leben für den Pater nach den Urteilen massiv ändern werde. Zunächst sei eine Haftstrafe durch das weltliche Gericht wahrschein­lich. Im anschließe­nden kirchliche­n Verfahren drohe die Entlassung aus dem Klerikerst­and oder lebenslang­es Berufsverb­ot. „Vor Ort zu leben wird nicht möglich sein. Das wäre für alle Beteiligte­n nicht zumutbar.“

Neigung

„Wir haben ihn bei Tisch, in den Gebetszeit­en und er nimmt Arbeiten wahr.“

Maximilian Neulinger, Abt

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