Mönch hatte Sex mit Buben
Wegen sexuellen Missbrauchs kommt ein Benediktinerpater vor Gericht. Der Abt des Stiftes Lambach erzählt, wie die Ordensgemeinschaft damit umgeht.
Die Staatsanwaltschaft Linz erhebt gegen einen Pater des Stiftes Lambach (Bezirk Wels-Land) Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der 72-Jährige soll am 11. Mai im Linzer Strichermilieu in betrunkenem Zustand gegen Geld Sex mit einem Zwölfjährigen und einem bereits Volljährigen gehabt haben.
Der Geistliche war nach dem Auffliegen der Affäre zunächst in Untersuchungshaft genommen worden. Später wurde er unter der Auflage einer Therapie und des absoluten Alkoholverzichts entlassen. Derzeit befindet er sich in einer Art Hausarrest im Kloster und wartet auf sein Strafverfahren. Maximilian Neulinger, Abt des Benediktinerstiftes, spricht von einer erschütternden Tat. „Wir sind schockiert. Das ist eine große Belastung für die Gemeinschaft.“Es sei sehr spannend, mit Schuld und Vergehen umzugehen. Der Abt bezeichnet es als Herausforderung und Lernprozess für die 14 Mitbrüder.
„Wir haben ihn bei Tisch, in den Gebetszeiten und er nimmt Arbeiten wahr. Er lebt in der Gemeinschaft mit, was ihm möglich ist“, beschreibt Abt Maximilian den Alltag mit dem Beschuldigten. Mit Besuchern komme der 72-Jährige nicht in Kontakt. In die Öffentlichkeit gelange der Pater nur in Begleitung, wenn er zur Therapie gebracht werde. Als Seelsorger wurde der Geistliche sofort suspendiert.
Abt Maximilian bezeichnet den Ordensbruder als Spätberufenen, er sei erst als 49-Jähriger ins Kloster eingetreten. „Es war nicht immer so einfach. Er hat Probleme mit seiner sexuellen Orientierung gehabt, die er sicherlich verdrängt hat“, schildert das Ordensoberhaupt. Er meint damit, dass der Angeklagte seinen freien Tag öfter genutzt habe, um auswärts die Gesellschaft von Gleichgesinnten zu suchen und in Kombination mit reichlich Alko- hol seine homosexuelle auszuleben.
„Wir haben ihn aktiv darauf angesprochen, aber wir haben nie etwas nachweisen können“, sagt Abt Maximilian. Auf sexuelle Übergriffe auf Jugendliche, also auf Pädophilie, habe es aber keinerlei Hinweise gegeben.
Abt Maximilian geht davon aus, dass sich das Leben für den Pater nach den Urteilen massiv ändern werde. Zunächst sei eine Haftstrafe durch das weltliche Gericht wahrscheinlich. Im anschließenden kirchlichen Verfahren drohe die Entlassung aus dem Klerikerstand oder lebenslanges Berufsverbot. „Vor Ort zu leben wird nicht möglich sein. Das wäre für alle Beteiligten nicht zumutbar.“
Neigung
„Wir haben ihn bei Tisch, in den Gebetszeiten und er nimmt Arbeiten wahr.“
Maximilian Neulinger, Abt