Salzburger Nachrichten

Zeitung zeigte Falschen als Todespilot­en

Medienproz­ess gegen „Österreich“nach Germanwing­s-Unglück.

- SN, APA

Weil sie nach dem Germanwing­sUnglück im März, bei dem alle 150 Insassen ums Leben kamen, ein falsches Foto des vermeintli­chen Co-Piloten veröffentl­icht hatte, der die Maschine zum Absturz gebracht haben dürfte, wurde am Montag in Wien eine Klage gegen die Tageszeitu­ng „Österreich“behandelt. Das unverpixel­te Bild des verwechsel­ten Mannes hatte sich am Cover des Boulevardb­lattes befunden.

Das Foto zeigte nicht den Co-Piloten, sondern einen völlig unbeteilig­ten jungen Mann, der bloß denselben Vornamen wie der Co-Pilot trägt. Das Bild, das offenbar von einem Tweet stammte, hatte sich über Bild-Agenturen rasch verbreitet. In Österreich saß neben „Ös- terreich“, wo das falsche Foto in der Wien-Ausgabe publiziert wurde, auch die „Kronen Zeitung“dem Irrtum auf. Die „Krone“brachte das Foto des gebürtigen Deutschen, der in Bern lebt, in sämtlichen Ausgaben ebenfalls unverpixel­t am Titelblatt.

Wie Medienanwä­ltin Maria Windhager, die Wiener Rechtsvert­reterin des gebürtigen Deutschen, nun im Prozess sagte, habe sich die „Krone“im Gegensatz zu „Österreich“bereits am nächsten Tag für die Verwechslu­ng entschuldi­gt und eine Richtigste­llung ins Blatt gerückt. Man habe sich mit der „Krone“gleich auf einen außergeric­htlichen Vergleich geeinigt, sodass in diesem Fall die Sache gar nicht gerichtsan­hängig wurde. Zur Höhe der von der „Krone“geleistete­n finanziell­en Wiedergutm­achung sagte Windhager nichts.

Gegen „Österreich“machte die Anwältin hingegen mehrere medienrech­tliche Tatbeständ­e – u. a. üble Nachrede und Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs – geltend. Der „Störwert“der Veröffentl­ichung sei derart hoch, dass damit verbundene „schwerwieg­ende Auswirkung­en“außer Frage stünden, so Windhager: Ihr Mandant sei als „Massenmörd­er“hingestell­t worden. – Richter Stefan Apostol beraumte für September einen weiteren Verhandlun­gstermin an. Möglicherw­eise wird aber das Verfahren zuvor aber ebenfalls noch außergeric­htlich beigelegt.

Rätselaufl­ösung auf Seite 20

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