TTIP: EU-Kommission schlägt Gerichtshof vor
Die Klauseln zum Investorenschutz sind ein Knackpunkt in den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, zumindest für die Europäer. Von Zivilgesellschaft und Europaparlament gibt es vor allem an den privaten Schiedsgerichten massive Kritik. Die Kommission hat darauf nun reagiert: Handelskommissarin Cecilia Malmström stellte gestern, Mittwoch, in Brüssel die Pläne für eine Reform vor. Zentrales Element soll ein neuer Investitionsgerichtshof sein, der die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen würde.
Die Richter sollen dazu in einem öffentlichen Verfahren ausgewählt werden. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Anwälte in Schiedsverfahren tätig sein, was bislang gängige Praxis ist. Zudem wird es beim Investitionsgerichtshof nach den Vorstellungen der Kommission eine Berufungsinstanz geben. Alle Dokumente zum Verfahren sollen im Internet verfügbar und die Anhörungen öffentlich sein.
In einem ersten Schritt fungiert dieser Gerichtshof als bilaterale Einrichtung zwischen den USA und der EU. Parallel arbeite die Kommission an der Etablierung eines internationalen Investitionsgerichts, sagte Malmström. Ein Vorhaben, das sich über Jahre ziehen wird. Man sei diesbezüglich aber bereits in Kontakt mit mehreren Ländern.
Was die amerikanischen Verhandlungspartner von diesen Ideen halten, ist indes noch ungewiss. „Wir haben das noch nicht mit den USA abgesprochen“, erklärte die schwedische Kommissarin. Zuerst müsse es die Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments zu dem Vorschlag geben. Die ersten Reaktionen der EUAbgeordneten waren am Mittwoch großteils positiv. Die Kommission habe viele der Kritikpunkte aufgegriffen, meinten Abgeordnete aus den Reihen der Volkspartei, der Konservativen und der Sozialdemokraten, die das weitere Vorgehen der Kommission aber genau im Auge behalten wollen.
Kritik hagelte es unterdessen weiterhin von Abgeordneten der Grünen. Die Deutsche Ska Keller meinte am Mittwoch, „das System der privaten Schiedsgerichte steht im fundamentalen Gegensatz zu unserem Rechtssystem, deshalb gehört es komplett abgeschafft.“Auch für das österreichische Bündnis „TTIP stoppen“ändert der geplante Gerichtshof nichts an dem Prinzip, dass Unternehmen über den Investorenschutz das Sonderrecht bekommen, gegen staatliche Regulierung zu klagen.
Im Entwurf der Kommission wird das Recht der Staaten auf Regulierung dezidiert festgehalten.