Chauffeure an die Grenze
Die Funktaxivereinigung hat jenem Taxilenker, der Syrer nach Freilassing gebracht haben soll, gekündigt. Unterdessen betätigen sich immer mehr Private als Chauffeure. Dürfen sie das?
SALZBURG. Flüchtlinge, die mit Zügen kommen, sind für die Einsatzkräfte am Salzburger Hauptbahnhof bewältigbar. Allerdings sind in den vergangenen Tagen haufenweise Flüchtlinge auf dem Vorplatz ausgestiegen und zu den Bahnsteigen gepilgert. Entweder sind diese Menschen mit dem Taxi von Wien oder dem Burgenland nach Salzburg gekommen oder sie haben sich privater Chauffeure und Initiativen bedient, die in sozialen Netzwerken dazu aufgerufen haben. Das führt zu Chaos. „Das ist gut gemeint, aber es bringt alles ins Wanken“, heißt es aus dem Einsatzstab.
Am Dienstag hat die deutsche Polizei am Grenzübergang Frei- lassing einen Salzburger Taxifahrer verhaftet, weil er syrische Flüchtlinge im Auto hatte. Peter Tutschku von der Funktaxivereinigung 8111 sagt: „Wir haben den Taxilenker sofort hinausgeschmissen. Seit Sonntag habe ich bis zu 20 Mal meine Fahrer aufmerksam gemacht, dass wir besondere Vorsicht walten lassen müssen. Flüchtlinge haben kein Visum, eine Fahrt über die Grenze fällt unter Schlepperei.“Kurz vor die Grenze nach Liefering dürfen die Taxler aber sehr wohl fahren. Auch wenn am Taxistand am Hauptbahnhof Verwirrung darüber herrscht. Tutschku: „Es gibt eine Personenbeförderungspflicht im Tarifgebiet. Sie müssen mit dem Taxameter fahren und diesen Fahrpreis verlangen. Jeder Taxler, der das nicht weiß, soll seinen Schein abgeben und nochmal zur Prüfung antreten.“
Wer gilt nun aber als Schlepper? Müssen private Chauffeure mit Strafen oder Festnahmen rechnen? „Bei der Schlepperei muss sich jemand unrechtmäßig bereichern“, erklärt Gerald Tatzgern, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität im Innenministerium. Laut seiner Einschätzung haben Autofahrer, die privat Asylsuchende innerhalb von Österreich chauffieren, nichts zu befürchten. „Falls man jedoch wissentlich Menschen über die Grenze nach Österreich bringt, droht eine Verwaltungsstrafe“, erklärt der Chefermittler. Diese könne bis zu 5000 Euro betragen. Die Taxifahrer bewegen sich bei ihren Fahrten mit Flüchtlingen in einem rechtlichen Graubereich. „Wenn die Fahrt innerhalb Österreichs zu einem normalen Tarif erfolgt, liegt keine Schlepperei vor.“Doch im burgenländischen Nickelsdorf, wo Hunderte Taxis auf Flüchtlinge warten, machen Gerüchte die Runde, wonach eine Fahrt nach Wien für ein Großraumtaxi bis zu 1000 Euro kostet. „In dem Fall kann es auch für Taxifahrer heikel werden“, sagt Tatzgern.
Vertreter der Wiener Taxiinnung sind unterwegs ins Burgenland, um diese Taxifahrer abzumahnen und anzuzeigen. „Es gibt leider schwarze Schafe in unserer Branche, die versuchen, auf dem Rücken der Flüchtlinge unlautere Geschäfte zu machen“, kritisierte der Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe.