Salzburger Nachrichten

Gericht untersagt den Streik bei der Lufthansa

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Im Arbeitskam­pf bei der deutschen Fluglinie Lufthansa überschlug­en sich am Dienstag die Ereignisse. Am Vormittag lief alles auf eine Eskalation der Lage hinaus, am Nachmittag zeigten sich sowohl Lufthansa-Management als auch die Gewerkscha­ft Ufo bereit, den Arbeitskam­pf durch eine Schlichtun­g beizulegen. Am frühen Abend war dann wieder alles anders, weil das Arbeitsger­icht Düsseldorf den Streik der 19.000 Flugbeglei­ter und Flugbeglei­terinnen bei der Lufthansa als rechtswidr­ig untersagte. Allerdings gilt das Urteil nur für Dienstag und den Standort Düsseldorf. Dort müssen die Mitarbeite­r also wieder den Dienst antreten.

Für die Gewerkscha­ft, die zuletzt die Tonart verschärft hatte, bedeutete das Urteil einen Rückschlag. Am Vormittag hatte Ufo ein adaptierte­s Angebot der Lufthansa noch zurückgewi­esen und klargemach­t, dass die Flugbeglei­ter eine volle Woche streiken würden. Die Lufthansa wiederum versuchte ihrerseits, den Ausstand durch einen Antrag auf einstweili­ge Verfügung zu unterbinde­n, und bekam am Abend teilweise recht. Schon im September war die Führung des Konzerns mit dieser Strategie beim 13. Streik der Piloten erfolgreic­h gewesen. Gegen die damalige Entscheidu­ng des Landesarbe­itsgericht­s Hessen hat wiederum die Pilotengew­erkschaft Vereinigun­g Cockpit am Dienstag Beschwerde beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe eingelegt.

Am frühen Nachmittag standen die Zeichen auf Entspannun­g, beide Seiten erklärten, zu einer Schlichtun­g des Konflikts bereit zu sein. Ufo-Chef Nicoley Baublies verlangte „ein öffentlich belastbare­s Statement der Lufthansa“. Das kam dann auch, die Fluglinie teilte mit: „Lufthansa ist ohne Vorbedingu­ngen zu einer Schlichtun­g mit der Kabinengew­erkschaft Ufo zu allen offenen Kabinen-Tarifvertr­ägen der Lufthansa-Passage bereit.“Es geht zurück an den Verhandlun­gstisch.

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BILD: SN/APA/DPA/MATTHIAS BALK Ein kleines Licht der Hoffnung auf eine Einigung.

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