Zwei kleine Buben sexuell missbraucht
Ein 39-Jähriger verging sich vor zehn Jahren am Stiefsohn und am eigenen Sohn, beide damals im Kindergartenalter. Er erhielt teilbedingte Haft.
„Ich würde es sofort rückgängig machen, wenn ich könnte. Mir ist damals irgendwie die Vernunft abhanden gekommen. Ich kann’s mir einfach nicht erklären, es tut mir extrem leid.“
So verantwortete sich am Donnerstag vor einem Schöffensenat am Landesgericht ein 39-jähriger Berufskraftfahrer, der vor rund zehn Jahren erst den Stiefsohn seiner damaligen Partnerin und dann auch noch den gemeinsamen Sohn missbraucht hatte.
Der Stiefsohn war zu den Tatzeiten (2003 bis 2005) zwischen vier und sechs Jahre alt, der leibliche Sohn bei den zwei Übergrif- fen im Jahr 2007 noch nicht einmal dreijährig.
Laut Staatsanwältin Sabine Krünes lebte der Angeklagte damals im Pongau mit der – inzwischen ehemaligen – Lebensgefährtin in einer Wohnung: „Er veranlasste erstmals 2003 den Stiefsohn dazu, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Und das in wiederholten Angriffen bis zum Jahr 2005. Ende 2007 forderte er dann den eigenen, knapp dreijährigen Sohn auf, dies zu tun“, betonte Krünes.
Zu den Übergriffen auf den Stiefsohn kam es, nachdem die Partnerin in der Früh außer Haus gegangen war und der Bub noch zu ihm ins Bett kroch. „Danach habe ich zu ihm gesagt: ,Das ist jetzt unser Geheimnis‘“, so der Angeklagte zur Vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. In SMS an den älteren Buben, er ist jetzt sechzehn, hatte der Mann die Taten heuer eingeräumt.
Der Senat verurteilte den Kraftfahrer wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu 18 Monaten Haft, zwei davon unbedingt. Zudem muss er dem älteren Opfer (vertreten von Rechtsanwältin Gerhild Schwarzenberger-Preis) 1000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.