Rechtsordnung akzeptieren
Erfreulicherweise taucht der Begriff „Rechtsstaatlichkeit“in letzter Zeit wieder öfter im öffentlichen Diskurs auf und gehen auch die Pläne des Integrationsministers in diese Richtung. So mancher Beitrag, der in irrationaler bis naiver Weise Maßnahmen von Städten, Land oder Bund kritisierte, schien die Aufgaben des Rechtsstaates zum Schutz und zur Sicherheit der Bürger noch wenig verinnerlicht zu haben. Dies ist nicht parteipolitisch gemeint, sondern verweist auf die Bemühungen und Errungenschaften unserer Vorfahren in Jahrhunderten. In einer sehr komplexen und neuen Situation sind die Verantwortlichen
Schreiben Sie uns! zum Handeln aufgerufen.
Im mehr oder weniger „christlichen“Abendland wurden die Menschenrechte spät genug, aber doch, am 10. Dezember 1948 von den UNO als Hauptziel deklariert. Sie umfassen die Grundrechte mit den bekannten Freiheiten und Gleichberechtigungen und stehen vor und über den Verfassungen der Unterzeichnerstaaten. Sie wurden 1966 um soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte erweitert.
Wer zu uns kommt bzw. bei uns sein will, muss diese Rechtsordnung akzeptieren, ob ihm die zugrunde liegenden Werte gefallen oder nicht. Sie betrifft nicht nur die Verkehrs-, Eigentums- oder Hygieneund Umweltregeln, sondern das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben. Oswald Spenglers „Untergang des Abendlandes“von 1918 wird angesichts der Krisenlage nicht selten zitiert. Er bezieht sich aber geschichtsphilosophisch auf das den Jahreszeiten vergleichbare Werden und Vergehen von Kulturen, nicht auf eine millionenstarke Migration aus dem „Morgenland“, die das „Abendland“bewältigen soll, ohne Parallelgesellschaften entstehen zu lassen. Mag. Dr. Hildegard Pfanner