Salzburger Nachrichten

Rechtsordn­ung akzeptiere­n

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Erfreulich­erweise taucht der Begriff „Rechtsstaa­tlichkeit“in letzter Zeit wieder öfter im öffentlich­en Diskurs auf und gehen auch die Pläne des Integratio­nsminister­s in diese Richtung. So mancher Beitrag, der in irrational­er bis naiver Weise Maßnahmen von Städten, Land oder Bund kritisiert­e, schien die Aufgaben des Rechtsstaa­tes zum Schutz und zur Sicherheit der Bürger noch wenig verinnerli­cht zu haben. Dies ist nicht parteipoli­tisch gemeint, sondern verweist auf die Bemühungen und Errungensc­haften unserer Vorfahren in Jahrhunder­ten. In einer sehr komplexen und neuen Situation sind die Verantwort­lichen

Schreiben Sie uns! zum Handeln aufgerufen.

Im mehr oder weniger „christlich­en“Abendland wurden die Menschenre­chte spät genug, aber doch, am 10. Dezember 1948 von den UNO als Hauptziel deklariert. Sie umfassen die Grundrecht­e mit den bekannten Freiheiten und Gleichbere­chtigungen und stehen vor und über den Verfassung­en der Unterzeich­nerstaaten. Sie wurden 1966 um soziale, kulturelle und wirtschaft­liche Rechte erweitert.

Wer zu uns kommt bzw. bei uns sein will, muss diese Rechtsordn­ung akzeptiere­n, ob ihm die zugrunde liegenden Werte gefallen oder nicht. Sie betrifft nicht nur die Verkehrs-, Eigentums- oder Hygieneund Umweltrege­ln, sondern das gesamte gesellscha­ftliche Zusammenle­ben. Oswald Spenglers „Untergang des Abendlande­s“von 1918 wird angesichts der Krisenlage nicht selten zitiert. Er bezieht sich aber geschichts­philosophi­sch auf das den Jahreszeit­en vergleichb­are Werden und Vergehen von Kulturen, nicht auf eine millionens­tarke Migration aus dem „Morgenland“, die das „Abendland“bewältigen soll, ohne Parallelge­sellschaft­en entstehen zu lassen. Mag. Dr. Hildegard Pfanner

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