KMU: Noch heuer Steuern sparen
Auch 2015 können kleine und mittlere Unternehmen, im speziellen natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften, im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes bis zu 13 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns, max. 45.350 Euro, einkommensteuerfrei vereinnahmen. Der Gewinnfreibetrag steht, unabhängig von der Gewinnermittlungsart, Bilanzierern und Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zu.
Automatisch wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 3900 Euro angerechnet, das sind 13 Prozent von 30.000 Euro Gewinn. Eine Investition muss dafür nicht getätigt werden. Der darüber liegende Gewinn kann im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wohnbauanleihen mit einer Mindestrestlaufzeit von vier Jahren investiert werden. Der Gewinnfreibetrag ist gestaffelt: – 13 Prozent für Gewinne
bis 175.000 Euro – 7 Prozent für Gewinne zwischen
175.000 und 350.000 Euro – 4,5 Prozent für Gewinne zwischen
350.000 und 580.000 Euro – 0 Prozent für Gewinne
ab 580.000 Euro Nur noch Zeit bis Jahresende Für 2015 wird der Steuervorteil, mit dem Sie bis zu 22.675 Euro Einkommensteuer sparen können, noch bis Jahresende gewährt. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Er informiert Sie darüber, wie Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag am besten für Ihr Unternehmen nutzen. Ihr Raiffeisen Berater berät Sie gern bei der Wahl des geeigneten Wertpapiers. Infos & Kontakt: Raiffeisenverband Salzburg Kompetenz Center Gehobene Privatkunden, Geschäftskunden & Freie Berufe Schwarzstraße 13–15 5020 Salzburg
Tel.: +43 662 / 8886 14845