Salzburger Nachrichten

Im Vollrausch Opfer Glas ins Auge gestoßen

Der 24-jährige Täter war bei der brutalen Attacke laut Gericht nicht zurechnung­sfähig. Das 23-jährige Opfer ist seither auf einem Auge blind.

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Schrecklic­he Folgen hatte die Gewalttat eines unbescholt­enen erfolgreic­hen Tennengaue­r Kampfsport­lers auf einen jungen Salzburger, zu der es im November 2013 bei einem Krampuskrä­nzchen in einem Lokal in Anif gekommen war. Der 24-jährige Tennengaue­r, der Schnaps und Bier konsumiert hatte, stieß dem 23-jährigen Opfer ein Weinglas derart wuchtig ins Gesicht, dass die Tulpe zerbarst und der Stiel tief ins Auge des 23-Jährigen drang. Das Opfer ist seither am linken Auge blind.

Staatsanwa­lt Marcus Neher klagte den Tennengaue­r wegen absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung mit Dauerfolge­n an (Strafdrohu­ng: bis zehn Jahre Haft). Zu Beginn des Ende 2014 am Landesgeri­cht eröffneten Schöffenpr­ozesses (Vorsitz: Richterin Daniela Meniuk-Prossinger) verantwort­ete sich der Angeklagte damit, sich an nichts mehr erinnern zu können. Verteidige­r Hubert Stanglechn­er (Innsbruck) betonte, sein Mandant habe „im Vollrausch gehandelt“.

Die vorsitzend­e Richterin vertagte damals zur Einholung eines neuropsych­iatrischen Gutachtens. Dieses wurde nun am Freitag in der Prozessfor­tsetzung erörtert. Auf Basis des Gutachtens gin das Gericht schließlic­h davon aus, der Angeklagte sei zur Tatzeit aufgrund eines „pathologis­chen Rauschzust­ands“nicht zurechnung­sfähig gewesen. Der 24Jährige habe die „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschun­g“(Paragraf 287 Strafgeset­zbuch/Strafdrohu­ng: maximal drei Jahre Haft) zu verantwort­en. Das Urteil – ein Jahr bedingte Haft – ist bereits rechtskräf­tig. Zudem muss der Tennengaue­r dem Opfer (anwaltlich­er Vertreter: Kurt Jelinek) 7000 Euro Teilschmer­zensgeld zahlen. Der Verteidige­r des Angeklagte­n betonte gegenüber den SN, sein Mandant werde „nach allen Kräften Schadenswi­edergutmac­hung leisten – auch auf zivilrecht­lichem Weg“.

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