Es darf ein bisserl mehr sein
Nicht nur die Pensionen werden angepasst, auch andere Werte steigen.
Von der Ausgleichszulage über die Korridorpension bis zum Pflegegeld: Wie jedes Jahr sind mit Jahresbeginn einige Änderungen oder Anpassungen in Kraft getreten. Ein Überblick.
Die G er ingfügigkeits grenze liegt nun bei 415,72 Euro. Damit dürfen heuer um rund zehn Euro monatlich mehr verdient werden als 2015, ohne Sozialversicherung bezahlen zu müssen. Frühpensionisten dürfen bis zu der Grenze dazuverdienen, ohne den Verlust der Pension zu riskieren.
Um 1,2 Prozent erhöht werden die Pensionen, was – da sie rückwirkend ausbezahlt werden – Ende Jänner zu sehen sein wird. Parallel dazu steigen die Ausgleichs zulagenrichtsätze, also jene Werte, die das Existenzminimum markieren: Sind sind um rund zehn bis 15 Euro monatlich höher als 2015: Der Richtsatz für Alleinstehende liegt nun bei 882,78 (zuletzt: 872,31) Euro), jener für Paare bei 1323,58 Euro (2015 waren es 1307,89 Euro). Mit der Zulage wird die Differenz, die zwischen Eigenpension und Existenzminimum liegt, ausgeglichen.
Nach vielen Jahren der Nichtanpassung gibt es heuer auch etwas mehr Pflegegeld. Alle Stufen steigen um zwei Prozent, was bei Pflegegeld der niedrigsten Stufe 157,30 Euro monatlich (zuletzt 154,20 Euro) bedeutet und bei der höchsten Stufe 1688,90 Euro (statt 1655,80).
Wesentlich deutlicher fällt die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage aus, womit Besserverdiener höhere Sozialversicherungsbeiträge (und eine höhere Arbeiterkammerumlage) abliefern müssen: Die maximale Beitragsgrundlage stieg mit Jahresbeginn um 210 auf 4860 Euro – das als Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform.
Weiter geht es damit, den Weg in die Frühpension unattraktiver zu machen. Für Männer, die sich mit dem Gedanken tragen, in Korridorpension zu gehen, gilt nun: Sie müssen heuer neben dem notwendigen Alter (62 Jahre) auch 474 Versicherungsmonate (39,5 Jahre) haben. Das sind zwar um sechs Monate mehr, als 2015 für den Wechsel in die Korridorpension notwendig waren. Allerdings sind die Abschläge heuer noch nicht ganz so hoch wie sie 2017 im Endausbau der Verschärfungen sein werden: Ab dann sind 40 Versicherungsjahre Voraussetzung. Und: Pro Jahr, das den Betreffenden beim Antritt der Pension vom gesetzlichen Pensionsalter (65) trennt, werden 5,1 Prozent Abschlag fällig, der Maximalverlust (und das auf Lebenszeit) liegt dann bei 15,3 Prozent der Pension.
Für Frauen, deren gesetzliches Pensionsalter noch einige Jahre bei 60 liegt, kommt eine Korridorpension erst ab 2028 in Betracht, wenn die Angleichung ans Männerpensionsalter mitten am Laufen ist.