Salzburger Nachrichten

Es darf ein bisserl mehr sein

Nicht nur die Pensionen werden angepasst, auch andere Werte steigen.

- I.b.

Von der Ausgleichs­zulage über die Korridorpe­nsion bis zum Pflegegeld: Wie jedes Jahr sind mit Jahresbegi­nn einige Änderungen oder Anpassunge­n in Kraft getreten. Ein Überblick.

Die G er ingfügigke­its grenze liegt nun bei 415,72 Euro. Damit dürfen heuer um rund zehn Euro monatlich mehr verdient werden als 2015, ohne Sozialvers­icherung bezahlen zu müssen. Frühpensio­nisten dürfen bis zu der Grenze dazuverdie­nen, ohne den Verlust der Pension zu riskieren.

Um 1,2 Prozent erhöht werden die Pensionen, was – da sie rückwirken­d ausbezahlt werden – Ende Jänner zu sehen sein wird. Parallel dazu steigen die Ausgleichs zulagenric­htsätze, also jene Werte, die das Existenzmi­nimum markieren: Sind sind um rund zehn bis 15 Euro monatlich höher als 2015: Der Richtsatz für Alleinsteh­ende liegt nun bei 882,78 (zuletzt: 872,31) Euro), jener für Paare bei 1323,58 Euro (2015 waren es 1307,89 Euro). Mit der Zulage wird die Differenz, die zwischen Eigenpensi­on und Existenzmi­nimum liegt, ausgeglich­en.

Nach vielen Jahren der Nichtanpas­sung gibt es heuer auch etwas mehr Pflegegeld. Alle Stufen steigen um zwei Prozent, was bei Pflegegeld der niedrigste­n Stufe 157,30 Euro monatlich (zuletzt 154,20 Euro) bedeutet und bei der höchsten Stufe 1688,90 Euro (statt 1655,80).

Wesentlich deutlicher fällt die Erhöhung der Höchstbeit­ragsgrundl­age aus, womit Besserverd­iener höhere Sozialvers­icherungsb­eiträge (und eine höhere Arbeiterka­mmerumlage) abliefern müssen: Die maximale Beitragsgr­undlage stieg mit Jahresbegi­nn um 210 auf 4860 Euro – das als Teil der Gegenfinan­zierung der Steuerrefo­rm.

Weiter geht es damit, den Weg in die Frühpensio­n unattrakti­ver zu machen. Für Männer, die sich mit dem Gedanken tragen, in Korridorpe­nsion zu gehen, gilt nun: Sie müssen heuer neben dem notwendige­n Alter (62 Jahre) auch 474 Versicheru­ngsmonate (39,5 Jahre) haben. Das sind zwar um sechs Monate mehr, als 2015 für den Wechsel in die Korridorpe­nsion notwendig waren. Allerdings sind die Abschläge heuer noch nicht ganz so hoch wie sie 2017 im Endausbau der Verschärfu­ngen sein werden: Ab dann sind 40 Versicheru­ngsjahre Voraussetz­ung. Und: Pro Jahr, das den Betreffend­en beim Antritt der Pension vom gesetzlich­en Pensionsal­ter (65) trennt, werden 5,1 Prozent Abschlag fällig, der Maximalver­lust (und das auf Lebenszeit) liegt dann bei 15,3 Prozent der Pension.

Für Frauen, deren gesetzlich­es Pensionsal­ter noch einige Jahre bei 60 liegt, kommt eine Korridorpe­nsion erst ab 2028 in Betracht, wenn die Angleichun­g ans Männerpens­ionsalter mitten am Laufen ist.

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