Salzburger Nachrichten

Nazi-Symbole brachten Trio vor Schwurgeri­cht

Jugendlich­e tätowierte­n einander Hakenkreuz und Rune und stellten die Fotos ins Internet.

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SALZBURG. Sie sind 24, 20 und 19 Jahre alt und im Leben irgendwie gescheiter­t. Im zweiten Bildungswe­g wolle er jetzt eine Lehre absolviere­n, das AMS zahle ihm 750 Euro im Monat, sagte der Ältere, der aus einer früheren Selbststän­digkeit 39.000 Euro Schulden beim Finanzamt hat. Sie bekomme auch 750 Euro vom AMS und suche derzeit eine Arbeit, erklärte dann die 19-Jährige. Der 20-Jährige betonte, dass er bereits einen Job als Einzelhand­elskaufman­n habe und etwa 1250 Euro verdiene, sogar einen Bausparver­trag habe er mittlerwei­le.

So weit die persönlich­e Darstellun­g von drei jungen Salzburger­n, die sich am Dienstag in Salzburg als Angeklagte vor einem Schwurgeri­cht wiederfand­en. Die Anklage: Verstoß gegen das Verbotsges­etz.

Staatsanwa­lt Marcus Neher erklärte den Laienricht­ern kurz und prägnant, wie dieses Gesetz nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist und warum Wiederbetä­tigung vor einem Geschworen­engericht verhandelt werden muss. Dann listete er die angeklagte­n Sachverhal­te auf.

So sollen an einem Augusttag im Jahr 2011 einem der Angeklagte­n die Zahl 18 sowie eine sogenannte Othala-Rune tätowiert und ein Foto davon auf Facebook gestellt worden sein. 18 stehe in der Neonazi-Szene für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, also für A und H, für Adolf Hitler. Die Rune selbst sei das Kennzeiche­n der 7. SS-Division Prinz Eugen gewesen, so der Ankläger. Abgesehen von Fotos von Nazi-Größen, die in der Wohnung gefunden wurden, sei ein Freund der 19-Jährigen in ihrem Beisein damals auch mit einem Pinnwand-Nagel tätowiert worden. Ihm sei ein handteller­großes Hakenkreuz auf die rechte Körperseit­e gestochen, die Stechpunkt­e mit einem Eyeliner nach- gezogen worden. Für Staatsanwa­lt Neher ein klarer Fall von Wiederbetä­tigung nach dem Verbotsges­etz.

Die Verteidige­r sahen den Sachverhal­t am ersten Verhandlun­gstag anders: Ihre Mandanten bekennen sich zum Sachverhal­t wohl schuldig, doch sei es im Zusammenha­ng mit ihrer damaligen Situation zu sehen. Alle diese Taten seien praktisch im Vollrausch passiert. Die damals 16Jährige wollte als Mitläuferi­n irgendwie dazugehöre­n und habe nie eine Gesinnung wie Neonazis gehabt. Ähnlich die Rechtferti­gung der beiden jungen Männer: Es seien jugendlich­er Leichtsinn und viel Alkohol im Spiel gewesen. Morgen, Donnerstag, will das Schwurgeri­cht ein Urteil fällen.

„ Botschafte­n der Angeklagte­n waren klar erkennbar.“

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Staatsanwa­lt
Marcus Neher, Staatsanwa­lt

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