Salzburger Nachrichten

Frau totgefahre­n: Junger Alkolenker vor Gericht

Zwei tödliche Unfälle, verursacht durch Betrunkene, befassen die Strafjusti­z. In einem Fall war der Angeklagte ein 19-Jähriger mit Probeführe­rschein.

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Ein schrecklic­her Unfall auf der Bundesstra­ße 311 bei Taxenbach am 4. Oktober 2015 hat jetzt für einen damals 19-Jährigen Autolenker ein gerichtlic­hes Nachspiel. Der junge Mann, damals im Besitz eines Probeführe­rscheins, war mit seinem Wagen gegen 17.40 Uhr von Zell am See kommend bei regennasse­r Fahrbahn in einer Rechtskurv­e in den Gegenverke­hr geraten. Sein Auto krachte mit voller Wucht in den Pkw einer 54-jährigen Pinzgaueri­n. Die Ehefrau und Mutter starb noch am Unfallort.

Ein Alkotest bei dem 19-jährigen Burschen ergab laut damaliger Polizeiaus­sendung einen Wert von 1,42 Promille. Am 30. März wird dem Burschen nun am Landesgeri­cht wegen fahrlässig­er Tötung unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen der Prozess gemacht.

Die Verhandlun­g leitet Strafricht­erin Madeleine Vilsecker. Der Kfz-Sachverstä­ndige Gerhard Kronreif wird im Prozess sein Unfallguta­chten erstatten.

Bereits morgen, Dienstag, befasst sich ein Berufungss­enat des Oberlandes­gerichts (OLG) Linz mit einem weiteren Verkehrsun­fall mit entsetzlic­hen Folgen: Im Dezember 2015 war am Landesgeri­cht ein 49-jähriger steirische­r Autolenker zu 15 Monaten teilbeding­ter Haft (fünf Monate davon unbedingt) verurteilt worden. Der Mann hatte sich im Juni 2014 nach einer Firmenfeie­r mit 1,48 Promille Alkohol im Blut noch hinter das Steuer gesetzt. Auf der B159 bei Werfen-Tenneck geriet er mit seinem Wagen nach links und prallte frontal gegen ein entgegenko­mmendes Auto mit drei Insassinne­n. Die 31-jährige Lenkerin und eine 53-jährige Mitfah- rerin wurden getötet, die ebenfalls im Auto sitzende Mutter der 31-Jährigen sowie der Alkolenker wurden schwer verletzt.

Staatsanwä­ltin Sandra Wimmer berief damals gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil. Deshalb muss nun der aus drei Richtern bestehende Linzer OLG-Senat in einer Verhandlun­g am Salzburger Landesgeri­cht über das erstinstan­zliche Strafmaß befinden. Die mögliche Höchststra­fe für „fahrlässig­e Tötung unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen“(Paragraf 81 Strafgeset­zbuch) beträgt drei Jahre Haft.

Mit Inkrafttre­ten des neuen Strafgeset­zbuchs (StGB neu) per 1. Jänner wurde der Tatbestand des § 81 übrigens durch jenen der „grob fahrlässig­en Tötung“ersetzt. Allerdings: Für vor 2016 verübte strafbare Handlungen gilt noch die alte Regelung.

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