Was die Politik aus dem Hypo-Desaster lernen sollte
Kärnten ist faktisch pleite. Aber weil politisch nicht sein kann, was nicht sein darf, gibt es keine Regeln, wie man damit umgehen soll.
Es ist die klassische Situation, in der zwei Kontrahenten ohne Hilfe eines Dritten ihren Streit nicht lösen können. Bei der Auseinandersetzung zwischen Kärnten und den Gläubigern der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta hat sich Finanzminister Hans Jörg Schelling als Mediator versucht – ohne Erfolg. Die Gläubiger fordern für ihre Anleihen 100 Prozent plus Zinsen. Die kann und will Kärnten nicht leisten. Daher können nur mehr die Gerichte den Streit beenden.
Vielleicht ist der Weg, den die Gläubiger nach einem Schuldenschnitt durch die Finanzmarktaufsicht einschlagen werden, ökonomisch wenig aussichtsreich. Er ist aber unumgänglich, wenn man Rechtssicherheit will. Entweder muss das Land Kärnten die Heta-Schulden begleichen oder erklären, dass von ihm gegebene Bürgschaften nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. Dass Politiker Haftungen mit einem Federstrich für ungültig erklären wollen, haben Höchstrichter schon einmal für unzulässig erklärt. Auf einem anderen Blatt steht, ob professionelle Investoren Zweifel haben mussten, ob Kärnten Haftungen in dieser Höhe einlösen kann.
In der Sache tun sich viele juristisch brisante Fragen auf. Kann ein Bundesland insolvent werden? Und wenn ja, wie weit muss es gehen, um die Forderungen seiner Gläubiger erfüllen zu können? Im Be- mühen, darauf gute Antworten zu finden, werden Rechtsanwälte und Gutachter sehr viel Geld verdienen und es wird auch in der Gerichtskasse klingeln.
Am Ende wird der Schaden um nichts kleiner sein, als er ohnehin schon ist. Es geht aber darum, wie er verteilt wird. Und damit sind wir bei der politischen Dimension der Causa. Denn neben unzähligen Missgriffen der früheren Bankmanager waren es vor allem politische (Fehl-)Entscheidungen, die zum HypoDesaster führten. Das setzt sich bei der Abwicklung der Ex-Landesbank fort. Kärnten agiert nach dem Prinzip, dass es sich ganz ungeniert lebt, wenn der Ruf einmal ruiniert ist. Und der Bund hält sich nobel zurück und verweist die Gläubiger nach Kärnten.
In der aktuellen Causa ist es für ein Insolvenzrecht für Bundesländer tatsächlich zu spät, denn alles, was man jetzt täte, hätte den üblen Geruch einer Anlassgesetzgebung. Aber für die Zukunft brauchen wir Regeln, wie mit einem zahlungsunfähigen Bundesland umgegangen wird. Niemand wünscht sich einen zweiten Fall Kärnten, aber die These, dass dieser Fall nicht eintreten kann, ist ein für alle Mal widerlegt. Zumindest das sollten die Politiker aus dem milliardenschweren Hypo-Desaster lernen.