Registrierkassen klingeln frühestens ab Mai
Höchstgericht bestätigt die Belegpflicht. Aber die Branchen kämpfen weiter für Übergangsfristen.
WIEN. Bis zuletzt hatten Betriebe aus Handel, Gastronomie und Gewerbe die Hoffnung, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die umstrittene Registrierkassenpflicht noch kippen könnte. Am gestrigen Dienstag aber hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Hoffnungen zunichte gemacht, indem er die Registrierkassenpflicht als verfassungskonform bestätigte. Das Finanzministerium verspricht sich daraus jährliche Mehreinnahmen von 900 Mill. Euro.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich zufrieden mit der Rechtssicherheit durch den VfGH-Spruch, er hofft auf „Entemotionalisierung“der Debatte. Die Wirtschaft ist ernüchtert. „Das ist zu akzeptieren“, stellt René Tritscher von der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer fest. Er will Lösungen, falls es bis zum Ablauf der Kulanzfrist Anfang Juli Lieferengpässe bei Kassen geben sollte. Tourismus-Obfrau Petra NockerSchwarzenbacher macht sich für eine fünfjährige Übergangsfrist bestehender Systeme stark und fordert Rechtssicherheit für Kleinbetriebe. Sorgen gibt es auch im Taxigewerbe. Noch fehlten Geräte zum Ausdrucken der Sicherheitscodes, heißt es im Fachverband der Personenbeförderer/Pkw. Immerhin sei bereits gut die Hälfte der Autos mit Taxametern ausgerüstet.
Das Gesetz sei geeignet, „Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden“, stellten die Höchstrichter in ihrem Spruch fest, damit liege es im öffentlichen Interesse. Allerdings macht der VfGH eine wichtige Einschränkung: Die Pflicht, Rechnungen elektronisch zu erfassen und Belege auszudru- cken, beginnt nicht mit Jahresbeginn 2016, sondern frühestens mit Anfang Mai. Die Verfassungsrichter kamen nämlich zu dem Schluss, dass erst Umsätze aus dem laufenden Jahr für die Registrierkassenpflicht herangezogen werden dürfen. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete das damit, dass das Gesetz keine „Rückwirkung“vorsehe. Somit spielten Umsätze aus dem Jahr 2015 keine Rolle.
Für betroffene Branchen ändert sich dadurch in der Praxis nichts. Die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes sehen ohnehin eine Toleranzfrist bis Ende März vor. Und wer glaubhaft machen kann, er habe sich bereits um die Anschaffung einer Registrierkasse bemüht, oder sei etwa krankheitshalber verhindert gewesen, für den gilt die Verpflichtung erst mit Anfang Juli. Diese Fristen blieben unverändert, heißt es dazu aus dem Finanzministerium.
Drei Unternehmer hatten den VfGH angerufen, ein Taxiunternehmer, eine Tischlerei und eine nebenberufliche Schmuckdesignerin. Sie sahen den Aufwand für Registrierkassen als unverhältnismäßig hoch an.