Keine Strafminderung für Mörder
Berufungssenat bestätigte 15 Jahre Gefängnis für 46-jährigen Pinzgauer.
SALZBURG. 15 Jahre Gefängnis für den Mord an seiner Freundin seien zu viel, und außerdem habe er gar nicht in Tötungsabsicht gehandelt: Für einen 46-jährigen Pinzgauer sei alles ein Fehlurteil gewesen, wie er am Dienstag vor einem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz im Verhandlungssaal E7 erklärte.
Doch der Vorsitzende Richter Karl Bergmayr nahm dem sichtlich aufgeregten Mann schnell den Wind aus den Segeln: „Wir entscheiden hier heute nur über das Strafausmaß und nicht über die Tat selbst. Sie sind rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden.“
Die Tat hat sich in der Nacht zum 23. Dezember 2013 in der Wohnung der Frau im Oberpinzgau zugetragen. Zwischen der alkohol- und medikamentenab- hängigen gleichaltrigen Frau und ihrem Freund war ein wüster Streit entstanden. Dabei wurde die Frau durch Schläge malträtiert und zu Sturz gebracht. Tage später verstarb die Frau infolge einer Hirnblutung im Spital.
Anfangs wurde gegen den 13 Mal einschlägig vorbestraften Pinzgauer wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ermittelt. Ein Schöffengericht fällte jedoch aufgrund von Gutachten ein Unzuständigkeitsurteil, da ein bedingter Tötungsvorsatz nicht auszuschließen war, wie die Richterin damals ausführte. Der Pinzgauer musste sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Mit sechs zu zwei Stimmen entschie- den die Laienrichter für schuldig des Mordes. Das Urteil lautete auf 15 Jahre Gefängnis. Das Urteil ist in der Folge auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden.
Es gebe keine strafmildernden Gründe, das Strafausmaß zu verringern, erklärte nun der Berufungssenat. Damit sind die 15 Jahre Gefängnis für den Pinzgauer rechtskräftig. Sein Verfahrenshelfer Christian Schrott sah in seinem Plädoyer eine damalige Überforderung der Geschworenen, die das Urteil gefällt hatten. Auch wenn nun der Berufungssenat das Strafausmaß bestätigt und keine Milderungsgründe gefunden hat, werde man sich nochmals die Gutachten genau ansehen. Ob man ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen werde, ließ der Anwalt offen. Der Vorsitzende Richter: „15 Jahre Gefängnis – das Urteil passt.“