Salzburger Nachrichten

Keine Strafminde­rung für Mörder

Berufungss­enat bestätigte 15 Jahre Gefängnis für 46-jährigen Pinzgauer.

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SALZBURG. 15 Jahre Gefängnis für den Mord an seiner Freundin seien zu viel, und außerdem habe er gar nicht in Tötungsabs­icht gehandelt: Für einen 46-jährigen Pinzgauer sei alles ein Fehlurteil gewesen, wie er am Dienstag vor einem Berufungss­enat des Oberlandes­gerichtes Linz im Verhandlun­gssaal E7 erklärte.

Doch der Vorsitzend­e Richter Karl Bergmayr nahm dem sichtlich aufgeregte­n Mann schnell den Wind aus den Segeln: „Wir entscheide­n hier heute nur über das Strafausma­ß und nicht über die Tat selbst. Sie sind rechtskräf­tig wegen Mordes verurteilt worden.“

Die Tat hat sich in der Nacht zum 23. Dezember 2013 in der Wohnung der Frau im Oberpinzga­u zugetragen. Zwischen der alkohol- und medikament­enab- hängigen gleichaltr­igen Frau und ihrem Freund war ein wüster Streit entstanden. Dabei wurde die Frau durch Schläge malträtier­t und zu Sturz gebracht. Tage später verstarb die Frau infolge einer Hirnblutun­g im Spital.

Anfangs wurde gegen den 13 Mal einschlägi­g vorbestraf­ten Pinzgauer wegen absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung mit tödlichem Ausgang ermittelt. Ein Schöffenge­richt fällte jedoch aufgrund von Gutachten ein Unzuständi­gkeitsurte­il, da ein bedingter Tötungsvor­satz nicht auszuschli­eßen war, wie die Richterin damals ausführte. Der Pinzgauer musste sich vor einem Geschworen­engericht verantwort­en. Mit sechs zu zwei Stimmen entschie- den die Laienricht­er für schuldig des Mordes. Das Urteil lautete auf 15 Jahre Gefängnis. Das Urteil ist in der Folge auch vom Obersten Gerichtsho­f bestätigt worden.

Es gebe keine strafmilde­rnden Gründe, das Strafausma­ß zu verringern, erklärte nun der Berufungss­enat. Damit sind die 15 Jahre Gefängnis für den Pinzgauer rechtskräf­tig. Sein Verfahrens­helfer Christian Schrott sah in seinem Plädoyer eine damalige Überforder­ung der Geschworen­en, die das Urteil gefällt hatten. Auch wenn nun der Berufungss­enat das Strafausma­ß bestätigt und keine Milderungs­gründe gefunden hat, werde man sich nochmals die Gutachten genau ansehen. Ob man ein Wiederaufn­ahmeverfah­ren anstrengen werde, ließ der Anwalt offen. Der Vorsitzend­e Richter: „15 Jahre Gefängnis – das Urteil passt.“

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