Was aus dem Schulschwänzbeauftragten wurde
Sein Amt wurde 2012 geschaffen. Künftig könnte Horst Tschaikner noch mehr zu tun bekommen.
Vor vier Jahren konnte sich Horst Tschaikner vor Interviewanfragen kaum erwehren, als die Stadt Wien ihn als ihren neuen Schulschwänzbeauftragten präsentierte. Damals sorgten Schulschwänzer für Schlagzeilen, nachdem bekannt geworden war, dass etwa jeder zehnte Pflichtschüler in Österreich vorzeitig die Schule abbricht, obwohl er nach dem Gesetz verpflichtet ist, bis zum 15. Lebensjahr in die Schule zu gehen.
Seither ist es um den Schulschwänzbeauftragten Tschaikner auffällig ruhig geworden. Wer nach seinem Namen im Internet googelt, erhält als ersten Treffer die Webseite des Europabüros des Wiener Stadtschulrates, das Tschaikner ebenfalls seit vier Jahren leitet, und landet erst dann auf der Homepage des Schulschwänzbeauftragten. Tschaikners Erklärung dafür lautet, dass er immer für mehrere Aufgaben zuständig war, seit er vor neun Jahren beim Stadtschulrat angefangen habe. Der Schulschwänzbeauftragte sei nie als eigener Posten geplant gewesen.
Dabei habe er genug zu tun. „Ich bin regelmäßig in Schulen unterwegs, um mich mit Schülern, Lehrern und Eltern zusammenzuset- zen“, sagt er. Genau das sieht der Fünf-Punkte-Plan als erste Maßnahme auch vor, den die Regierung 2013 gegen das Schulschwänzen beschloss. Es folgen: ein Gespräch mit Schuldirektoren, Schulpsychologen, der Schulaufsicht und der Jugendhilfe. Wenn das alles nichts nützt, droht Eltern eine Verwaltungsstrafe bis zu 440 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Pflichtschüler handelt, der noch keine neun Jahre die Schulbank gedrückt hat und der fünf Tage bzw. 40 Stunden pro Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen fehlt.
Das neue System dürfte funktionieren. Wurden 2013 in Salzburg noch 295 Straferkenntnisse wegen Pflichtschulverletzungen ausgesprochen, bewege man sich mittlerweile „erfreulicherweise gegen null“, sagt Roland Bieber vom dortigen Landesschulrat. Auch der Wiener Schulschwänzbeauftragte Tschaikner spricht davon, dass dank des klaren Mechanismus seither weitaus weniger Verwaltungsstrafen verhängt würden. Er betont, dass es nur sehr wenige echte Schulverweigerer gebe. „Meist hat es andere, banale Gründe, warum Schüler Schule schwänzen. Zum Beispiel, wenn Eltern den Urlaub einseitig verlängern, Schüler notorisch zu spät kommen oder gezielt Nachmittagsunterricht schwänzen. Schon das birgt das Risiko, dass Schüler den Anschluss verlieren“, sagt Tschaikner.
Sorgen um seinen Job macht er sich übrigens keine. Vielleicht muss er das auch nicht. Die Regierung hat bekanntlich vor, die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr zu verlängern. Das könnte zur Folge haben, dass die Sanktionen für Schulpflichtverletzungen um drei weitere Jahre ausgeweitet werden.