Gutachten verlängert Streit um Sozialhilfe
Die lange erwartete Expertise, ob – und wenn ja wie – Flüchtlingen die Mindestsicherung und andere Sozialleistungen gekürzt werden können, ist da. Sowohl SPÖ als auch ÖVP sehen sich bestätigt. Daten & Fakten An die Mindestsicherung gekoppelte Vergünstigun
An die Mindestsicherung, die in den Bundesländern unterschiedlich hoch ist, aber mindestens 837,76 Euro monatlich für Einzelpersonen beträgt, ist eine Reihe von Vergünstigungen gekoppelt. Grundsätzlich sind Mindestsicherungsbezieher von der Rezept- und der Rundfunkgebühr befreit. Dazu kommen, je nach Bundesland, weitere Sozialleistungen, etwa ein Heizkostenzuschuss (der ebenfalls unterschiedlich hoch ist). Familienbeihilfe und Pflegegeld bekommen Mindestsicherungsbezieher jedenfalls zusätzlich, während anderes Einkommen den Bezug der Sozialhilfe reduziert, wobei es zum Teil – und wieder je nach Bundesland unterschiedlich hohe – Freibeträge gibt. In Wien, wo die mit Abstand meisten Mindestsicherungsbezieher leben, gibt es als zusätzliche Leistung den sogenannten Mobilpass. Er wird gratis ausgestellt. Mobilpassbesitzer zahlen in Öffis nur die Hälfte, ermäßigt ist der Eintritt in Büchereien und Bäder, die Hundeabgabe ist nur halb so hoch. Kurse und Vorträge in den Volkshochschulen können für einen eher symbolischen Betrag besucht werden. Zu- dem ist der Mobilpass die Berechtigungskarte, um in den Sozialmärkten zu stark ermäßigten Preisen einkaufen zu dürfen. In Salzburg können Mindestsicherungsbezieher ebenfalls günstig in Sozialmärkten einkaufen, auch ein Energiekostenzuschuss steht ihnen offen. In der Stadt Salzburg können alleinerziehende Mindestsicherungsbezieher/-innen günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Und generell sind über die Plattform „Hunger auf Kunst und Kultur“für wenig Geld Karten zu haben, um am Kulturleben teilzunehmen. könne Österreich unter besonderen Umständen zu Kürzungen für neue Antragsteller schreiten – etwa wenn „ein Mitgliedsstaat durch den Massenzustrom im Vergleich zu anderen Mitgliedsländern . . . stark unverhältnismäßig belastet ist“. Vergangenes Jahr wurden in Österreich rund 90.000 Asylanträge gestellt.
Lopatka leitet aus dem „Massenzustrom“-Hinweis Rebhahns ab, dass die in Oberösterreich geplante Kürzung der Sozialhilfe für künftig Asyl- und Schutzberechtigte um fast die Hälfte rechtens ist. Rebhahn schreibt hingegen, dass man derzeit (konkret: seit dem EU-Türkei-Abkommen) nicht mehr von einem Massenzustrom sprechen könne. Und der Sozialminister hält Kürzungen so oder so für unzulässig, auch weil sie zur „Slumbildung“in Österreichs Städten führen würden.
Noch ein Punkt ist Wasser auf die Mühlen des ÖVP-Klubchefs: Eine Deckelung der Mindestsicherung ist möglich. Das dann, wenn die Obergrenze für alle gelte, also auch Österreicher und EU-Bürger, und der Höchstbeitrag das Mindestniveau sichere. Lopatka drängt auf eine Obergrenze von 1500 Euro monatlich, zu der dann noch die Familienbeihilfe käme.
Unzulässig ist es laut Rebhahn, für Asyl- und Schutzberechtigte eine Wartezeit auf Sozialleistungen einzuführen, jene für subsidiär Schutzberechtigte können aber auf „Kernleistungen“beschränkt werden, wobei es darauf ankommt, wie man „Kernleistungen“definiert. Rechtens ist es, Flüchtlingen „bei beharrlichem Verweigern“von „Erwerbs- und Integrationsbemühungen“die Sozialhilfe zu kürzen, aber nur in dem Ausmaß, das auch für Österreicher gilt.