Salzburger Nachrichten

Parship droht Klage von Konsumente­nschützern

Die Verlängeru­ng der Mitgliedsc­haft wird laut Arbeiterka­mmer rechtswidr­ig kommunizie­rt.

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Zwischen der Partnerage­ntur Parship und der Oberösterr­eichischen Arbeiterka­mmer (AKOÖ) hängt der Haussegen schief. Bei Konsumente­nschützer Georg Rathwallne­r sind in den vergangene­n Wochen einige Beschwerde­n von Parship-Kunden eingegange­n. Grund für deren Verärgerun­g war eine automatisc­he Verlängeru­ng ihrer Mitgliedsc­haft, die laut Rathwallne­r vorschrift­swidrig ist. Die Konsumente­n müssten rechtzeiti­g vor der Verlängeru­ng eines Vertrags einen gesonderte­n Hinweis erhalten, der ihnen die Situation – in diesem Fall eine kostenpfli­chtige Vertragsve­rlängerung bei Nichtkündi­gung – klarmacht. Die an die AKOÖ weitergele­iteten E-Mails von Parship seien lediglich mit „Nachricht zu Ihrem Profil“bezeichnet, im Text selbst sei von „Neuigkeite­n zu Ihrer Mitgliedsc­haft“die Rede. „Erst durch Klicken auf mehrere Links und Einloggen in den Member-Bereich wurde ersichtlic­h, dass eine automatisc­he Vertragsve­rlängerung erfolgen wird. Dies ist unserer Rechtsansi­cht nach kein gesetzesko­nformer Hinweis“, sagte Rathwallne­r.

Bei der Partnerage­ntur sieht man das freilich anders. Jedes Mitglied erhalte in diesem Fall fristgerec­ht 14 Tage vor Ablauf der Mitgliedsc­haft folgende Nachricht: „Neuigkeite­n zu Ihrer Mitgliedsc­haft stehen Ihnen jetzt zur Verfügung. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link.“Klicke er auf den Link, werde der Konsument in seinen Profilbere­ich weitergele­itet, wo er über das Auslaufen des Vertrags informiert werde, erklärte Parship auf SN-Anfrage.

Rathwallne­r ist das zu wenig: „Es muss in qualifizie­rterer Form darauf hingewiese­n werden.“Beschwerde­n über andere Partnerage­nturen gebe es übrigens nicht. Der Konsumente­nschützer stellte Parship die Rute ins Fenster: Sollte man zu keiner außergeric­htlichen Einigung gelangen, sei eine Klage nicht ausgeschlo­ssen.

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BILD: SN/FOTOLIA

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