Parship droht Klage von Konsumentenschützern
Die Verlängerung der Mitgliedschaft wird laut Arbeiterkammer rechtswidrig kommuniziert.
Zwischen der Partneragentur Parship und der Oberösterreichischen Arbeiterkammer (AKOÖ) hängt der Haussegen schief. Bei Konsumentenschützer Georg Rathwallner sind in den vergangenen Wochen einige Beschwerden von Parship-Kunden eingegangen. Grund für deren Verärgerung war eine automatische Verlängerung ihrer Mitgliedschaft, die laut Rathwallner vorschriftswidrig ist. Die Konsumenten müssten rechtzeitig vor der Verlängerung eines Vertrags einen gesonderten Hinweis erhalten, der ihnen die Situation – in diesem Fall eine kostenpflichtige Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung – klarmacht. Die an die AKOÖ weitergeleiteten E-Mails von Parship seien lediglich mit „Nachricht zu Ihrem Profil“bezeichnet, im Text selbst sei von „Neuigkeiten zu Ihrer Mitgliedschaft“die Rede. „Erst durch Klicken auf mehrere Links und Einloggen in den Member-Bereich wurde ersichtlich, dass eine automatische Vertragsverlängerung erfolgen wird. Dies ist unserer Rechtsansicht nach kein gesetzeskonformer Hinweis“, sagte Rathwallner.
Bei der Partneragentur sieht man das freilich anders. Jedes Mitglied erhalte in diesem Fall fristgerecht 14 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft folgende Nachricht: „Neuigkeiten zu Ihrer Mitgliedschaft stehen Ihnen jetzt zur Verfügung. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link.“Klicke er auf den Link, werde der Konsument in seinen Profilbereich weitergeleitet, wo er über das Auslaufen des Vertrags informiert werde, erklärte Parship auf SN-Anfrage.
Rathwallner ist das zu wenig: „Es muss in qualifizierterer Form darauf hingewiesen werden.“Beschwerden über andere Partneragenturen gebe es übrigens nicht. Der Konsumentenschützer stellte Parship die Rute ins Fenster: Sollte man zu keiner außergerichtlichen Einigung gelangen, sei eine Klage nicht ausgeschlossen.