Salzburger Nachrichten

„Die Jungen finden immer ein Zuhause“

Die einen verdammen sie, die anderen loben sie. Die Kastration­spflicht spaltet die Gemüter.

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SALZBURG. Eine der Kätzinnen von Götzbauer Klaus Vitzthum in Unken hat erst am Dienstag drei Junge geworfen. „Wir haben schon zwölf Anfragen von Leuten, die eines der Katzenjung­en möchten“, sagt der Landwirt.

Er hält die Kastration­spflicht für Bauernhofk­atzen für einen „totalen Blödsinn“. Morgen, Freitag, tritt die Verordnung in Kraft. Er könne den Beweggrund nicht nachvollzi­ehen, erklärt Vitzthum. Jeder Tierhalter habe eine Verantwort­ung. „Es gibt wohl keine verantwort­ungsvoller­en Tierhalter als Bauern.“Aus seiner Sicht entspreche es keineswegs dem Tierschutz, einer Kätzin die Mutterfreu­den zu nehmen. Viele Bauern dächten wie er. Vitzthum ist Obmann der Bezirksbau­ernkammer Zell am See und kommt bei Veranstalt­ungen mit vielen Landwirten zusammen. „Es gibt doch viel wichtigere Themen, zum Beispiel den Milchpreis.“

Auf Vitzthums Hof leben zwei nicht kastrierte Kätzinnen. Jede bringt zwei Mal im Jahr drei bis sechs Junge zur Welt. „Im vergangene­n Jahr waren in einem Wurf sogar elf Junge.“Er habe noch nie Probleme gehabt, für den Katzennach­wuchs ein neues Zuhause zu finden.

Kritik an der Verordnung wird auch jenseits der Salzburger Landesgren­zen laut. Der Bezirksbau­ernobmann von Vöcklabruc­k, Hans Schachl, vermisst beim Gesetzgebe­r jegliche Vernunft. „Regelungen, die in der Stadt ihre Bedeutung haben mögen, unbedacht auf den ländlichen Raum zu übertragen bedeutet in der Praxis ein Aussterben der Mäusejäger in den Bauernhäus­ern.“

Als Bauer und Vater sei es ihm wichtig, seinen Kindern und Enkeln das Gebären und Aufwachsen von jungen, verspielte­n Tieren nicht vorzuentha­lten. „Das ist eine der wesentlich­en Formen, den Kindern für ihr Leben einen respektvol­len Umgang mit den Mitgeschöp­fen beizubring­en.“

Nicht die Vermehrung der Tiere sei ein Problem, sondern die Besitzer, die sich nicht um ihre Tiere kümmerten. Er fordere den Gesetzgebe­r auf, diese Verpflicht­ung zu überdenken.

Schon bisher habe die Kastration­spflicht auch für Katzen gegolten, die als Haustiere auf Bauernhöfe­n lebten, erläutert Tierärztin Gabriele Damoser vom Gesundheit­sministeri­um. Ausge- nommen seien wild lebende Streuner. Die für diese Katzen gewählte Bezeichnun­g „Tiere aus bäuerliche­r Haltung“werde nun gestrichen. Wer dennoch Junge am Hof wolle, müsse die Katze bei der Bezirksver­waltungsbe­hörde als Zuchtkatze melden. Kontrollie­rt werde die Kastration­spflicht von den Amtstierär­zten. Bei Verstößen drohten Strafen von 70 bis zu 3750 Euro.

„ Es ist sinnvoll, Katzen, die am Hof leben, zu kastrieren.“

Die Pflicht zur Kastration sei nötig, weil die Anzahl von Katzen explodiere, sagt die Tierärztin und SN-Kolumnisti­n Tanja Warter. „Die unkontroll­ierte Vermehrung führt zu massivem Tierleid.“Häufig kümmere sich niemand um die Kleinen, viele würden an leicht therapierb­aren Infektione­n sterben, oft seien die Katzenkind­er nicht erwünscht und würden ertränkt oder er-

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J. Frenkenber­ger, Lechnerbau­er

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