„Die Jungen finden immer ein Zuhause“
Die einen verdammen sie, die anderen loben sie. Die Kastrationspflicht spaltet die Gemüter.
SALZBURG. Eine der Kätzinnen von Götzbauer Klaus Vitzthum in Unken hat erst am Dienstag drei Junge geworfen. „Wir haben schon zwölf Anfragen von Leuten, die eines der Katzenjungen möchten“, sagt der Landwirt.
Er hält die Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen für einen „totalen Blödsinn“. Morgen, Freitag, tritt die Verordnung in Kraft. Er könne den Beweggrund nicht nachvollziehen, erklärt Vitzthum. Jeder Tierhalter habe eine Verantwortung. „Es gibt wohl keine verantwortungsvolleren Tierhalter als Bauern.“Aus seiner Sicht entspreche es keineswegs dem Tierschutz, einer Kätzin die Mutterfreuden zu nehmen. Viele Bauern dächten wie er. Vitzthum ist Obmann der Bezirksbauernkammer Zell am See und kommt bei Veranstaltungen mit vielen Landwirten zusammen. „Es gibt doch viel wichtigere Themen, zum Beispiel den Milchpreis.“
Auf Vitzthums Hof leben zwei nicht kastrierte Kätzinnen. Jede bringt zwei Mal im Jahr drei bis sechs Junge zur Welt. „Im vergangenen Jahr waren in einem Wurf sogar elf Junge.“Er habe noch nie Probleme gehabt, für den Katzennachwuchs ein neues Zuhause zu finden.
Kritik an der Verordnung wird auch jenseits der Salzburger Landesgrenzen laut. Der Bezirksbauernobmann von Vöcklabruck, Hans Schachl, vermisst beim Gesetzgeber jegliche Vernunft. „Regelungen, die in der Stadt ihre Bedeutung haben mögen, unbedacht auf den ländlichen Raum zu übertragen bedeutet in der Praxis ein Aussterben der Mäusejäger in den Bauernhäusern.“
Als Bauer und Vater sei es ihm wichtig, seinen Kindern und Enkeln das Gebären und Aufwachsen von jungen, verspielten Tieren nicht vorzuenthalten. „Das ist eine der wesentlichen Formen, den Kindern für ihr Leben einen respektvollen Umgang mit den Mitgeschöpfen beizubringen.“
Nicht die Vermehrung der Tiere sei ein Problem, sondern die Besitzer, die sich nicht um ihre Tiere kümmerten. Er fordere den Gesetzgeber auf, diese Verpflichtung zu überdenken.
Schon bisher habe die Kastrationspflicht auch für Katzen gegolten, die als Haustiere auf Bauernhöfen lebten, erläutert Tierärztin Gabriele Damoser vom Gesundheitsministerium. Ausge- nommen seien wild lebende Streuner. Die für diese Katzen gewählte Bezeichnung „Tiere aus bäuerlicher Haltung“werde nun gestrichen. Wer dennoch Junge am Hof wolle, müsse die Katze bei der Bezirksverwaltungsbehörde als Zuchtkatze melden. Kontrolliert werde die Kastrationspflicht von den Amtstierärzten. Bei Verstößen drohten Strafen von 70 bis zu 3750 Euro.
„ Es ist sinnvoll, Katzen, die am Hof leben, zu kastrieren.“
Die Pflicht zur Kastration sei nötig, weil die Anzahl von Katzen explodiere, sagt die Tierärztin und SN-Kolumnistin Tanja Warter. „Die unkontrollierte Vermehrung führt zu massivem Tierleid.“Häufig kümmere sich niemand um die Kleinen, viele würden an leicht therapierbaren Infektionen sterben, oft seien die Katzenkinder nicht erwünscht und würden ertränkt oder er-