Salzburger Nachrichten

15-Jährige gingen in Niederöste­rreich zur Wahl

Trotz einiger Pannen bei der Bundespräs­identenwah­l ist eine Wiederholu­ng unwahrsche­inlich.

- SN, APA

Am Montagaben­d wurde ein weiterer Verstoß gegen die Wahlordnun­g bei der jüngsten Bundespräs­identenwah­l bekannt: In Miesenbach in Niederöste­rreich dürften einige Jugendlich­e gewählt haben, die das gesetzlich­e Wahlalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hatten. Robert Stein, Leiter der Wahlbehörd­e, bestätigte den Fall auf Anfrage. Demnach sei in Miesenbach die Wählerevid­enz mit dem Wählerverz­eichnis verwechsel­t worden. Dadurch seien 14 noch nicht 16-jährige Jugendlich­e als wahlberech­tigt geführt worden, von denen sechs zur Wahl gingen. Steins Angaben zufolge waren fünf „knapp 16“und einer „knapp 15“. Fraglich ist, ob sich die zur Wahl gegangenen Jugendlich­en strafbar gemacht haben. Auf den Ausgang der Wahl hatten diese sechs Stimmen von zu jungen Wählern freilich keinen Einfluss.

Bei der Auszählung der rund 900.000 Briefwahls­timmen kam es ebenfalls zu einigen Problemen. Das Innenminis­terium geht aber nicht davon aus, dass es zu einer Wiederholu­ng der Hofburg-Stichwahl kommt, bei der Alexander Van der Bellen vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gelegen war. Seines Wissens stehe das nicht im Raum, sagte Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP). Letztlich müssten das aber die Gerichte entscheide­n. Bisher hat das Innenminis­terium in fünf Fällen Anzeige erstattet, weil die Wahlkarten zu früh ausgezählt worden sein dürften, also schon am Abend des Wahlsonnta­gs. Es handelt sich dabei um vier Kärntner und einen steirische­n Wahlbezirk. Laut Wahl-Leiter Stein geht es dabei um insgesamt rund 17.000 Stimmen. Der Abstand zwischen Van der Bellen und Hofer hatte aber 31.000 Stimmen betragen. Für eine erfolgreic­he Wahlanfech­tung sei aber nicht nur die Rechtswidr­igkeit, sondern auch der entscheide­nde Einfluss auf das Wahlergebn­is von Bedeutung. Derzeit sehe es nicht so aus, als wäre das gegeben, sagte Stein. Dies wird wohl auch dadurch nicht verändert, dass sich das Ministeriu­m eine weitere Anzeige vorbehält, nämlich im oberösterr­eichischen Helfenberg, wo drei ungültige Stimmzette­l einfach zerrissen wurden, was rechtswidr­ig ist.

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Wolfgang Sobotka, Innenminis­ter

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