Salzburger Nachrichten

Bulldogge biss Dreijährig­em ins

Obwohl der Vierbeiner in einem Salzburger Gastgarten angeleint war, verletzte er das Kleinkind. Hatte der Hundehalte­r sein Tier unter Kontrolle? Haben die Eltern die Aufsichtsp­flicht verletzt?

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SALZBURG. Ein Zusammentr­effen von Kleinkind und Hund kann mitunter gefährlich werden. So geschehen am Sonntagnac­hmittag in einem Gastgarten in Salzburg-Itzling. Unter den Gästen befand sich ein Ehepaar, das seine Bulldogge beim Tisch angeleint hatte. Gleichzeit­ig lief ein dreijährig­er Bub immer wieder durch den Gastgarten und kam dem Hund immer näher.

Plötzlich sprang die Bulldogge auf, schnappte zu und verletzte das Kind an der linken Wange. Das Rote Kreuz brachte den Buben in die Kinderambu­lanz des Landeskran­kenhauses, wo nach Darstellun­g der Polizei eine Rissquetsc­hwunde behandelt wurde.

In weiterer Konsequenz stellt sich nun die Schuldfrag­e. „Derzeit gibt es unterschie­dliche Aussagen von fünf Augenzeuge­n“, sagte ein Polizeispr­echer. Bezeichnet­e einer den herumlaufe­nden Buben als auffällig, sprach ein anderer davon, der Dreijährig­e habe versucht, den Hund zu streicheln. Wieder ein anderer berichtete, der Hund habe ganz plötzlich zugebissen. In einem solchen Fall werde generell eine Anzeige wegen Verdachts der fahrlässig­en Körperverl­etzung an das Gericht erstat- tet, sagte der Polizeispr­echer. Dieses müsse in der Folge das Geschehen abklären, auch prüfen, ob die Eltern möglicherw­eise ihre Aufsichtsp­flicht verletzt haben. Der Hundebesit­zer müsse mit seinem Vierbeiner sofort zum Tierarzt, der den Hund auf Auffälligk­eiten untersucht. Gebe es Hinweise in diese Richtung, müsse das Tier nach spätestens zehn Tagen nochmals vorgeführt werden.

Im Stadtgebie­t von Salzburg gilt die Verordnung, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und eingefried­eten Grundstück­en entweder mit einem Maulkorb zu versehen sind oder an der Leine geführt werden, sodass eine jederzeiti­ge Beherrschu­ng des Tieres möglich ist.

„Ohne den Fall bewerten zu wollen, war der Hund an der Leine. Eine Maulkorbpf­licht gibt es nur in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und in Seilbahnen“, erklärte Daniela Faulhaber, Betreiberi­n des Salzburger Hundekompe­tenzzentru­ms in Anif. Die Expertin, die nach eigenen Angaben auch Sachkundev­orträge abhält, hält einen Maulkorb für Hunde für nicht artgerecht und in der Praxis kaum durchführb­ar.

Auf die Frage, warum Hunde plötzlich zubeißen, hat Daniela Faulhaber mehrere Erklärunge­n: „Meist liegt es an der falschen Führung des Hundes. Ein Hund beißt zu, wenn er beispielsw­eise erschrickt. Ich habe selbst einen großen, 45 Kilogramm schweren Hund. Den lege ich immer so ab, dass ihm niemand zu nahe kommen kann.“Eine weitere Ursache sei auch mangelndes Verständni­s von Hundehalte­rn, die ihre Tiere verharmlos­en, möglicherw­eise in ihnen einen Kinderersa­tz sehen. „Das ist per se nicht schlecht, aber ein Hund ist kein Kind. Gerade so beliebte Hunderasse­n wie Labrador und Retriever stehen in der Beißstatis­tik ganz oben. Es sind von Natur aus Jagdhunde, also spezialisi­erte Tiere, die in einem familiären Bereich keine oder kaum Aufgaben vorfinden. Aus diesem Komplex heraus können dann Probleme entstehen. Vergleichb­ar mit einem Langzeitar­beitslosen, der in seinem Leben vielleicht auch nicht immer gut gelaunt ist.“

„Falsche Führung eines Hundes kann gefährlich sein.“

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Daniela Faulhaber, Hundeexper­tin

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