Bulldogge biss Dreijährigem ins
Obwohl der Vierbeiner in einem Salzburger Gastgarten angeleint war, verletzte er das Kleinkind. Hatte der Hundehalter sein Tier unter Kontrolle? Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt?
SALZBURG. Ein Zusammentreffen von Kleinkind und Hund kann mitunter gefährlich werden. So geschehen am Sonntagnachmittag in einem Gastgarten in Salzburg-Itzling. Unter den Gästen befand sich ein Ehepaar, das seine Bulldogge beim Tisch angeleint hatte. Gleichzeitig lief ein dreijähriger Bub immer wieder durch den Gastgarten und kam dem Hund immer näher.
Plötzlich sprang die Bulldogge auf, schnappte zu und verletzte das Kind an der linken Wange. Das Rote Kreuz brachte den Buben in die Kinderambulanz des Landeskrankenhauses, wo nach Darstellung der Polizei eine Rissquetschwunde behandelt wurde.
In weiterer Konsequenz stellt sich nun die Schuldfrage. „Derzeit gibt es unterschiedliche Aussagen von fünf Augenzeugen“, sagte ein Polizeisprecher. Bezeichnete einer den herumlaufenden Buben als auffällig, sprach ein anderer davon, der Dreijährige habe versucht, den Hund zu streicheln. Wieder ein anderer berichtete, der Hund habe ganz plötzlich zugebissen. In einem solchen Fall werde generell eine Anzeige wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung an das Gericht erstat- tet, sagte der Polizeisprecher. Dieses müsse in der Folge das Geschehen abklären, auch prüfen, ob die Eltern möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Hundebesitzer müsse mit seinem Vierbeiner sofort zum Tierarzt, der den Hund auf Auffälligkeiten untersucht. Gebe es Hinweise in diese Richtung, müsse das Tier nach spätestens zehn Tagen nochmals vorgeführt werden.
Im Stadtgebiet von Salzburg gilt die Verordnung, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundstücken entweder mit einem Maulkorb zu versehen sind oder an der Leine geführt werden, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.
„Ohne den Fall bewerten zu wollen, war der Hund an der Leine. Eine Maulkorbpflicht gibt es nur in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Seilbahnen“, erklärte Daniela Faulhaber, Betreiberin des Salzburger Hundekompetenzzentrums in Anif. Die Expertin, die nach eigenen Angaben auch Sachkundevorträge abhält, hält einen Maulkorb für Hunde für nicht artgerecht und in der Praxis kaum durchführbar.
Auf die Frage, warum Hunde plötzlich zubeißen, hat Daniela Faulhaber mehrere Erklärungen: „Meist liegt es an der falschen Führung des Hundes. Ein Hund beißt zu, wenn er beispielsweise erschrickt. Ich habe selbst einen großen, 45 Kilogramm schweren Hund. Den lege ich immer so ab, dass ihm niemand zu nahe kommen kann.“Eine weitere Ursache sei auch mangelndes Verständnis von Hundehaltern, die ihre Tiere verharmlosen, möglicherweise in ihnen einen Kinderersatz sehen. „Das ist per se nicht schlecht, aber ein Hund ist kein Kind. Gerade so beliebte Hunderassen wie Labrador und Retriever stehen in der Beißstatistik ganz oben. Es sind von Natur aus Jagdhunde, also spezialisierte Tiere, die in einem familiären Bereich keine oder kaum Aufgaben vorfinden. Aus diesem Komplex heraus können dann Probleme entstehen. Vergleichbar mit einem Langzeitarbeitslosen, der in seinem Leben vielleicht auch nicht immer gut gelaunt ist.“
„Falsche Führung eines Hundes kann gefährlich sein.“