Schülerdaten werden drei Mal erhoben
Alle reden von weniger Bürokratie. In Wirklichkeit wird die Verwaltung immer aufwendiger. Ein aktuelles Beispiel.
WIEN. Österreich braucht weniger Bürokratie. Zuletzt war es Josef Moser, scheidender Präsident des Rechnungshofs, der am Ende seiner Amtszeit der Regierung 1007 Empfehlungen dafür überlassen hat, wie die Verwaltung vereinfacht und billiger werden kann.
Allerdings: Trotz aller Appelle wird die Bürokratie nicht weniger, sondern immer mehr. Ein Beispiel dafür führt der Präsident des Österreichischen Gemeindebunds, Helmut Mödlhammer (ÖVP), an. Es geht um die geplante Ausbildungspflicht für Jugendliche.
Die Regierung hat vor wenigen Tagen beschlossen, dass jeder junge Mensch eine über die Pflichtschule hinausgehende Berufsausbildung erwerben muss. 5000 Jugendliche pro Jahrgang, die derzeit nach der Pflichtschule ihre Ausbildung abbrechen, sind von dieser neuen Regelung betroffen.
Um diese Ausbildungspflicht umzusetzen, will die Regierung nun, dass die Pflichtschulen vier Mal pro Jahr die Daten aller Schülerinnen und Schüler an die Statistik Austria melden. Eine sinnlose Arbeit, ist Mödlhammer überzeugt. Denn gemäß Paragraf 16 des Schulpflichtgesetzes sind die „Ortsgemeinden“bereits derzeit verpflichtet, jedes Jahr sogenannte Schulpflichtmatriken zu führen. Darin sind die Daten der Kinder gespeichert. Und sie werden an den Landesschulrat übermittelt. Diese Matriken dienen dazu, die Einhaltung der Schulpflicht der Kinder zu kontrollieren.
Gleichzeitig sind alle Schulen verpflichtet, auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes Schülerdaten in das Bildungsdokumentationsregister zu melden. Schulen bzw. Gemeinden seien also bereits mit zwei Meldeverpflichtungen betraut, sagt Mödlhammer.
Würde das Ausbildungsgesetz so beschlossen, wie es derzeit vorliegt, würden Schulen und Gemeinden ein drittes Mal Meldung über ein und dieselben Daten machen. „Das ist absurd“, sagt Mödlhammer. Die Daten, die für die Ausbildungspflicht benötigt werden, würden ja bereits vorliegen. Es müsse nur auf diese Daten zugegriffen werden.
Außerdem könnten auch die Schulpflichtmatriken abgeschafft werden, sagt Mödlhammer. Die Daten des Zentralen Melderegisters in Kombination mit denen der Bildungsdokumentation würden genügen, um die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht zu kontrollieren. Außerdem ist es für den Gemeindebundpräsidenten und langjährigen Bürgermeister unverständlich, warum man auch die Daten aller Volksschulkinder für eine Ausbildungspflicht, die vor allem 15bis 18-Jährige trifft, erfassen und übermitteln soll. Die hätten sicherlich noch keine Probleme mit der Berufsausbildung. Jedenfalls zeige dieses Beispiel, dass es die Politik mit der Verringerung der Bürokratie nicht so ernst meine.
„Bürokratie wird nicht weniger.“