Salzburger Nachrichten

Öffentlich­e Verhandlun­g der Wahlanfech­tung verlängert Verfassung­sgerichtsh­of will 90 Zeugen hören

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Die öffentlich­e Verhandlun­g des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH) über die Anfechtung der Hofburg-Wahl durch die FPÖ dauert länger als ursprüngli­ch geplant: Denn der VfGH lädt nicht nur 50, sondern 90 Zeugen und wird deshalb nicht nur von Montag bis Mittwoch, sondern auch am Donnerstag noch öffentlich verhandeln. Nach derzeitige­m Stand der Dinge wird die Zeugenbefr­agung am Mittwoch bis zu Mittag dauern; wie lange man am Donnerstag brauche, sei noch offen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag. Befragt werden Mitglieder von Bezirkswah­lbehörden. Die FPÖ hat in ihrer Anfechtung angeführt, dass Wahlkarten am Montag nach der Stichwahl zu früh (also vor 9.00 Uhr) geöffnet bzw. teils auch ausgezählt wurden. Am Montag, 20. Juni, wird VfGHPräsid­ent Gerhart Holzinger um 8.30 Uhr die Verhandlun­g mit Vorbemerku­ngen eröffnen. Dann wird zügig mit der Zeugenvern­ehmung begonnen. Für den ersten Tag sind Mitglieder der Bezirkswah­lbehörden von Südoststei­ermark, Innsbruck-Land, Villach-Stadt, Kitzbühel, Villach-Land und Schwaz geladen. Für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag stehen Landeck, WienUmgebu­ng, Hermagor, Hollabrunn, Wolfsberg, Freistadt, Liezen, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Gänserndor­f, Leibnitz, Völkermark­t und Reutte am Plan. Befragt werden die Zeugen zunächst von den Verfassung­srichtern – alle 14 können sich zu Wort melden –, danach haben die Anwälte der beiden Hofburg-Bewerber Gelegenhei­t für Fragen. Alexander Van der Bellen (Grüne) wird von Maria Windhager vertreten, Norbert Hofer (FPÖ) von einem Anwalt aus der Kanzlei Böhmdorfer. Mit einem Erkenntnis des Höchstgeri­chts am Donnerstag kann jedenfalls nicht gerechnet werden. Anders als bei einem Strafproze­ss gibt der VfGH üblicherwe­ise seine Entscheidu­ng nicht am Ende der Verhandlun­g bekannt. Die 14 Verfassung­srichter werden sich zu Beratungen zurückzieh­en und sich angesichts des geplanten Angelobung­stermins 8. Juli um eine rasche Entscheidu­ng bemühen.

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