Ringen um Bettelverbot geht in nächste Instanz
Vor dem Landesverwaltungsgericht sind vier Beschwerden abgewiesen worden. Jetzt ziehen die Gegner vor den Verfassungsgerichtshof.
Man empfinde die Entscheidung nicht als Niederlage. Das sagte Anwältin Fatma Özdemir am Freitag zur Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts, ihre Beschwerde gegen das sektorale Bettelverbot abzuweisen. Vier Bettler hatten, vertreten durch Anwälte, gegen ihre Straferkenntnisse wegen Bettelei in der Verbotszone in der Stadt Salzburg Einspruch eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht erklärte diesen für unbegründet. Unter bestimmten Voraussetzungen wie vorhandenen Missständen sei ein sektorales Verbot verfassungskonform.
Anwältin Özdemir sagte, sie habe mit dieser Entscheidung gerechnet. „Uns war von Anfang an klar, dass unsere Beschwerde eine langwierige Angelegenheit wird.“Nun werde man vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen, um das Bettelverbot zu kippen. Diese Instanz hätte aber ohnehin entscheiden müssen, auch wenn die Richterin am Landesverwaltungsgericht die Beschwerde für begründet angesehen hätte, sagt Özdemir. „Dann hätte die Richterin die Angelegenheit von sich aus an den VfGH weitergeleitet.“
Salzburgs Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Die Einführung des sektoralen Bettelverbots war der richtige Weg. Der Urteilsspruch bestätigt auch die Sorgfalt der Magistratsabteilung 1.“Er gehe davon aus, dass das sektorale Bettelverbot verfassungskonform sei. Für die Polizei sei die Maßnahme eine Arbeitserleichterung, sagt Preuner. Somit werde auch die Sicherheit in der Stadt gestärkt.
Laut Polizei wurden bis zur Erweiterung des Bettelverbotes 83 Personen wegen Verstößen dagegen angezeigt. Seit die Verbotszone Anfang Juni erweitert wurde, wurden fünf bettelnde Menschen angezeigt. Über die Personen wurden jeweils Strafen von 100 Euro verhängt.
Laut Anwältin Fatma Özdemir wird man nun an der Beschwerde gegen das Urteil arbeiten. Da sie zusätzlich Verfahrenshilfe beantragen werde, habe man dafür zwölf Wochen Zeit. Bis zu einem Urteil vor dem Verfassungsgericht werde es aber noch einige Monate dauern. Das zeige die Erfahrung aus der Anfechtung des ersten Bettelverbots in Salzburg. Damals hatte das Gericht ein generelles Verbot für verfassungswidrig erklärt. Das Geld für den jetzigen Prozess stammt aus einem Rechtshilfefonds, der mit privaten Spenden gefüllt wird.