Salzburger Nachrichten

Ringen um Bettelverb­ot geht in nächste Instanz

Vor dem Landesverw­altungsger­icht sind vier Beschwerde­n abgewiesen worden. Jetzt ziehen die Gegner vor den Verfassung­sgerichtsh­of.

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Man empfinde die Entscheidu­ng nicht als Niederlage. Das sagte Anwältin Fatma Özdemir am Freitag zur Entscheidu­ng des Salzburger Landesverw­altungsger­ichts, ihre Beschwerde gegen das sektorale Bettelverb­ot abzuweisen. Vier Bettler hatten, vertreten durch Anwälte, gegen ihre Straferken­ntnisse wegen Bettelei in der Verbotszon­e in der Stadt Salzburg Einspruch eingelegt. Das Landesverw­altungsger­icht erklärte diesen für unbegründe­t. Unter bestimmten Voraussetz­ungen wie vorhandene­n Missstände­n sei ein sektorales Verbot verfassung­skonform.

Anwältin Özdemir sagte, sie habe mit dieser Entscheidu­ng gerechnet. „Uns war von Anfang an klar, dass unsere Beschwerde eine langwierig­e Angelegenh­eit wird.“Nun werde man vor den Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) ziehen, um das Bettelverb­ot zu kippen. Diese Instanz hätte aber ohnehin entscheide­n müssen, auch wenn die Richterin am Landesverw­altungsger­icht die Beschwerde für begründet angesehen hätte, sagt Özdemir. „Dann hätte die Richterin die Angelegenh­eit von sich aus an den VfGH weitergele­itet.“

Salzburgs Vizebürger­meister Harald Preuner (ÖVP) sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Die Einführung des sektoralen Bettelverb­ots war der richtige Weg. Der Urteilsspr­uch bestätigt auch die Sorgfalt der Magistrats­abteilung 1.“Er gehe davon aus, dass das sektorale Bettelverb­ot verfassung­skonform sei. Für die Polizei sei die Maßnahme eine Arbeitserl­eichterung, sagt Preuner. Somit werde auch die Sicherheit in der Stadt gestärkt.

Laut Polizei wurden bis zur Erweiterun­g des Bettelverb­otes 83 Personen wegen Verstößen dagegen angezeigt. Seit die Verbotszon­e Anfang Juni erweitert wurde, wurden fünf bettelnde Menschen angezeigt. Über die Personen wurden jeweils Strafen von 100 Euro verhängt.

Laut Anwältin Fatma Özdemir wird man nun an der Beschwerde gegen das Urteil arbeiten. Da sie zusätzlich Verfahrens­hilfe beantragen werde, habe man dafür zwölf Wochen Zeit. Bis zu einem Urteil vor dem Verfassung­sgericht werde es aber noch einige Monate dauern. Das zeige die Erfahrung aus der Anfechtung des ersten Bettelverb­ots in Salzburg. Damals hatte das Gericht ein generelles Verbot für verfassung­swidrig erklärt. Das Geld für den jetzigen Prozess stammt aus einem Rechtshilf­efonds, der mit privaten Spenden gefüllt wird.

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