Agnes Husslein bereitet dem Kulturminister eine Feuerprobe
Vertrag verlängern? Oder gar: entlassen? Thomas Drozda steht wegen der Belvedere-Direktorin vor brenzligen Fragen.
Was für Josef Ostermayer das Burgtheater war, könnte für Thomas Drozda das Belvedere werden: eine Feuerprobe kurz nach Amtsantritt. In beiden Fällen geht es um die Frage: entlassen? Sollten sich die in Medien kursierenden Vorwürfe erhärten, könnte der Direktorin Agnes Husslein sogar eine „Fristlose“blühen, obwohl das jetzige Schlamassel nur mit der Frage ihrer Vertragsverlängerung begonnen hat.
Da ihr Vertrag Ende 2016 ausläuft und da für das Belvedere – wie für andere Bundesmuseen – mit einem neuen Kaufmännischen Leiter eine Doppelspitze eingerichtet wird, sind beide Posten ausgeschrieben worden. Agnes Husslein hat sich wieder beworben. Doch das Bestellverfahren wurde, wie berichtet, gestoppt. Es seien „Compliance-Vorwürfe gegen die Geschäftsführung und leitende Angestellte“aufgetaucht, teilte der Vorsitzende des Kuratoriums des Belvedere, Hans Wehsely, Mitte Juni mit. Die von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfer sollten dieser Tage ihren Bericht abgeben. Doch: „Wir haben den Bericht noch nicht“, sagte am Mittwoch Kerstin Hosa, Sprecherin von Kulturminister Drozda (SPÖ). Ja, der Bericht sei „Mitte Juli“zu erwarten; folglich werde der Minister im Juli entscheiden.
Weil Agnes Husslein offenbar genug Widersacher hat, sind einige mehr oder weniger problematische Interna aus dem Belvedere in Wiener Zeitungen aufgetaucht. Da ist etwa der „Kindergeburtstag“.Im Mai soll im Unteren Belvedere ein Geburtstagsfest für einen Husslein’schen Enkel gefeiert worden sein. Dafür soll eine Rechnung um 405 Euro laut „Falter“an den Großvater, den Gynäkologen Peter Husslein, geschickt worden sein, der darauf den Titel „Zuweisungsveranstaltung“gefordert haben soll. Und für solches wäre der Betrag für den Universitätsprofessor mit privater Praxis steuerlich absetzbar. Allerdings: Auch wenn dies stimmte, wäre dies primär ein Problem für Peter Husslein, wenngleich der nach den Berichten die Rechnung kaum mehr zur Steuererklärung legen dürfte.
Einem zweiten im „Standard“erläuterten Vorwurf zufolge soll Agnes Husslein neben ihrem Jahresgehalt von rund 250.000 Euro brutto eine ASVG-Pension beziehen. Doch: Das wäre legitim und daher kein Problem, wenn die 62-Jährige pensionsberechtigt ist und – wie viele andere – etwas dazuverdient.
Ähnliches gilt für einen dritten Vorwurf: Agnes Husslein soll nicht näher bestimmte Dienstzeiten am Wörthersee verbracht haben – also im Urlaubsdomizil, ohne Urlaub zu nehmen. Es ist denkbar, dass die freie Wahl des Dienstortes für sie – für so etwas wie Heimarbeit – durchaus zulässig ist; unsauber wäre aber, wenn Spesen für Reisen Wien–Pörtschach als Dienstreisen abgerechnet worden wären.
Brenzlig könnte es vor allem mit jenem werden, was der „Falter“auflistet: Einsatz von Belvedere-Personal für private Zwecke. So soll im Februar 2016 ein Angestellter des Belvedere die Anweisung bekommen haben, einen 150 Kilogramm schweren Grabkreuzstein aus Kärnten nach Wien zu bringen, wofür ein Transporter samt Hebebühne nötig gewesen wäre. Auf Nachfrage des Mitarbeiters, ob dies für eine Ausstellung benötigt werde, hieß es laut „Falter“aus der Direktion: „Es ist für das private Grab unserer Chefin.“Unbekannt ist, ob der Auftrag je umgesetzt worden ist. Anders bei Folgendem: Mitarbeiter des Belvedere hätten in der Wohnung von Agnes Hussleins Sohn Gemälde aufgehängt sowie in ihrer Privatwohnung einen Abfluss gereinigt, Umbauarbeiten beaufsichtigt und Druckerpatronen ausgetauscht.
Sollte dies zutreffen, wäre das fatal. All dies mögen Kleinigkeiten sein im Vergleich zu den Leistungen, die Agnes Husslein für das Belvedere erbringt und erbracht hat. Doch dies wären Verstöße gegen Compliance-Regeln und könnte bei einem Geschäftsführer sogar in Richtung Vertrauensverlust gehen.
Agnes Husslein hat sich bisher zu diesen Vorwürfen nicht geäußert; auch sie wartet offenbar auf den Bericht der Wirtschaftsprüfer und die Entscheidung des Kulturministers.