Bankomatgebühren sind eingepreist
Warnhinweis für Geräte mit Extragebühr wurde bereits im Mai vereinbart.
Die Österreicher sind es seit Jahrzehnten gewöhnt, dass Geldbehebungen an Bankomaten gratis sind. Da früher nur heimische Geldinstitute über die gemeinsame Abwicklungsfirma Payment Services Austria (PSA) als Betreiber auftraten, gibt es auch fast überall eine einheitliche Menüführung. Untereinander verrechnen die Banken sehr wohl Gebühren, wenn ein Kunde bei einem Bankomaten einer anderen Bank Geld abhebt, doch diese trägt die jeweilige Hausbank, sie werden nicht extra an den Kunden verrechnet. Gleichwohl ist die Gratis-Abhebung in den Kontoführungspaketen der Banken praktisch eingepreist. Die PSA, die im Besitz von Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank und Sparkassen, Raiffeisen, Volks- und Hypobanken sowie der 3-Banken-Gruppe steht, betreibt 7600 der rund 8000 Geldausgabeautomaten in Österreich. Seit wenigen Tagen verlangt nun, wie berichtet, einer der kleinsten Anbieter außerhalb des PSA-Systems, die USFirma Eunet, für Behebungen an seinen 70 Automaten eine Gebühr von 1,95 Euro. Die von Finanzminister Hans Jörg Schelling nun erneut vorgeschlagenen Warnhinweise für Geräte, bei denen Gebühren fällig sind, waren bereits beim sogenannten Bankomatgipfel Anfang Mai vereinbart worden.
Konsumentenschützer und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nahmen am Mittwoch die Banken in die Pflicht. Denn die Geldinstitute würden die Gebühren einheben, obwohl – außer bei Bawag PSK – nichts von diesen Gebühren in ihren Verträgen stehe. Die Bawag hatte ihre Kontoverträge bereits früher entsprechend angepasst. Konsumentenschützer und Verbraucheranwälte gehen jedenfalls davon aus, dass die Gebühr von der Hausbank zurückgebucht werden muss. Die BWB wiederum betrachtet das Gebührenthema aus ganz anderer Sicht. Sie prüft, ob eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, denn die Gebühr werde von den Banken bezahlt, das sei ein verdecktes Sponsoring der Mitbewerber.
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