Ein Wahlversprechen verfolgt Kärntens Landeschef
Weitere Ermittlungen in der „Top Team“-Affäre: Wann wird entschieden, ob Peter Kaiser vor Gericht muss?
KLAGENFURT. In einer anderen heiklen Polit-Affäre heißt es unterdessen weiter warten: in der Causa „Top Team“, in deren Zentrum der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) steht. Der Weisungsrat hat vorige Woche auch diesen Fall behandelt. Am Donnerstag hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien mitgeteilt, dass „weitere Ermittlungen“angeordnet wurden. Der Weisungsrat des Justizministeriums, der den Fall in der Vorwoche behandelt hat, sah offenbar noch Lücken im Akt.
Die Entscheidung über eine Anklage von Kaiser ist damit aufgeschoben. An diese hat Kaiser sein politisches Schicksal geknüpft: Wird er angeklagt, will er zurücktreten. Kaiser, Landtagspräsident Reinhart Rohr, LH-Stv. Gaby Schaunig und der ehemalige Landesrat Wolfgang Schantl (alle SPÖ) waren im Juli 2012 von der Kärntner Landesregierung unter dem freiheitlichen Regierungschef Gerhard Dörfler angezeigt worden. Die vom jetzigen FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz verfasste Anzeige warf den vier Politikern Untreue vor. Sie hätten als Regierungsmitglieder 2008 und 2009 Aufträge im Volumen von 390.000 Euro an die SPÖeigene Werbeagentur „Top Team“vergeben. Dabei hätten sie nicht zum Nutzen des Landes gehandelt. Konkurrenzangebote seien nicht eingeholt worden. Außerdem seien die in den Rechnungen genannten Leistungen laut Anzeige „kaum nachvollziehbar überprüfbar“. Teils hätten die Angezeigten auch Parteiwerbung auf Landeskosten betrieben. Insgesamt sei dem Land ein Schaden von zumindest 200.000 Euro entstanden.
Für die SPÖ sind die Vorwürfe haltlos und rein „politisch motiviert“, wie es heißt. Dass Peter Kaiser schon im Fall einer rechtskräftigen Anklage zurücktreten will (also nicht erst im Fall einer Verurteilung), hatte er im letzten Kärntner Wahlkampf angekündigt. Ein Versprechen, das ihn seither verfolgt.
Sein Anwalt Meinhard Novak geht naturgemäß nicht davon aus, dass es zu der Anklage kommt. Sollte es dennoch irgendwann grünes Licht für die Anklage geben, will er auf Verzögerungstaktik setzen und gegen die Anklage berufen.
Da sich die Wertgrenzen für Untreue vor Kurzem geändert haben – früher konnte ab einem Schaden von 50.000 Euro die Höchststrafe verhängt werden, neuerdings erst ab 300.000 Euro –, würde Novak auch im Fall der Fälle auf eine Diversion pochen, also auf einen außergerichtlichen Tatausgleich. „Diese Karte spiele ich sicher“, sagte Novak. Damit würde es zu keiner Anklage kommen und Kaiser müsste seine politische Karriere nicht an den Nagel hängen.