„Es läuft besser als geplant“
Die Gläubiger der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta könnten bereits 2017 erstmals Geld sehen. Der Heta-Vorstand will einen Teil der Verkaufserlöse vorzeitig ausschütten.
WIEN. Die Verwertung des Vermögens der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta ist eine Aufgabe, bei der es wenig zu gewinnen, aber viel zu verlieren gibt. Dennoch vermittelt Vorstandschef Sebastian Schoenaich-Carolath den Eindruck, er mache diese Arbeit gerne. Er freut sich, dass die Verwertung der Heta-Assets „besser läuft als geplant“und „die Erlöse über unserer Mittelfristplanung liegen“. Der Manager will aber keine falschen Hoffnungen wecken und bremst im Gespräch mit Journalisten die Erwartungen. Dass die Heta mit ihren Erlösen die Milliardenlücke schließen kann, die sich zwischen den Forderungen der Gläubiger und dem, was an verwertbarem Vermögen vorhanden ist, auftut, „wird nicht gehen“.
Zudem sei man beim Verwerten der Heta auch politischen Risiken ausgesetzt, sagt Schoenaich-Carolath. So sei eine britische Gesellschaft nach dem Referendum über den Brexit von einem ausverhandelten Deal kurzfristig abgesprungen. Ob die Verwertung weiter so gut laufe, „hängt auch von der Politik ab“. Beim Verkauf der italienischen Leasingtochter sei man in finalen Gesprächen, der Vorstand sei zuversichtlich, im Juli den Kaufvertrag unterschreiben zu können.
Bis zur Halbjahresbilanz, die Ende August gemeinsam mit einem adaptierten Abbauplan vorgelegt wird, bleibt es daher bei den 6,3 Mrd. Euro, die das Management im Juli 2015 dem Heta-Eigentümer Bund bis Ende 2020 zugesagt hat. Per Ende Juni belaufen sich die Barmittel der Heta bereits auf 5,3 Mrd. Euro, bis Jahresende sollen noch 250 Mill. Euro dazukommen. Der Heta-Vorstand will daher von der durch eine Satzungsänderung eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen und eine Zwischenausschüttung an die Gläubiger vornehmen.
Frühestens ist ein solcher Vorschlag einen Monat nach Feststellung der Bilanz 2016 möglich, die im April 2017 vorliegen soll. Die Entscheidung, ob die Heta an die Gläubiger zahlen darf, liegt bei der Finanzmarktaufsicht (FMA), die als Abwicklungsbehörde fungiert. Aus Sicht von Finanzvorstand Alexander Tscherteu habe es keinen Sinn, Geld bei der Notenbank zu bunkern und dafür 0,4 Prozent Strafzinsen zu zahlen. Bis auf den für den operativen Betrieb der Heta nötigen Bestand an Barmitteln könnte daher im Frühsommer 2017 ein Milliardenbetrag an die Gläubiger fließen.
Operativ sieht sich das Heta-Vorstandsduo voll auf Kurs. Pro Monat verkaufe man Vermögen und Forderungen im Volumen von 200 bis 250 Mill. Euro (brutto vor Risikovorsorgen, Anm.), sagt Tscherteu. Daraus nehme die Heta rund 100 Mill. Euro bar pro Monat ein. Abgesehen von wenigen einzelnen Transaktionen verkaufe man die Vermögenswerte über dem Buchwert, sagt Tscherteu.
Was in der Heta-Bilanz unterm Strich stehe, sei nur beschränkt aussagefähig, erklärt Tscherteu. So sei beispielsweise das für heuer erwartete Ergebnis von plus 7,3 Mrd. Euro fast zur Gänze auf den Schuldenschnitt der FMA zurückzuführen. 2014 war es umgekehrt, damals erhöhte die Neubewertung des Vermögens (Asset Quality Review) den Verlust von 1,1 auf insgesamt 7,4 Mrd. Euro. Das Jahr 2015 hätte die Heta operativ mit 300 Mill. Euro Gewinn beendet. Weil der Verfassungsgerichtshof das HaaSanG (Gesetz, das für ausgewählte Gläubiger einen Schuldenschnitt vorsah) aufhob, wurden daraus 500 Mill. Euro Verlust.
Apropos Gerichte: Von den in Deutschland anhängigen Verfahren geht laut Schoenaich-Carolath auf absehbare Zeit keine Gefahr für die Heta aus, zumal in drei Fällen bereits der EuGH zur Klärung von Rechtsfragen angerufen worden ist. Insgesamt laufen gegen die Heta 1000 Rechtsstreite, laut Vorstand hat die Gesellschaft selbst 14.000 Verfahren gegen Schuldner laufen.