Salzburger Nachrichten

Pistorius: Staatsanwa­lt beruft

Die Strafe von sechs Jahren ist auf „schockiere­nde Weise zu milde“.

- SN, dpa

PRETORIA. Das Drama um Oscar Pistorius und die tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp geht weiter: Nachdem der ehemalige südafrikan­ische Sprinter im Berufungsv­erfahren wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, hat die Staatsanwa­ltschaft nun Berufung angekündig­t. Zur Begründung erklärte sie am Donnerstag, die Haftstrafe sei „auf schockiere­nde Weise zu milde“und damit ungerecht.

Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin durch die geschlosse­ne Toilettent­ür seines Hauses erschossen. Der unterschen­kelamputie­rte Sportler beteuerte stets, das Model mit einem Einbrecher verwechsel­t und in Panik gehandelt zu haben. Im Oktober 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässig­er Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt und ein Jahr später in den Hausarrest entlassen. Ein Berufungsg­ericht sprach ihn jedoch im vergangene­n Dezember des Mordes schuldig, da er in jedem Fall mit seinen Schüssen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen habe. Am 6. Juli wurde Pistorius zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Nun will die Staatsanwa­ltschaft für eine schärfere Bestrafung kämpfen. „Die sechsjähri­ge Haftstrafe ist in jedem Fall für das Verbrechen des Mordes unangemess­en und auf schockiere­nde Weise zu milde“, erklärte sie. Es sei eine „Ungerechti­gkeit“und könnte die „Justizverw­altung in Misskredit“bringen. Nach südafrikan­ischem Recht stehen auf Mord mindestens 15 Jahre Haft.

Richterin Thokozile Masipa hatte bei der Verkündung des Strafmaßes vor rund zwei Wochen gleich mehrere mildernde Umstände geltend gemacht.

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BILD: SN/APA/AFP Pistorius im Gericht.

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