Pistorius: Staatsanwalt beruft
Die Strafe von sechs Jahren ist auf „schockierende Weise zu milde“.
PRETORIA. Das Drama um Oscar Pistorius und die tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp geht weiter: Nachdem der ehemalige südafrikanische Sprinter im Berufungsverfahren wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung angekündigt. Zur Begründung erklärte sie am Donnerstag, die Haftstrafe sei „auf schockierende Weise zu milde“und damit ungerecht.
Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen. Der unterschenkelamputierte Sportler beteuerte stets, das Model mit einem Einbrecher verwechselt und in Panik gehandelt zu haben. Im Oktober 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt und ein Jahr später in den Hausarrest entlassen. Ein Berufungsgericht sprach ihn jedoch im vergangenen Dezember des Mordes schuldig, da er in jedem Fall mit seinen Schüssen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen habe. Am 6. Juli wurde Pistorius zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Nun will die Staatsanwaltschaft für eine schärfere Bestrafung kämpfen. „Die sechsjährige Haftstrafe ist in jedem Fall für das Verbrechen des Mordes unangemessen und auf schockierende Weise zu milde“, erklärte sie. Es sei eine „Ungerechtigkeit“und könnte die „Justizverwaltung in Misskredit“bringen. Nach südafrikanischem Recht stehen auf Mord mindestens 15 Jahre Haft.
Richterin Thokozile Masipa hatte bei der Verkündung des Strafmaßes vor rund zwei Wochen gleich mehrere mildernde Umstände geltend gemacht.