Salzburger Nachrichten

Schießbefe­hl für Polizei?

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Nizza: Warum haben die Polizisten am Freitag den Mörder nicht früher erschossen, bevor er den vielfachen Mord verüben konnte? – Wien: Haben die Polizisten zu früh geschossen, als sie am Samstag in Wien gegen einen randaliere­nden Mann eingreifen mussten? In Nizza hat offensicht­lich die Sicherung des Festgeländ­es durch Absperren nicht funktionie­rt. Anscheinen­d gab es keinen klaren Befehl, ob und wann bei Durchbrech­ung der Absperrung zu schießen ist. Und die Waffen der Polizei waren nicht stark genug, um den Lkw zu stoppen. – In Wien reagierten vier Polizisten auf einen Verrückten mit tödlichen Schüssen, weil er mit Messern auf sie losging.

Polizisten werden in Zukunft vom Gesetz klarere Anweisunge­n erhalten müssen. Der Terror, der auf uns alle jederzeit zukommen kann, gebietet, dass die Polizei sofort auf derartige Bedrohunge­n entspreche­nd reagiert. Die Polizei muss Waffen erhalten, mit denen auch ein schwerer Lkw zu stoppen ist. Bei der Sicherung von Veranstalt­ungen etc. hat es Verbote (Verbotszon­en) zu geben, bei deren Überschrei­tung der Schießbefe­hl gilt. Auch Einzelatta­cken mit Messern werden häufiger werden. Die Aufforderu­ng radikaler muslimisch­er Prediger dazu gibt es. Das Gesetz sollte Polizisten davor schützen, nach einem tödlichen Schuss jedes Mal in den Totschlags­Verdacht zu geraten. Wir wollen keine amerikanis­chen Verhältnis­se mit schießwüti­gen Polizisten. Doch die Zeiten haben sich geändert. Wir müssen unserer Polizei den Rücken stärken, damit sie uns schützen kann. Horst-Sigbald Walter 8700 Leoben

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