Klarer Freispruch für Bäuerin in Bio-Eier-Prozess
Eine Landwirtin musste vors Strafgericht, weil sie Eier in Betrugsabsicht als Bio-Eier deklariert haben soll. Für die Richterin war der Vorwurf „nicht nachvollziehbar“.
Dass sich Mittwoch eine Flachgauer Bäuerin am Landesgericht mit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs konfrontiert sah, setzte der völlig unbescholtenen Frau sichtlich zu.
Die Bäuerin führt mit ihrem Mann einen zertifizierten und streng kontrollierten Biobetrieb. Nun lastete ihr die Staatsanwaltschaft an, in Betrugs- und sohin Bereicherungsabsicht 24.000 normale Eier als Bio-Freilandeier deklariert und verkauft zu haben. Pro Ei habe sie 15 Cent mehr abgerechnet als erlaubt und so 3600 Euro ergaunert. Konkret, so der sinngemäße Vorwurf, sei es einem Teil ihrer Legehennen nicht möglich gewesen, täglich ins Freigelände laufen zu können. Das widerspreche den Vorschriften: Die gelegten Eier seien dann nämlich keine Bio-Eier mehr. Ein Kontrollor habe im Jänner 2016 den fehlenden Auslauf für die besagte „Legehennen-Herde“festgestellt – die Bäuerin habe die Eier dieser Hennen aber bis März weiter als Bioware verkauft.
Rechtsanwältin Brigitte Piber, die Verteidigerin der Bäuerin, wies den Vorwurf des Betrugs scharf zurück: „Es ist völlig absurd, dass sich meine Mandantin betrügerisch bereichern wollte. Ganz abgesehen davon gibt es in dem selbst für Juristen undurchschaubaren Gesetzesdschungel rund um Bio und Bio-Eier keine Vorschriften, Richtlinien oder Erlässe, wonach Hühner täglich ins Freie müssen, damit ihre Eier als Bio-Eier gelten.“
Die Bäuerin betonte, die betroffenen Hennen, einige Hundert, seien damals im Jänner schon 420 Tage alt und „am Ende ihrer Produktionsphase“gewesen. Deshalb habe sie vorgehabt, diese Tiere als Suppenhühner zu verwerten: „Weil aber ein Abnehmer ausgefallen ist, haben wir diese alte Herde dann sukzessive geschlachtet. Nur ab dieser Zeit hatten sie keinen Auslauf mehr“, so die Bäuerin; das Freigehege sei schon für die nächste Generation Junghennen benötigt worden.
Einzelrichterin Martina Pfarrkirchner sprach die Bäuerin frei und ließ Kritik am Strafantrag durchblicken: „Was soll hier der strafrechtliche Vorwurf sein?“
Faktum, so Pfarrkirchner, sei, „dass es eine Richtlinie von Bio Austria (Verband der österreichischen Biobauern, Anm.) gibt, in der es nicht nur heißt, dass Hühner Zugang ins Freie haben müssen, sofern es Wetter und Bodenverhältnisse zulassen. Dort steht auch, dass die Hühner zumindest ein Drittel ihrer Lebenszeit Zugang zu Freigelände haben müssen. Im konkreten Fall hatten die schon weit über ein Jahr alten Hühner ohnehin nur nachweisbar 54 Tage keinen Auslauf.“
Der „glatte“Freispruch noch nicht rechtskräftig. ist