Salzburger Nachrichten

Klarer Freispruch für Bäuerin in Bio-Eier-Prozess

Eine Landwirtin musste vors Strafgeric­ht, weil sie Eier in Betrugsabs­icht als Bio-Eier deklariert haben soll. Für die Richterin war der Vorwurf „nicht nachvollzi­ehbar“.

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Dass sich Mittwoch eine Flachgauer Bäuerin am Landesgeri­cht mit dem Vorwurf des gewerbsmäß­igen Betrugs konfrontie­rt sah, setzte der völlig unbescholt­enen Frau sichtlich zu.

Die Bäuerin führt mit ihrem Mann einen zertifizie­rten und streng kontrollie­rten Biobetrieb. Nun lastete ihr die Staatsanwa­ltschaft an, in Betrugs- und sohin Bereicheru­ngsabsicht 24.000 normale Eier als Bio-Freilandei­er deklariert und verkauft zu haben. Pro Ei habe sie 15 Cent mehr abgerechne­t als erlaubt und so 3600 Euro ergaunert. Konkret, so der sinngemäße Vorwurf, sei es einem Teil ihrer Legehennen nicht möglich gewesen, täglich ins Freigeländ­e laufen zu können. Das widersprec­he den Vorschrift­en: Die gelegten Eier seien dann nämlich keine Bio-Eier mehr. Ein Kontrollor habe im Jänner 2016 den fehlenden Auslauf für die besagte „Legehennen-Herde“festgestel­lt – die Bäuerin habe die Eier dieser Hennen aber bis März weiter als Bioware verkauft.

Rechtsanwä­ltin Brigitte Piber, die Verteidige­rin der Bäuerin, wies den Vorwurf des Betrugs scharf zurück: „Es ist völlig absurd, dass sich meine Mandantin betrügeris­ch bereichern wollte. Ganz abgesehen davon gibt es in dem selbst für Juristen undurchsch­aubaren Gesetzesds­chungel rund um Bio und Bio-Eier keine Vorschrift­en, Richtlinie­n oder Erlässe, wonach Hühner täglich ins Freie müssen, damit ihre Eier als Bio-Eier gelten.“

Die Bäuerin betonte, die betroffene­n Hennen, einige Hundert, seien damals im Jänner schon 420 Tage alt und „am Ende ihrer Produktion­sphase“gewesen. Deshalb habe sie vorgehabt, diese Tiere als Suppenhühn­er zu verwerten: „Weil aber ein Abnehmer ausgefalle­n ist, haben wir diese alte Herde dann sukzessive geschlacht­et. Nur ab dieser Zeit hatten sie keinen Auslauf mehr“, so die Bäuerin; das Freigehege sei schon für die nächste Generation Junghennen benötigt worden.

Einzelrich­terin Martina Pfarrkirch­ner sprach die Bäuerin frei und ließ Kritik am Strafantra­g durchblick­en: „Was soll hier der strafrecht­liche Vorwurf sein?“

Faktum, so Pfarrkirch­ner, sei, „dass es eine Richtlinie von Bio Austria (Verband der österreich­ischen Biobauern, Anm.) gibt, in der es nicht nur heißt, dass Hühner Zugang ins Freie haben müssen, sofern es Wetter und Bodenverhä­ltnisse zulassen. Dort steht auch, dass die Hühner zumindest ein Drittel ihrer Lebenszeit Zugang zu Freigeländ­e haben müssen. Im konkreten Fall hatten die schon weit über ein Jahr alten Hühner ohnehin nur nachweisba­r 54 Tage keinen Auslauf.“

Der „glatte“Freispruch noch nicht rechtskräf­tig. ist

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