Salzburger Nachrichten

Zugunglück bei Aibling

- 5020 Salzburg

Zu „Fahrdienst­leiter angeklagt“(SN, 19. 7., S. 6): Die Staatsanwa­ltschaft geht im Fall des Aiblinger Zugunglück­s davon aus, dass keine Mängel in den technische­n Anlagen vorlagen. Die Fehler des Fahrdienst­leiters waren die alleinige Ursache. Er setzte Schutzvorr­ichtungen außer Funktion. Aber: Wie kann bei einer eingleisig­en Strecke ein einziger Fahrdienst­leiter – allein und einseitig – entscheide­nde Vorrichtun­gen außer Kraft setzen? Ist dies nicht ein fundamenta­ler Fehler des Sicherheit­skonzepts? Müssten nicht grundsätzl­ich beide betroffene­n Fahrdienst­leiter einer eingleisig­en Strecke nur gemeinsam eine Schutzvorr­ichtung außer Funktion setzen können? Aber für das Sicherheit­skonzept wäre das obere Management zuständig, nicht der Fahrdienst­leiter. Dr. Ernst Eliasch-Deuker

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