Zugunglück bei Aibling
Zu „Fahrdienstleiter angeklagt“(SN, 19. 7., S. 6): Die Staatsanwaltschaft geht im Fall des Aiblinger Zugunglücks davon aus, dass keine Mängel in den technischen Anlagen vorlagen. Die Fehler des Fahrdienstleiters waren die alleinige Ursache. Er setzte Schutzvorrichtungen außer Funktion. Aber: Wie kann bei einer eingleisigen Strecke ein einziger Fahrdienstleiter – allein und einseitig – entscheidende Vorrichtungen außer Kraft setzen? Ist dies nicht ein fundamentaler Fehler des Sicherheitskonzepts? Müssten nicht grundsätzlich beide betroffenen Fahrdienstleiter einer eingleisigen Strecke nur gemeinsam eine Schutzvorrichtung außer Funktion setzen können? Aber für das Sicherheitskonzept wäre das obere Management zuständig, nicht der Fahrdienstleiter. Dr. Ernst Eliasch-Deuker