Salzburger Nachrichten

Das Gesetz wird nur so gut sein wie sein Vollzug.

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Raumgeordn­ete Verhältnis­se . . . Monatelang haben ÖVP und Grüne um das neue Raumordnun­gsgesetz gerungen. Jetzt geht es plötzlich ganz schnell. Am Freitag wurde das Paket fertig geschnürt. Unter dem Eindruck der Affäre um die Wohnbauför­derung will man Handlungsf­ähigkeit und Reformeife­r zeigen.

Die sich abzeichnen­de neue Raumordnun­g ist – wie nicht anders zu erwarten – ein Kompromiss. Die grüne Handschrif­t ist dort zu erkennen, wo die Gemeinden zu mehr Kooperatio­n verpflicht­et werden; die schwarze Tinte sorgt dafür, dass die Gemeindeau­tonomie nicht beschnitte­n wird.

Grüne Konturen werden dort am klarsten, wo es um Durchgriff von oben geht, schwarze da, wo der Durchgriff Halt vor dem Eigentum macht.

Kompromiss­e sind immer eine lauwarme Sache. Trotzdem enthält das Paket, soweit es bisher bekannt ist, einige bemerkensw­erte Änderungen.

Dazu zählt die befristete Widmung. Künftig gilt die Baulandwid­mung nur noch für zehn Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit nicht baut, besitzt nach Ablauf der Frist automatisc­h wieder Grünland. Das ist eine richtige und wichtige Maßnahme gegen das Horten von Bauland zu Spekulatio­nszwecken. Dafür ist der Regierung uneingesch­ränkt Lob zu zollen.

Das Horten von Bauland ist eines der größten Probleme des Landes und trägt viel zur Wohnungsno­t und Überteueru­ng bei. Die Gemeinden sitzen dadurch auf riesigen Flächen an Bauland, die brach liegen. Anderersei­ts dürfen Menschen, die bauen wollen, nicht bauen, weil ihr Grünland unter Hinweis auf die Baulandres­erven der Gemeinde nicht umgewidmet wird. Es wäre also nötig, diese Baulandres­erven endlich zu mobilisier­en.

Geschieht dies mit dem neuen Raumordnun­gsgesetz?

Die Regierung sagt: Ja. Sie hat sich auf die Einführung einer Infrastruk­turabgabe geeinigt, die das Horten von Bauland bestraft. Gute Idee! Dennoch sagt die Erfahrung: Das wird nicht viel bringen. Und wenn, dann erst in relativ ferner Zukunft.

Die Infrastruk­turabgabe krankt nämlich an zu langen Übergangsf­risten. Sie sieht zwar vor, dass ein Grundbesit­zer zahlen muss, wenn er nicht innerhalb von fünf Jahren die Bagger auffahren lässt. Macht er aber Eigenbedar­f für Kinder

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