Das Gesetz wird nur so gut sein wie sein Vollzug.
Raumgeordnete Verhältnisse . . . Monatelang haben ÖVP und Grüne um das neue Raumordnungsgesetz gerungen. Jetzt geht es plötzlich ganz schnell. Am Freitag wurde das Paket fertig geschnürt. Unter dem Eindruck der Affäre um die Wohnbauförderung will man Handlungsfähigkeit und Reformeifer zeigen.
Die sich abzeichnende neue Raumordnung ist – wie nicht anders zu erwarten – ein Kompromiss. Die grüne Handschrift ist dort zu erkennen, wo die Gemeinden zu mehr Kooperation verpflichtet werden; die schwarze Tinte sorgt dafür, dass die Gemeindeautonomie nicht beschnitten wird.
Grüne Konturen werden dort am klarsten, wo es um Durchgriff von oben geht, schwarze da, wo der Durchgriff Halt vor dem Eigentum macht.
Kompromisse sind immer eine lauwarme Sache. Trotzdem enthält das Paket, soweit es bisher bekannt ist, einige bemerkenswerte Änderungen.
Dazu zählt die befristete Widmung. Künftig gilt die Baulandwidmung nur noch für zehn Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit nicht baut, besitzt nach Ablauf der Frist automatisch wieder Grünland. Das ist eine richtige und wichtige Maßnahme gegen das Horten von Bauland zu Spekulationszwecken. Dafür ist der Regierung uneingeschränkt Lob zu zollen.
Das Horten von Bauland ist eines der größten Probleme des Landes und trägt viel zur Wohnungsnot und Überteuerung bei. Die Gemeinden sitzen dadurch auf riesigen Flächen an Bauland, die brach liegen. Andererseits dürfen Menschen, die bauen wollen, nicht bauen, weil ihr Grünland unter Hinweis auf die Baulandreserven der Gemeinde nicht umgewidmet wird. Es wäre also nötig, diese Baulandreserven endlich zu mobilisieren.
Geschieht dies mit dem neuen Raumordnungsgesetz?
Die Regierung sagt: Ja. Sie hat sich auf die Einführung einer Infrastrukturabgabe geeinigt, die das Horten von Bauland bestraft. Gute Idee! Dennoch sagt die Erfahrung: Das wird nicht viel bringen. Und wenn, dann erst in relativ ferner Zukunft.
Die Infrastrukturabgabe krankt nämlich an zu langen Übergangsfristen. Sie sieht zwar vor, dass ein Grundbesitzer zahlen muss, wenn er nicht innerhalb von fünf Jahren die Bagger auffahren lässt. Macht er aber Eigenbedarf für Kinder