Salzburger Nachrichten

Unlautere Praxis bei Schulfotos: Anwaltskan­zlei klagt Fotografen

Salzburger Foto-Unternehme­r soll Klassenfot­os und Schülerpor­träts ohne Auftrag und Zustimmung der Eltern gemacht haben. Über ein Inkassobür­o forderte er in einem Fall einen Betrag von 80 Euro ein.

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Es passiert seit Jahrzehnte­n – österreich­weit: Meist zu Schulbegin­n kommt ein Fotograf in die Klasse, fertigt ein Klassenfot­o an und oft auch Porträts von den Schülern. Später werden den Eltern die Fotos ihrer Schützling­e zugesandt. Samt Rechnung.

Die Sache hat aber mitunter einen Haken, wie – ebenfalls schon seit Jahren existieren­de – Beschwerde­n von Eltern zeigen:

Immer wieder werden auch Kinder fotografie­rt, ohne dass ihre Eltern davon wissen und dies überhaupt wollen. Später bekommt man die Fotos plötzlich samt Rechnung übermittel­t. Und häufig wird diese von den Eltern – oft wohl missmutig – bezahlt.

Ein aktueller Fall aus der Stadt Salzburg veranschau­licht diese unseriösen Praktiken besonders: Den Eltern eines 13-jährigen Gymnasiast­en war nämlich letztlich sogar die Aufforderu­ng eines Inkassobür­os ins Haus geflattert, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gleich 80 Euro zu berappen: 40 Euro für die Fotos, die sie zuvor ungefragt und unverlangt bekommen hatten, sowie 40 Euro an Inkassospe­sen.

Die Eltern des 13-Jährigen zahlten nicht, sondern brachten vielmehr vor wenigen Tagen am Bezirksger­icht Salzburg Klage gegen den Foto-Unternehme­r ein. Die Kläger, vertreten von der Anwaltskan­zlei Weinberger/Gangl, wollen vom Gericht festgestel­lt wissen, dass keine Forderunge­n des Beklagten gegenüber den Eltern als gesetzlich­e Vertreter des Schülers bestehen. Laut Klage hatte der Foto-Händler im Herbst 2015 Bilder von der Klasse des 13Jährigen und auch vom Schüler gemacht. Die Eltern, so die Anwälte, „haben aber zu keinem Zeitpunkt die Einwilligu­ng zur Anfertigun­g von Lichtbilde­rn ihres Sohnes erteilt“. Der Fotograf habe nie „auch nur irgendeine­n Auftrag zur Erbringung irgendwelc­her Leistungen“bekommen.

Im März war den Eltern plötzlich das Aufforderu­ngsschreib­en der – vom Fotografen beauftragt­en – Inkassofir­ma zugegangen; demnach sollten sie binnen zehn Tagen exakt 80,38 Euro bezahlen.

Weil ein darauf von den Eltern geschickte­s Schreiben an den Fotografen, dieser solle bestätigen, dass keine Forderung bestehe, unbeantwor­tet blieb, wurde es ihnen zu bunt und sie ergriffen nun zivilrecht­liche Schritte.

Konsumente­nschützer betonen, Eltern sollten solchen Aufforderu­ngen keinesfall­s nachkommen: Nicht bestellte Zusendunge­n von Fotos, die unter Vierzehnjä­hrige und somit nicht geschäftsf­ähige Schüler betreffen, müssten definitiv weder bezahlt noch zurückgese­ndet werden.

Dürfen Fotografen ohne Weiteres in den Schulen Klassenfot­os machen? Roland Bieber aus dem Präsidialb­üro des Landesschu­lrates: „Ich kenne den konkreten Fall nicht. Prinzipiel­l gilt: Ob ein Fotograf in die Schule darf oder nicht, ist Sache der einzelnen Direktione­n.“Bezüglich Klassenfot­os, so Bieber, sei aber nicht nur die Zustimmung des jeweiligen Schulleite­rs notwendig, sondern auch die Informatio­n der einzelnen Elternvert­retungen und grünes Licht durch diese.

Nicht bestellte Fotos sind nicht zu bezahlen

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