Unlautere Praxis bei Schulfotos: Anwaltskanzlei klagt Fotografen
Salzburger Foto-Unternehmer soll Klassenfotos und Schülerporträts ohne Auftrag und Zustimmung der Eltern gemacht haben. Über ein Inkassobüro forderte er in einem Fall einen Betrag von 80 Euro ein.
Es passiert seit Jahrzehnten – österreichweit: Meist zu Schulbeginn kommt ein Fotograf in die Klasse, fertigt ein Klassenfoto an und oft auch Porträts von den Schülern. Später werden den Eltern die Fotos ihrer Schützlinge zugesandt. Samt Rechnung.
Die Sache hat aber mitunter einen Haken, wie – ebenfalls schon seit Jahren existierende – Beschwerden von Eltern zeigen:
Immer wieder werden auch Kinder fotografiert, ohne dass ihre Eltern davon wissen und dies überhaupt wollen. Später bekommt man die Fotos plötzlich samt Rechnung übermittelt. Und häufig wird diese von den Eltern – oft wohl missmutig – bezahlt.
Ein aktueller Fall aus der Stadt Salzburg veranschaulicht diese unseriösen Praktiken besonders: Den Eltern eines 13-jährigen Gymnasiasten war nämlich letztlich sogar die Aufforderung eines Inkassobüros ins Haus geflattert, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gleich 80 Euro zu berappen: 40 Euro für die Fotos, die sie zuvor ungefragt und unverlangt bekommen hatten, sowie 40 Euro an Inkassospesen.
Die Eltern des 13-Jährigen zahlten nicht, sondern brachten vielmehr vor wenigen Tagen am Bezirksgericht Salzburg Klage gegen den Foto-Unternehmer ein. Die Kläger, vertreten von der Anwaltskanzlei Weinberger/Gangl, wollen vom Gericht festgestellt wissen, dass keine Forderungen des Beklagten gegenüber den Eltern als gesetzliche Vertreter des Schülers bestehen. Laut Klage hatte der Foto-Händler im Herbst 2015 Bilder von der Klasse des 13Jährigen und auch vom Schüler gemacht. Die Eltern, so die Anwälte, „haben aber zu keinem Zeitpunkt die Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern ihres Sohnes erteilt“. Der Fotograf habe nie „auch nur irgendeinen Auftrag zur Erbringung irgendwelcher Leistungen“bekommen.
Im März war den Eltern plötzlich das Aufforderungsschreiben der – vom Fotografen beauftragten – Inkassofirma zugegangen; demnach sollten sie binnen zehn Tagen exakt 80,38 Euro bezahlen.
Weil ein darauf von den Eltern geschicktes Schreiben an den Fotografen, dieser solle bestätigen, dass keine Forderung bestehe, unbeantwortet blieb, wurde es ihnen zu bunt und sie ergriffen nun zivilrechtliche Schritte.
Konsumentenschützer betonen, Eltern sollten solchen Aufforderungen keinesfalls nachkommen: Nicht bestellte Zusendungen von Fotos, die unter Vierzehnjährige und somit nicht geschäftsfähige Schüler betreffen, müssten definitiv weder bezahlt noch zurückgesendet werden.
Dürfen Fotografen ohne Weiteres in den Schulen Klassenfotos machen? Roland Bieber aus dem Präsidialbüro des Landesschulrates: „Ich kenne den konkreten Fall nicht. Prinzipiell gilt: Ob ein Fotograf in die Schule darf oder nicht, ist Sache der einzelnen Direktionen.“Bezüglich Klassenfotos, so Bieber, sei aber nicht nur die Zustimmung des jeweiligen Schulleiters notwendig, sondern auch die Information der einzelnen Elternvertretungen und grünes Licht durch diese.
Nicht bestellte Fotos sind nicht zu bezahlen