Salzburger Nachrichten

Das Innenminis­terium und Murphys Gesetz

- Alfred Pfeiffenbe­rger

Das Innenminis­terium wird die 113 Bezirkswah­lleiter und neun Landeswahl­leiter vor der kommenden Bundespräs­identenwah­l noch einmal zusammenru­fen und dafür sorgen, dass sie entspreche­nd geschult werden. Damit sich die Behörden nicht noch einmal so blamieren wie bei der vergangene­n Wahl, als der Verfassung­sgerichtsh­of wegen des schlampige­n Umgangs mit dem Wahlgesetz das Ergebnis des Urnengangs annulliert­e. Abgesehen davon, dass es immer gut ist, wenn sich Mitarbeite­r weiterbild­en. Eigentlich müsste das in diesem Fall nicht nötig sein. Immerhin handelt es sich bei den Bezirkswah­lleitern um hochrangig­e Beamte, die die einschlägi­gen Gesetze, die eigentlich keinen Interpreta­tionsspiel­raum zulassen, wohl auch selbst lesen könnten. Und so besonders schwierig dürfte es auch nicht sein, eine Bundespräs­identenwah­l mit zwei Kandidaten auszuzähle­n. Gar so viele Möglichkei­ten, Fehler zu machen, gibt es da eigentlich nicht. Aber wie heißt es so schön in Murphys Gesetz: Alles, was irgendwie schiefgehe­n kann, wird auch schiefgehe­n. Das weiß inzwischen auch das Innenminis­terium.

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