Das Innenministerium und Murphys Gesetz
Das Innenministerium wird die 113 Bezirkswahlleiter und neun Landeswahlleiter vor der kommenden Bundespräsidentenwahl noch einmal zusammenrufen und dafür sorgen, dass sie entsprechend geschult werden. Damit sich die Behörden nicht noch einmal so blamieren wie bei der vergangenen Wahl, als der Verfassungsgerichtshof wegen des schlampigen Umgangs mit dem Wahlgesetz das Ergebnis des Urnengangs annullierte. Abgesehen davon, dass es immer gut ist, wenn sich Mitarbeiter weiterbilden. Eigentlich müsste das in diesem Fall nicht nötig sein. Immerhin handelt es sich bei den Bezirkswahlleitern um hochrangige Beamte, die die einschlägigen Gesetze, die eigentlich keinen Interpretationsspielraum zulassen, wohl auch selbst lesen könnten. Und so besonders schwierig dürfte es auch nicht sein, eine Bundespräsidentenwahl mit zwei Kandidaten auszuzählen. Gar so viele Möglichkeiten, Fehler zu machen, gibt es da eigentlich nicht. Aber wie heißt es so schön in Murphys Gesetz: Alles, was irgendwie schiefgehen kann, wird auch schiefgehen. Das weiß inzwischen auch das Innenministerium.