Land hat Zweitwohnsitze im Visier
Im neuen Raumordnungsgesetz werden die Regeln für Zweitwohnsitze verschärft. „Da lachen ja die Hühner“, findet ein Experte.
SALZBURG. Nur mehr auf zehn Jahre befristete Widmungen. Ein Verbot von Einkaufszentren auf der grünen Wiese. Eine Infrastrukturabgabe auf gewidmetes Bauland, wenn dieses nicht binnen fünf Jahren verbaut wird. All dies soll das neue Raumordnungsgesetz (ROG) bringen, dessen Eckpunkte die Regierung nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungen am Montag vorgestellt hat.
Umstrittenste Neuerung sind die strengeren Regeln für Zweitwohnsitze: Deren Eigentümer werden aufgefordert, ihre Wohnungen binnen eines Jahres zu legalisieren. Dann dürfen sie bleiben, müssen aber einen Zuschlag zur besonderen Ortstaxe zahlen. Für Aufsehen sorgt der Plan, dass dieses durch die Legalisierung erworbene Nutzungsrecht nur für den aktuellen Eigentümer gelten soll – und von ihm nicht verkauft oder vererbt werden darf. Eine Enteignung ist das für LH Wilfried Haslauer (ÖVP) aber nicht: „Die Liegenschaft kann weiter vererbt werden. Die Erben müssen sie nur als Hauptwohnsitz nutzen, also selbst dort wohnen oder vermieten. Vertreter der Landeslegistik haben das als machbar gesehen.“
Aber wer soll überprüfen, ob künftig eine Wohnung, obwohl als Hauptwohnsitz deklariert, nicht weiter ein illegaler Zweitwohnsitz ist? Während Haslauer hier eine neu zu schaffende Anlaufstelle beim Land ins Gespräch bringt, sieht LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) primär die Gemeinden in der Pflicht.
Was halten Praktiker von dem Plan? Zell am See hat in der Vergangenheit sogar mit Detektiven versucht, Zweitwohnsitze aufzuspüren. 18 Anzeigen wurden eingebracht, aber einen Präzedenzfall konnte man bis dato nicht schaffen, sagt Zells Bürgermeister Peter Padourek (ÖVP). Er ist daher skeptisch, ob das neue ROG einen Effekt bei den Zweitwohnsitzen bringen wird. Mit dem Aufschlag auf die besondere Ortstaxe allein sei man „noch nicht selig“. „Wir müssten die Kurtaxe zuerst anheben. Denn so wird es keine Einschränkungen bringen, weil sie zu niedrig ist“, sagt Padourek.
Schärfer kritisiert Manfred König den Plan der Regierung: Der 64-Jährige war Anwalt in Saalfelden und berät nun Zweitwohnungsbesitzer. Er glaubt, dass das Problem durch das Gesetz nur um eine Generation verschoben würde: „Die Erben wollen wieder eine Legalisierung. Laut EURecht geht das – in Form eines Kapitalwohnsitzes. Der ist seit 2000 in der ganzen EU legal. Den muss man nur einmal im Monat für ein Wochenende benützen.“Er rechnet daher schon bald mit ersten Klagen. König hat Haslauer und Rössler etwas anderes vorgeschlagen – was sich aber die ÖVP nicht getraut habe, sagt der Experte: „Meine Devise wäre: Keine Jagd auf Zweitwohnungsbesitzer, sondern Legalisierung samt erhöhter Besteuerung.“In Kärnten und Vorarlberg funktioniere das.
Dort gelten alle Nicht-Hauptwohnsitze automatisch als Zweitwohnsitze. Durch eine Beweislastumkehr im Gesetz muss der Eigentümer nachweisen, wenn es anders ist. König ist weiters für eine echte Zweitwohnsitzabgabe: „Da wären für eine 130-m2-Wohnung in Zell 2600 Euro erzielbar und landesweit 24 Millionen Euro pro Jahr als Untergrenze.“Durch den Zuschlag würde sich die besondere Ortstaxe etwa in Zell für die besagte Wohnung nur von 380 um 114 Euro auf 494 Euro erhöhen. „Da lachen ja die Hühner.“König ortet ein „unehrliches Kalkül“der Regierung und „Anlassgesetzgebung“.
Auch Roland Meisl von der SPÖ kritisiert das neue ROG: Infrastrukturabgabe, die neue Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“und befristete Widmungen gingen zwar in die richtige Richtung. „Aber man merkt den Vorschlägen an, dass sie die Handschrift der ÖVP tragen. Und es ist mir schleierhaft, warum man fast drei Jahre für einen solchen Vorschlag braucht.“
„Mit Zweitwohnsitzabgabe wären 24 Mill. Euro erzielbar.“Manfred König, Rechts-Konsulent