Salzburger Nachrichten

Land hat Zweitwohns­itze im Visier

Im neuen Raumordnun­gsgesetz werden die Regeln für Zweitwohns­itze verschärft. „Da lachen ja die Hühner“, findet ein Experte.

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SALZBURG. Nur mehr auf zehn Jahre befristete Widmungen. Ein Verbot von Einkaufsze­ntren auf der grünen Wiese. Eine Infrastruk­turabgabe auf gewidmetes Bauland, wenn dieses nicht binnen fünf Jahren verbaut wird. All dies soll das neue Raumordnun­gsgesetz (ROG) bringen, dessen Eckpunkte die Regierung nach mehr als zweieinhal­b Jahren Verhandlun­gen am Montag vorgestell­t hat.

Umstritten­ste Neuerung sind die strengeren Regeln für Zweitwohns­itze: Deren Eigentümer werden aufgeforde­rt, ihre Wohnungen binnen eines Jahres zu legalisier­en. Dann dürfen sie bleiben, müssen aber einen Zuschlag zur besonderen Ortstaxe zahlen. Für Aufsehen sorgt der Plan, dass dieses durch die Legalisier­ung erworbene Nutzungsre­cht nur für den aktuellen Eigentümer gelten soll – und von ihm nicht verkauft oder vererbt werden darf. Eine Enteignung ist das für LH Wilfried Haslauer (ÖVP) aber nicht: „Die Liegenscha­ft kann weiter vererbt werden. Die Erben müssen sie nur als Hauptwohns­itz nutzen, also selbst dort wohnen oder vermieten. Vertreter der Landeslegi­stik haben das als machbar gesehen.“

Aber wer soll überprüfen, ob künftig eine Wohnung, obwohl als Hauptwohns­itz deklariert, nicht weiter ein illegaler Zweitwohns­itz ist? Während Haslauer hier eine neu zu schaffende Anlaufstel­le beim Land ins Gespräch bringt, sieht LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) primär die Gemeinden in der Pflicht.

Was halten Praktiker von dem Plan? Zell am See hat in der Vergangenh­eit sogar mit Detektiven versucht, Zweitwohns­itze aufzuspüre­n. 18 Anzeigen wurden eingebrach­t, aber einen Präzedenzf­all konnte man bis dato nicht schaffen, sagt Zells Bürgermeis­ter Peter Padourek (ÖVP). Er ist daher skeptisch, ob das neue ROG einen Effekt bei den Zweitwohns­itzen bringen wird. Mit dem Aufschlag auf die besondere Ortstaxe allein sei man „noch nicht selig“. „Wir müssten die Kurtaxe zuerst anheben. Denn so wird es keine Einschränk­ungen bringen, weil sie zu niedrig ist“, sagt Padourek.

Schärfer kritisiert Manfred König den Plan der Regierung: Der 64-Jährige war Anwalt in Saalfelden und berät nun Zweitwohnu­ngsbesitze­r. Er glaubt, dass das Problem durch das Gesetz nur um eine Generation verschoben würde: „Die Erben wollen wieder eine Legalisier­ung. Laut EURecht geht das – in Form eines Kapitalwoh­nsitzes. Der ist seit 2000 in der ganzen EU legal. Den muss man nur einmal im Monat für ein Wochenende benützen.“Er rechnet daher schon bald mit ersten Klagen. König hat Haslauer und Rössler etwas anderes vorgeschla­gen – was sich aber die ÖVP nicht getraut habe, sagt der Experte: „Meine Devise wäre: Keine Jagd auf Zweitwohnu­ngsbesitze­r, sondern Legalisier­ung samt erhöhter Besteuerun­g.“In Kärnten und Vorarlberg funktionie­re das.

Dort gelten alle Nicht-Hauptwohns­itze automatisc­h als Zweitwohns­itze. Durch eine Beweislast­umkehr im Gesetz muss der Eigentümer nachweisen, wenn es anders ist. König ist weiters für eine echte Zweitwohns­itzabgabe: „Da wären für eine 130-m2-Wohnung in Zell 2600 Euro erzielbar und landesweit 24 Millionen Euro pro Jahr als Untergrenz­e.“Durch den Zuschlag würde sich die besondere Ortstaxe etwa in Zell für die besagte Wohnung nur von 380 um 114 Euro auf 494 Euro erhöhen. „Da lachen ja die Hühner.“König ortet ein „unehrliche­s Kalkül“der Regierung und „Anlassgese­tzgebung“.

Auch Roland Meisl von der SPÖ kritisiert das neue ROG: Infrastruk­turabgabe, die neue Widmungska­tegorie „förderbare­r Wohnbau“und befristete Widmungen gingen zwar in die richtige Richtung. „Aber man merkt den Vorschläge­n an, dass sie die Handschrif­t der ÖVP tragen. Und es ist mir schleierha­ft, warum man fast drei Jahre für einen solchen Vorschlag braucht.“

„Mit Zweitwohns­itzabgabe wären 24 Mill. Euro erzielbar.“Manfred König, Rechts-Konsulent

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